Erheben Religionsstiftungen Patentrechte auf Gott?, wenn ja, mit welcher Wirkung?
Ist die Vorstellung der Auferstehung Jesu Christi als Auferstehung im, als Streben der Anerkennung nach kanonischem Recht zu verstehen?. die erst durch Gottes Vaterschaft im Glauben bindende Wirkung entfaltet?
Demokratie versammelt sich in durch Grundgesetze geheiligten Räumen, um Gesetzes Vorschläge durch Mehrheiten an Zustimmung in den Stand von bindendem Recht zu setzen.
Das Instrument der Einberufung von gesetzgebenden Organen in Demokratien stand den Religionsstiftern von einst weder zur Verfügung noch zu Gebote. Sie blieben ausschließlich auf die Anrufung der Götter, gar die himmelwärts stürmende Auferstehung zu Gott verwiesen, um sich öffentlich nachhaltig wirksam Gehör und rechtlichen Stand zu verchaffen.
Dieses synodale Instrurment von
"Kanoniikern"
(Mitglieder eines Domkapitelbaus)
stand und steht Religionsstiftern, Reformatoren, wie Jesus Christus, Mohammed, Martin Luther, Mahatma Ghandi, Martin Luther King, Nelson Mandela weder zur Verfügung noch zu Gebote, um ein neues Kapitel der Religionsgeschichte in einer Region, gar im Rahmen und Namen der gesamten Menschheit aufzuchlagen.
Sie alle waren darauf angewiesen, Gott anzurufen, gar, wie im Fall Jesus, Gott durch eine bildhafte Auferstehung aufzusuchen, ein untrügliches Zeichen von Gott zu fordern, das die Stiftung ihrer Religion, das die umtriebigen Bestrebungen, Tendenzen ihres Neuen Testaments, ihres Glaubens, ihrer Reformation, ihrer Bürgerrechts- und Friedensbewegung, Occupy- Bewegung mit einem kanonisierten Segen versah.
Fragen:
"Stellte nicht Gott Abraham, sondern Abraham Gott bei seinem Ritual des
"So als ob Sohnesopfers"
zum Exempel auf die Probe, war es sein Sohn Isaak, war es sein Sohn Ismail, den er scheinbar , zum Himmel flehend blickend, ein Zeichen von Gott, gar zur Unzeit fordernd, opfern wollte?"
"Jakob wollte, auf seiner Jakobsleiter gen Himmel stürmend , Gott nicht lassen, denn er segnete ihn denn".
Wollten die zwölf Apostel als Zelle der Urchristen mit ihrer religionsstiftenden Vorstellung der Auferstehung Jesu, der am Dritten Tage seiner Niederfahrt in die Hölle gen Himmel als Gottes Sohn auferstanden sei, in einer Welt römischer Besatzungsverhältnisse, verwilderter Vaterschaften, wo allerorten alltäglich, vaterlos geborene, Kinder zu so genannten
"Gotteskindern",
die vater- wie namenlos vom Himmel fielen, ernannt wurden, die gemeindliche Bedeutung von personenbezogen namentlicher Vaterschaft lebenskundlich wieder ins Bewußtsein der Menschen rufen?
Es ist die mental gedanklich gefühlte Anstrengung eines jeden Menschen, der diesen mit seiner Vorstellung von Religion, Reformation, Erfindung, Occupy- Idee, im Zustand zelebriert hoher Erregung, mit von Gott öffentlich eingefordertem Segen in den kanonischen (Tempelbau) Stand allgemein anerkannter Stiftung versetzt.
Frage:
Steht das heutige Patentrecht in Sachen ganz profaner, wie spektakulärer Erfindungen in der Nachfolge des Begriffs von Auferstehung im Sinne des kanonischen Rechts, nicht nur Gottes Rat in Andacht zu erbeten, sondern Gott "himmelstürmend"
(dann bin ich eben einmal himmelwärts?)
aufsuchend, sich des Rechts, einen Tempel, einen Dom nach seinen Vorstellungen bauen zu dürfen, zu vergewissern?
Wenn ja?,
ist dann jeder Kapellen- , Kirchen. , Tempel- , Domkapitel- , Münster- , Synagogen- , Moschee- , Pagoden. , Pyramidenbau, mehr oder weniger nichts anderes als die Behauptung von Alleinstellungsmerkmalen im Sinne der gebührenpflichtigen Anmeldung eines Patentrechts vor der Menschheitsgeschichte oder beim nächsten Patentamt, um sich Nutzungsrechte an diesem verkündeten Patent gegenüber Dritten gebührenpflichtig zu sichern?
Haben Religions-- , Reformationsstifter, wenn nicht viel mehr, so doch auf jeden Fall der Fälle , das Wesen des Patentrechts schöpfend, Patentämter hervorgebracht, die es in ihrer heutigen Wesens- Form der Blockierung von Technologie- , Know- How- Transfer, auf die lokal und globale Agenda gestellt, eingehend kritisch, zu hinterfragen gilt?
Anders gefragt:
"Ist die Stiftung von Religionen, das Behaupten, Festhalten, statt Auflösen von Weltreligionen, mehr oder weniger nichts anderes als die privatrechtliche Kapitalisierung des menschheitlichen Allgemeinguts des Glaubens in der Welt, im Kosmos, als Forum und Ausdruck der Möglichkeiten menschlicher Kommuniktaion auf der Basis
"Freier Assoziation und Sammlung"?
Frage:
"Erheben Religionsstiftungen Patentrechte auf Gott?, wenn ja, mit welcher Wirkung?"
Erheben und ergeben Religionsstiftungen bahnbrechend anmaßende Patentrechte auf Gott?, wenn ja, mit welcher Wirkung?, um in der Nachfolge dieser Patenrechte auf Gott, säkularisierend, das Allgemeingut an Boden, Wasser, Luft, Ressourcen, Nahrung, Gesundheit, Bildung, Ausbildung für die Menschen, die Flora, Fauna auf Erden in ein parzelliert, separiert privatisiertes Patenrecht, samt gebührenpflichtiger Nutzungsrechte durch Dritte, zu verwandeln?
Wenn ja, kann dann, mit Fug & Recht behauptet werden, die fremdfinanzierte Entdeckung Amerikas durch Columbus im Jahre 1492 hat der Ausweitung der Kampfzonen im Glauben an Patentrechte auf Gott erst den kardinal ausweitenden Schub ins Weltliche, in die Wandlung von Allgemeingut an Wasser, Boden, Bodenschätzen, Ressourcen, Luft. Arbeitskraft zum Zwecke der Bildung von Kapitalstöcken gegeben, in deren Mittelpunkt als "Benschmarke"
nachwievor das fremdfinanziert heillos überdimensionierte Großprojekt, der Bau des Petersdom zu Rom, von 1495- 1595, stand und mit seinen Folgekosten bis heute weiter steht?
Wäre nicht mit der Auflösung der Weltreligionen der Zeitpunkt gekommen, alle bestehenden und ausgegrabenen Religionen der Welt in den Stand von Weltkulturdenkmälern zu heben, in den gesicherten Status unseres Weltkulturerbes durch die Gremien der UNO/UNESCO zu versetzen?
JP