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Wie soll man mit Internetangeboten umgehen, die strafbewehrtes Material z. B. nach StGB § 184b bereithalten? Man könnte ein neues Gesetz erlassen, das Besucher daran hindert, die Seite aufzurufen, indem ein „Stop!“-Schild vorgeschaltet wird. Man könnte aber auch einfach dem Provider einen netten Brief schreiben und ihn ersuchen, die Seite vom Netz zu nehmen. Nicht effektiv genug?
Ausgerechnet eine Seite, die sich parodistisch mit Internetsperren auseinandersetzt und den Auftritt des BMI nachahmt, [1] ist am 12.5.9 aus dem Internet ausgesperrt worden. Hat man ein „Stop!“-Schild vorgeschaltet? Nein, man hat den Provider informiert und da Provider „bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit von über [...] Server im Internet veröffentlichten Inhalten im Rahmen der sogenannten ‚Störerhaftung’ mitverantwortlich“ und darum verpflichtet sind, „bei Kenntniserlangung über einen offensichtlichen Rechtsverstoß umgehend zu reagieren und dafür Sorge zu tragen, daß eine Fortführung des Verstoßes unterbleibt. Bis zu einer Beseitigung des Verstoßes erfolgt daher in solchen Fällen eine vorübergehende Sperrung der Domain, über welche die entsprechenden Inhalte abrufbar sind.“ [2]
Wenn wir uns einmal ansehen, wo Internet-Server mit Seiten stehen, die nach deutschem und internationalem Recht durch StGB § 184b strafbewehrtes Material anbieten, [3] dann stellt sich auch dem dümmsten anzunehmenden Bürger die Frage, wozu wir ein Gesetz brauchen, das „Stop!“-Schilder im Netz aufstellen läßt.
Ein Dank an Dr. Wolfgang Schäuble [4] dafür, daß er uns exemplarisch gezeigt hat, was für ein Nutzlosgesetz da seinen Weg finden soll.
[1] bmi.pifo.biz/
[2] forum.df.eu/forum/showthread.php?t=52304
[3] scusiblog.org/?p=330
[4] Daß ich nochmal erleben darf, ihm für irgendwas zu danken!
Mehr und natürlich kompetenter unter: tinyurl.com/rdv5p3
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gerade wieder richterlich festgestellt:
„Um sich solche Videos oder Bilder anzusehen, benötigt man komplizierte Suchwörter und oft spezielle Programme, da kommt man nicht mit einem Klick heran.“ www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Georg-Duerrschmidt-Kinderpornografie;art128,2801323 |
Ausgabe 07/12
16.02.2012
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