Joachim Petrick

Frag Lacher in den Bauch

20.07.2010 | 12:30

Der geheime 20. Juli 1944

Der geheime 20. Juli 1944

Das Unternehmen "Walküre", die Auslösung des Alarmplans für das Heimatersatzheer durch den Obersten Graf Claus Schenk von Stauffenberg am 20. Juli 1944 war so geheim, dass selbst viele, der an der Verschwörung des Attentats auf Adolf Hitler Beteiligten unter dem Motto

„Das Schwein muss weg“

gar nicht wussten, worum es den Verschwörern wirklich ging.

Den Verschwörern ging es, angesichts der zusammenbrechenden Fronten des Zweiten Weltkieges, der gerade sich etablierenden Invasion der West-Alliierten in der französischen Normandie,  um die Aufkündigung der unverbrüchlichen Vereinnahmung durch die Nazis, in die Komplizenschaft der Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes offensiv im In- und Ausland weiterhin als Terrorinstrument, als Instrument der Erpressung  zu propagieren und zu vollstrecken.

Den Verschwörern des 20 Juli 1944 ging es darum, die Verbrechen zu verdecken, zur geheimen Sache herabzustufen und sich aus der Organisation dieser Verbrechen heraus zu schleichen, während die NS- Führung die offensive Propagierung der Verbrechen als Teil des Konzeptes des Totalen Krieges vollends brutal aufdeckend  bekennend als oberste Priorität auf die Agenda der Naziherrschaft setzen wollte.

Die Nazis empörte nicht sosehr das Attentat auf Adolf Hitler selber, sondern die „treulose“ Aufkündigung der „Gemeinschaft des Verbrechens“ als weltpolitisches Ziel  gegen die Menschlichkeit, das Völker- und Kriegsrecht  durch den ehrgeizig kleinen Schritt der Scham einer kleinen Gruppe der  Verschwörer/innen, diese Verbrechen, zwar nicht ungeschehen machen zu können und zu wollen, diese gar  weiter unter den  Zwängen des Krieges zu tolerieren, aber nicht offensiv propagierend in die Weltöffentlichkeit als „Erpressungspotential“ zu posaunen, sondern die Spuren, in den Dohnanyi Papieren“ der Abwehr unter Admiral Canaris archiviert,  gesammelt bilanzierend zu vertuschen und wenn möglich diese Spuren  einer endgültigen Auslöschung durch Vernichtung zuzuführen.

Den Nazis waren dagegen die Dokumentationen ihrer gemeinschaftlich geplant, organisierten und vollstreckten Verbrechen mit Verbündeten im In- und Ausland, der Wirtschaft, der Deutschen Reichsbahn, den Polizeiorganen, den Verwaltungen bis hinunter zu allen kommunalen Ebenen des deutschen Staates u. a. verbündeter Staaten, voran der Justiz, dem Adel, den Kirchen, Verbänden, der Deutschen Wehrmacht als Vollziehender Gewalt in den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten Europas geradezu sündenstolz heilig von besonderem Rang & Wichtigkeit, um gegen alle diese, nach innen wie nach außen, Erpressungsmaterial in den Händen zu verwalten.

Der geheime 20. Juli 1944 ist auch noch aus einem ganz anderen anti- demokratischen Grunde vollkommen untauglich als Tag für Gelöbnisse der Bundeswehr zu dienen.
Mit dem so genannten „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932 erfolgte die verfassungswidrige Absetzung der SPD-Regierung Preußens in Potsdam unter dem damaligen SPD- Ministerpräsidenten Otto Braun durch Mitwirkung des berühmt berüchtigten Staatsrechtlers Carl Schmitt.
Das darauf folgende "Kabinett der Barone" unter Reichskanzler Franz von pappen ider dem Untergang „geweihten“ Weimarer Republik war auch eine Einstiegshilfe des Adels für Hitler und seine NS- Kohorten.
Graf Claus Schenk von Stauffenberg begrüßte damals den anti- demokratisch "nationalen Aufbruch".

Die obskur anti- demokratische Mehrdeutigkeit des „geheiligten“ Datum des „20. Juli“ kündet von vergangenem Unheil bis in unsere Zukunft.

Vermutlic wollten sich die Verschwörer/innen um Oberst Stauffenberg für den Fall eines Militärgerichtsverfahrens nach dem Attentat auf Adolf Hitler entlastend auf genau diesen "Preußenschlag" berufen, der damals im Jahre 1932 von der Reichswehr gefordet und gefördert wurde.

Aus diesen dunklen Gründen des 20. Juli 1944 halte ich den 20. Juli als Tag für öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr für denkbar ungeeignet  

Deshalb schlage ich den 22. Februar 1943, den Tag der Hinrichtung der Geschwister Sophie und Hans Scholl, als Tag für öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr vor.

Am 22. Februar 1943 wurden Sophie, Hans Scholl als Mitglieder der „Weißen Rose“ hingerichtet. Ein Tag  für öffentliche Bundeswehr Gelöbnisse?

Mit der Abschaffung der Wehrpflicht in der Bundeswehr wird es endgültig keine Bundeswehr mehr geben, die vom Geiste des Bundeswehrsoldaten als Bürger in Uniform, von dem Konzept der „inneren Führung“ des verstorbenen wie beredt beschwiegenen Bundeswehrgenerals  Wolf Graf Baudissin, dem späteren Mitbegründer und erstem Leiter des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung in Hamburg,  in ihrem militärischen Alltag von Theorie und Praxis geprägt war.

Die Bundeswehr wird als Berufsarmee der Kern eines Sicherheitskonzeptes sein, dass zivile wie private Aufbau- wie Sicherheitsdienste, angelehnt an die Praxis der US-- Army Konzepte für Zusammenarbeit mit privaten Berater Trust, wie Blackwater, Halliburton, für Sicherheits- , Versorgungs- , Aufbau- Jobs „out of area“, um sich gruppiert, dessen Finanzierungsquellen jede Transparenz fehlen wird, weil die Quellen der Finanzierung aus unterschiedlichsten Quellen in Ministerien, Sozialen Systemen, gefragt und ungefragt,  fließen werden.

Das Datum des 20. Juli für öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr zu wählen, zeugt einmal vom schlechten Gewissen des Regierungspersonals seit rotgrünen  Koalitions- Tagen im Umgang mit dem Datum des gescheiterten Attentats auf Adolf Hitler im Jahre 1944 und zum anderen vom unaufrichtigen Umgang mit den hellen wie dunklen Motiven der Verschwörer/innen  des 20. Juli 1944, denen noch im Jahre 1943 die Hinrichtung der Geschwister Scholl aus reinem Herzen als Mitglieder der „Weißen Rose“, wichtigem  Grund der Verteilung von Aufrufen in Form von Handzetteln an der UNI München gegen das NS- Regime kein intern dokumentierter, geschweige denn offiziöser Anlass zu Protesten wg. der Unverhältnismäßigkeit der Reaktion der Justiz in diesem Fall der Geschwister Scholl war.

Oberst Graf Stauffenberg beteiligte sich damals lieber noch enthusiastisch an dem ausweglosen Afrika Feldzug unter dem Kommando des Wehrmachts- UFA- Super Stars Generalfeldmarschall Erwin Rommel.

Warum wird nicht, statt des 20. Juli, einem Tag unseligen Scheiterns und der endgültigen Preisgabe langer Namenslisten des Widerstands gegen das NS- Regime,  der unverfänglich reine Tag der Hinrichtung der Geschwister Scholl als Mitglieder der „Weißen Rose“ im Jahre 1943, der 22. Februar  für die öffentlichen Gelöbnisse der Bundeswehr gewählt, um ein glaubhaft sichtbares  Zeichen für das Konzept der Inneren Führung, des Bundeswehrsoldaten als Bürger in Uniform zu setzen?

 Der ganze Widerstand der Verschwörer des 20. Juli 1944 war so geheimnisvoll, dass selbst die Widerständler/innen diesen als solchen hier und da gar nicht erkannten.
Deshalb krankte dieser Widerstand vom Ansatz wie Kopfe her doch von Anfang an daran, dass niemand im In- und Ausland bei Erfolg des Alarmplan „Walküre“ des Heimatersatzheeres heute erfahren hätte, dass es sich um einen Widerstand gegen das NS- Regime gehandelt hat?

Die „Weiße Rose“ ging dagegen offen „ihren Fingerzeig auf die europaweit blutenden Verbrechenswundes des NS- Regimes legend, mit ihrem Widerstand an die deutsche Rest- Öffentlichkeit, wie es klarer nicht sein kann, um die deutsche Öffentlichkeit einbezogen in die Verantwortung für den weiteren Kriegsverlauf und die Hinrichtung der Geschwister Scholz u. a. zu nehmen.

die Krux der Verschwörer des 20. Juli 1944 war, dass sie den Führer zwar endlich "waidmännisch" erschießen, in die Luft sprengen wollten,aber das Führerprinzip beibehalten wollten, wie es Militärs wie Erwin Rommel vorschwebte.

Dabei sollte alles nicht einmal wie Widerstand aussehen, sondern wie ein Diodochenkampf unter verantwortungslosen SS Standarten Leuten und den NSDAP Gauleiter Kohorten der schlimmsten Sorten..

Die  Darstellung der Argumentation von Bernhard Wicki gegen die Widerstandsarbeit der „Weißen Rose“, geben in diesem Zusammenhang einmal mehr einen profunden Einblick in die verhängnisvolle wie Ohnmacht verbreitende Zerstrittenheit des deutschen Widerstandes untereinander, was wohl der wirkungsvollste Widerstand gegen die Hitlerei sei.

Bis zur Vernichtung der Mehrheit der Mitglieder der Weißen Rose, der Verschwörer des 20 Juli konnten sich die Bürgerlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen, Kirchen, Stiftungen, Verbänden, Kommunen, Waffengattungen noch hinter einem vermeintlichen wie wirklichen Unwissen verstecken, danach nicht mehr, weil sie nun der Weltöffentlichkeit als Mitwisser, willige Helfer, verbrecherische Mittäter gegen die „Leute“ aus ihrem eigenen Stall vorgeführt waren.
Das ist vermutlich die wirkliche, wenn auch nicht angestrebte, Bedeutung und „Leistung“ der Weißen Rose Mitglieder, der Verschwörer des 20 Juli 1944.
Das nun im Nachherein als Aufstand des Gewissens der guten Deutschen feiern zu wollen, entbehrt nicht einen gewissen Hohn jener, die es besser wussten, wissen konnten und nichts gegen die Hinrichtung der Mitglieder der weißen Rose, voran Sophie, Hans Scholl, die Verschwörer des 20 Juli 1944 taten.
Sie hätten, soweit sie als „Wissende“ überlebten, nach dem Zweiten Weltkrieg Zeugen der Anklage gegen die NS- Verbrechen, Verbrechen der Deutschen Wehrmacht, voran deren Generalstabes sein können, was viele von ihnen traumatisiert oder im nacheilenden Gehorsam dem NS- Regime gegenüber als Rolle, heillos verweigernd, “nur nicht im Wiederaufbau, Ost wie West, auffallen“ nicht leisten wollten.

Das Unterdrücken der Informationen über andere Widerstandsgruppen wie die Rote Kapelle, die Edelweißpiraten, Georg Elser, Widerstand unter den Zwangsarbeitern/innen im Deutschen Reich ist Teil dieses unseligen Zustandes nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die Gegenwart der heutigen prekären Traditionspflege der Bundeswehr.

Wer sich diesen Fragestellungen nicht widmet, verweigert sich n. m. E. jedem Verständnis für die Vorrausetzungen einer inneren Einheit Deutschlands, Europas nach dem Ende des Kalten Krieges, der Auflösung der DDR durch Beitritt zur Bundesrepublik nach Art. 23 GG am 03. Oktober 1990
 
JP

 

 

 
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Kommentare
Joachim Petrick schrieb am 20.07.2010 um 13:39
Den Nazis waren dagegen die Dokumentationen ihrer gemeinschaftlich geplant, organisierten und vollstreckten Verbrechen mit Verbündeten im In- und Ausland, der Wirtschaft, der Deutschen Reichsbahn, den Polizeiorganen, den Verwaltungen bis hinunter zu allen kommunalen Ebenen des deutschen Staates u. a. verbündeter Staaten, voran der Justiz, dem Adel, den Kirchen, Verbänden, der Deutschen Wehrmacht als Vollziehender Gewalt in den vom Deutschen Reich besetzten Gebieten Europas geradezu sündenstolz heilig von besonderem Rang & Wichtigkeit, um gegen alle diese, nach innen wie nach außen, Erpressungsmaterial in den Händen zu verwalten.

JP
Joachim Petrick schrieb am 20.07.2010 um 15:04
siehe dazu:

www.freitag.de/community/blogs/tom-strohschneider/freundliches-desinteresse-kein-geloebnix-am-20-juli-in-berlin
19.07.2010 | 14:06
Freundliches Desinteresse: Kein GelöbNix am 20. Juli in Berlin
20. juli, gelöbnis, bundeswehr, proteste, gelöbnix, berlin, stuttgart

JP
Joachim Petrick schrieb am 20.07.2010 um 17:11
Hans von Dohnanyi Archiv über NS- Verbrechen! Wer weiß Nachricht über Inhalt und Verbleib!

Waren in diesem Archiv NS- Verbrechen SS-, SA- Körperschaften aufgelistet, die Verbrechen der Deutschen Wehrmacht aber ausgespart? Gab es Hinweise in diesem Archiv auf das Verbrechen des Deutschen Generalstabes "präventiv" in einen Krieg zu marschieren, ohne Kapazitäten für die Versorgung von Millionen Kriegsgefangener und der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten entsprechend der Hager Kriegsverordnung und Genfer Konvention vorzuhalten!?

War das Archiv womöglich Verhandlungsmasse, eine Versicherungspolice der Deutschen Wehrmacht, der Canaris Abwehrbehörde, neben der NSDAP, SS/SA, Gauleitungen an der Macht im NS- Regime zu partizipieren, was letztendlich mörderisch fehlschlagen musste, weil keine Kopien dieser Archive im sicheren Ausland hinterlegt, oder auch dort vernichtet wurden!?

Über ermittlungsdienliche Hinweise wäre ich dankbar
tschüss
JP
Joachim Petrick schrieb am 20.07.2010 um 17:45
Der geheime 20. Juli 1944 ist aus auch noch einem ganz anderen anti- demokratischen Grunde vollkommen untauglich als Tag für Gelöbnisse der Bundeswehr zu dienen.
Mit dem so genannten „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932 erfolgte die verfassungswidrige Absetzung der SPD-Regierung Preußens in Potsdam unter dem damaligen SPD- Ministerpräsidenten Otto Braun durch Mitwirkung des berühmt berüchtigten Staatsrechtlers Carl Schmitt.
Das darauf folgende "Kabinett der Barone" unter Reichskanzler Franz von pappen ider dem Untergang „geweihten“ Weimarer Republik war auch eine Einstiegshilfe des Adels für Hitler und seine NS- Kohorten.
Graf Claus Schenk von Stauffenberg begrüßte damals den anti- demokratisch "nationalen Aufbruch".

Die obskur anti- demokratische Mehrdeutigkeit des „geheiligten“ Datum des „20. Juli“ kündet von vergangenem Unheil bis in unsere Zukunft.

Vermutlic wollten sich die Verschwörer/innen um Oberst Stauffenberg für den Fall eines Militärgerichtsverfahrens nach dem Attentat auf Adolf Hitler entlastend auf genau diesen "Preußenschlag" berufen, der damals im Jahre 1932 von der Reichswehr gefordet und gefördert wurde.

JP
poor on ruhr schrieb am 20.07.2010 um 21:46
Danke für Deinen passenden Blog zum 20 Juli.

Das ist doch wirklich eine der besseren deutschen Traditionen aus der allerdunkelsten Zeit.

Sicher würde ich mit den politischen Vorstellungen der Attentäter heute in vielen Dingen nicht konform gehen, aber es folgt ein ganz grosses Aber:

Aber sie hatten recht damit, das Hitler weg musste obwohl es natürlich noch besser gewesen wäre , wenn er sich vor den Gerichten der Alliierten hätte verantworten müssen.

Da waren so mutige Männer dabei, dass es einem dem Atem verschlägt.

Einer von Ihnen, dessen Namen ich leider vergessen habe, hat es wirklich gewagt dem Ungeheuer in Menschengestalt ,dass sich die rote Richterrobe umgehangen hatte , zu erwidern, dass ihm das Ungeheuer nachfolgen würde, als dieses ihn vor diesem Gerichtshof der staatlich legitimierten Mörder zur Hölle gewünscht hatte.

Und auch viele Andere haben sich dort mit einem Mut gehalten, der mich heute einfach auch so viele Jahrzehnte danach nur noch sprachlos macht.

Sie haben dem Paria der Hölle wiederstanden.

Wenn schon Bundeswehr, dann bitte in diesen Traditionen!

rr
Joachim Petrick schrieb am 21.07.2010 um 01:36
Lieber ruhrrot.
Vielen Dank für Dein klares Einstiegs- Votum in die Debatte:
„20. Juli oder 22. Februar als öffentlicher Gelöbnistag der Bundeswehr?“
Ich glaube Du meinst Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld (Jahrgang 1902), der am 08. September 1944 vor dem Volksgerichtshof in Berlin durch den Volksgerichtspräsidenten Roland Freisler nach seinen Motiv für die Beteiligung an dem Attentat vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler befragt, in selten eindeutiger wie klarer Art und Weisedeutlich vernehmbar direkt antwortete:
“Ich wollte dass die Gräueltaten, die Massenmorde seit Beginn des Krieges 1939 im Namen des deutschen Volkes endlich ein Ende finden“.
Worauf Roland Freisler in seinem tausendjährigen Mief & Muff Talar sichtbar hyperventilierend zu einem verbal inszenierten Tobsuchtsanfall ansetzte und, die Stimme überschlagend, grölend seine Tiraden theatralisch wie wirkungslos in die stickige Luft des vollbesetzten, mit Kameras und Mikrophonen bestückten Gerichtssaal, Graf Schwerin entgegen schleuderte.
Mir selber fällt es nicht leicht, mich von dem Datum der 20.Juli 1944 aus den von Dir angedeuteten Gründen zu lösen.
Ich gebe zu bedenken, wasmir selber auch erst jetzt deutlich wird, dass das Datum der 22. Februar 1943 (Hinrichtungstag der Geschwister Sophie und Hans Scholl) nicht nur chronologisch vor dem 20. Juli 1944 liegt, sondern die Verschwörer/innen an ihr Versagen, ihre Unterlassungen im Jahre 1943 erinnerte und gemahnte
Darüber hinaus steht der 20. Juli 1932 (s. o. Preußenschlag) wie der 20. Juli 1944 für den Verrat der Obersten Führung der Reichswehr bzw. des Generalstabes der deutschen Wehrmacht an dem Unrechtsbewusstsein, an den demokratischen Perspektiven der eigenen Kameraden, voran Oberst Graf Stauffenberg, dem nicht einmal ein Miltärgerichtsverfahren eingeräumt wurde, sondern der ohne Legitimation eines außergerichtlichen Notstandes mit anderen standrechtlich erschossen wurde, obgleich der Alarmplan „Walküre“ für das Heimatersatzheer längst außer Vollzug gesetzt war..
Der 22. Februar 1943 (Hinrichtungstag der Geschwister Sophie und Hans Scholl ) liegt nicht nur chronologisch vor dem 20. Juli 1944 sondern gemahnt und erinnert die Verschwörer/innen des 20. Juli 1944 und andere an ihr Schweigen, ihre Unterlassungen und ihr Versagen im in den Jahren 1942- 43 als die „Weiße Rose“ nach den Ereignissen um Stalingrad von Studenten/innen und Frontkämpfern/innen ins Leben gerufen wurde
Widerstandskämpfer wie Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwan fühlen sich womöglich eher unter dem Gedenktag der 22. Februar 1943 von guten Mächten füralle Ewigkeit geborgen denn unter dem prekären Datum des 20. Juli 1932 (Preußenschlag), 20. Juli 1944. die alle beide, wie gesagt, für Verrat der Obersten Führung der Reichswehr bzw. des Generalstabes der Deutschen Wehrmacht am Unrechtsbewusstsein, der demokratichen prspektive ihrer Kameraden stehen, voran Oberst Graf Stauffenberg, dem nicht einmal ein ordentliches Militärgerichtsverfahren eingeräumt wurde, der, trotz Aussetzens des Alarmplans „Walküre“ des Heimatersatzheeres, ohne Legitimation eines außergerichtlichen Notstandes mit anderen standrechtlich durch Schusssalven ermordet erschossen wurde.
Anders als die Verschwörer/innen des 20. Juli 1944 steht die „Weiße Rose“, standen Sophie und Hans Scholl nicht für das Taktieren, das Finassieren, sondern selbst unter den Bedingungen der NS- Diktatur und des Krieges mit einem unverstellten Blick für die grausame und verbrecherische deutsche Wirklichkeit für den Glauben an die Wirkkraft der öffentlichen Meinung in Deutschland, die bis in unsere Gegenwart vom Signal der Hoffnung kündet.
Ich freue mich auf eine lohnenswerte wie spannende Debatte im Für und Wider des einen wie des anderen Datum 22. Februar 1943 oder 20. Juli 1932/1944.
tschüss
JP
Joachim Petrick schrieb am 21.07.2010 um 02:00
Roland Freisler am 08.09. 1944, ein Tag vor meiner Geburt, fauchend zu Graf Schwerin von Schwanenfeld:im Gerichtssaal :
"Wie Mooorrddd!"

Antwort von Graf Schwerin:
"ja Mord"

Roland Freisler:

"Zerbechen Sie unter der Gemeinheit Ihrer Anklage!",

vernichtend suggestiv von Roland Freisler gemeint,

deutet Graf Schwerin unbeirrt in eine Frage um und antwortet knapp mit:

"Nein!"
poor on ruhr schrieb am 21.07.2010 um 20:41
Lieber Jochen Petrick,

ich fürchte, dass ich Dich jetzt enttäuschen werde.

Ich hätte trotz meiner geringen geschichtlichen Kenntnisse zu diesem Thema keinen Angst vor einer Debatte, wenn ich überzeugt wäre, dass der 20 ''Juli der richtige Tag für die Gelöbnisse wäre.

Du hast recht mit dem 22ten Februar, finde ich.

Der Kommentar von gestern war fast eher an mich selbst geschrieben und ich bin viel zu wenig auf Deinen Blog eingegangen. ;)

Für mich steht das außer Frage das trotz allen Mutes der Männer und Frauen vom 20 Juli das richtige zivile Signal für die Politik in der BRD ein Gelöbnis am 22 Februar wäre.

Ich hatte neulich die Aufnahmen von den Prozessen vor dem Volksgerichtshof gesehen.

Das hatte mich schwer beeindruckt.

Das ich das Taktieren und das widersprüchliche Agieren der Männer und Frauen vom 20 Juli durchaus sehe, habe ich ja in der Einleitung meines Kommentares auszudrücken zu versucht.

Mit meinem Kommentar wollte ich nur verdeutlichen , dass auch die Widerständler/innen die volle menschliche Achtung und den vollen menschliche Repekt verdienen, auch wenn es heute schwer fällt nach zu vollziehen warum ein Graf Stauffenberg anfangs von Hitler so begeistert und ein Mitläufer war. .

Das finde ich trotz der Bewunderung seines Mutes heute natürlich immer noch nicht gut oder besonders respektwürdig!

Viele waren anfangs auch Mitläufer, aber das Opfer was sie gebracht haben, war schon verdammt hoch!

Ich wollte mir mit dem Kommentar nur bewusst machen, dass man das auch nicht vergessen darf.

Was die Einordnung des Widerstandes der weissen Rose von Hans und Sophie Scholl sowie all ihrer mutigen Helfer und Helferinnen angeht, gehe ich vollkommen mit Dir konform!

Da wird keine Debatte mit mir entstehen.

Für öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr am 22 Februar!

Toll finde ich auch, wie Du das mit dem Signal des Hoffnung ihres Widerstandes formuliert hast.

Das wäre natürlich eine noch bessere Tradition für die Bundeswehr als der aber auch sehr verdienstvolle Widerstand der Offiziere, die aber auch nicht in ihrer Widersprüchlichkeit vergessen werden sollten.

Das würde noch unterstreichen,. dass auch bei den Bürgern in Uniform der reine zivile Widerstand die höchste Ehrung erfährt.

Ich wollte nur nicht auf so ein Podest linker Überheblichkeit steigen, dass ich trotz all meiner Skepsis an den Männern und Frauen vom 20 Juli , nicht auch ihren grossen Mut sehe, der auch heute noch Respekt verdient.

Es verwundert aber auch nicht sehr, das beim Verlauf der Gescichte der BRD mit ihren doch sehr vielen bürgerlichen und konservativen Traditionen gerade der 20 Juli so herausgehoben wurde.

Auch der Todestag von Georg Elser dem mutigen Uhrmachergesellen hätte Anrecht auf öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr!

Herzliche Grüße

rr

Herzliche Grüße

rr
Ehemaliger Nutzer schrieb am 20.07.2010 um 23:55
Klasse Idee: "Deshalb schlage ich den 22. Februar 1943, den Tag der Hinrichtung der Geschwister Sophie und Hans Scholl, als Tag für öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr vor." Wenn Du Firmen nennst, Opel fehlt und war schon GM.
Joachim Petrick schrieb am 21.07.2010 um 00:21
Danke für den Hinweis!

tschüss
JP
Joachim Petrick schrieb am 21.07.2010 um 00:26
Henry Ford von den NS- Polit- Groß- Verbechern durch Orden als "Ihresgleichen" "geadelt" darf auch nicht fehlen.

Ford Slogn:
"Sie liebten sich in einem fort
na wo denn?, im Ford!"

tschüss
JP
Joachim Petrick
Hamburger, begeistert vom Theater Stadtgefluester, 66-71 in Westberlin gelebt, 1982-89 Beliner Maueröffner, Sympathisant"Tanzender Lachoffensive", bin fuer spontane Humortests im Oeffentlichen Nahverkehr.
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