Deckt Kachelmann Prozess Mängel der Strafprozessordnung auf?

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Abwegige Begründung des Freispruchs von Jörg Kachelmann?

Kommt Begründung des Freispruchs von Jörg Kachelmann einem indirekten Dementi seines Freispruchs durch die Mannheimer Kammer gleich?

Jakob Augstein schreibt u. a. in seinem Freitag Artikel zum Ende des Jörg Kachelmann Prozesses:

www.freitag.de/politik/1122-wenn-die-justiz-sich-wie-ein-tier-verh-lt-das-man-von-seiner-beute-zerren-muss

Fall Kachelmann | 31.05.2011 14:15 | Jakob Augstein
Wie ein wildes Tier
Die Justiz in Mannheim hat nicht nur das Leben des Angeklagten zerstört. Sie hat den Rechtsfrieden beschädigt. Das biegt auch der Freispruch nicht wieder hin

"Der Strafprozess Jörg Kachelmanns hat weiß Gott keinen geraden Weg genommen. Und das biegt auch der Freispruch nicht wieder hin. Die Justiz in Mannheim hat nicht nur das Leben des Angeklagten zerstört. Sie hat den Rechtsfrieden beschädigt."

Jakob Augstein spricht n. m. E. ein großes Wort allzu gelassen aus.
Erstens ist der Instanzenweg im Jörg Kachelmann Pozess längst noch nicht beendet.

Zweitens ist es jetzt eine Frage an die Fünfte Gewalt, die Medien, die Aufgabe, die ihr durch die Art des übergriffigen Agierens von Staatsanwaltschaften und Verteidigerteams im Laufe von Jahrzehnten in Deutschland und der Welt zugewachsen, verantwortlich und fundiert wahrzunehmen.
Warum?,
damit, egal wie ein Gerichtsverfahren verläuft, im Urteil endet, die Wahrnehmung und Wahrung der Sicherung und Entwicklung des Rechtsfriedens in der Gesellschaft in allen Bereichen, Privatim, wie im Beruf, auf der Agenda bleibt, oder endlich auf diese durch eingehende Reformen der Strafprozessordnung im Hauptgerichtsverfahren, darunter die Einführung von gerichtlich legitimiert dokumentierten Wortprotokollen gesetzlich festgelegt wird.

Da gibt es viel zutun, packen wir es in den Medien, packen wir diese Zielsetzung für den Rechtsfrieden in Deutschland im Meinungsmedium Der Freitag an.

Wenn der Rechtsfrieden durch diesen Jörg Kachelmann beschädigt wurde, wie Sie engagiert nahelegen, hat es den Rechtsfrieden, der von deutschen Gerichtssäälen auszugehen hat, nie gegeben.

Was sind Götter In Weiss, gegen Götter in schwarzen Roben, Gerichtsherrn in Talaren, unter denen noch der Muff aus feudalen und schlimmeren Zeiten feierlich Urtständ feiernd, fern von Transparenz, demokratisch verfassten Strukturen, sein klaustophobisches Unwesen beizubehalten gedenkt.

Mit dem Jörg Kachelmann Prozess hat der Salat des alltäglichen Unwesens in deutschen Gerichtssäälen einmal mehr endlich sichtbare Köpfe gekriegt.

Da wiederum stimme ich Jakobs Augsteins Einschätzung in seinem vorliegenden Artikel zu.

Im übrigen registriere ich in Fällen von Anklagen gegen prominente Personen eine bestimmte Choreographie des Ablaufs in Deutschland, nämlich den Zugriff medial spektakulär zu gestalten, wie im Fall Kachelmann, wie im Fall Zumwinkel, um so die medial am günstigsten kommunizierbaren Voraussetzungen, die Saat für einen späteren Deal aufgehen zu lassen.

Im Fall Zumwinkel ging das eindeutg zu Gunsten des Angeklagten Zumwinkel, zu Lasten des Rechtsfriedens in Deutschland aus.
Im Fall Kachelmann brauchte es das Winden und Wenden von 43 Gerichtstagen, samt Präsentation von zehn Gutachten, Gegengutachten, um im rekonstruierten Vollbild der bedrückenden Unzulänglichkeiten deutscher Strafprozessordnung, meist zu Lasten von Nebenkägern/innen, zu Lasten von Angeklagten/innen, zu Lasten der Wahrheitsfindung, als ginge es um den staatsgerichtlichen Auschwitzprozess1963, den RAF- Prozess in Stuttgard- Stammheim 1975, den vorab angebahnten Deal, mendelnd, herbei zu finassieren?

Da die Hauptverfahren bis hin zu allen Beteiligten unter diesen Unzulänglichkeiten deutscher Strafprozessordnung schon lange leiden, fühlen sich Richter/innen bei der Begründung ihrer Urteil geradezu abwegig bemüssigt, sowohl dem Angeklagten, wie Nebenkläger/in, egal wie das Urteil ausfällt, schonend hier kommunizerend um öffentliches Verständnis ringend, zuzureden, dort übergriffig, wie im Fall Jörg Kachelmann, trotz Freispruch, diesen Freispruch indiekt dementierend, ins Gewissen zureden.

Zurück bleibt allgemeine Ratlosigkeit, Verstörung, die sich in der Regel in den Gerichtsreportagen, Kommentaren zu Urteilen, deren Begründungen, in den Medien ungefiltert fortsetzt und nicht selten übergriffig neue Blüten treibt.

tschüss
JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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