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Politik : Diakonisches Werk wg. Lohndumping, Steuerhinterziehung verdächtigt

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Diakonisches Werk nicht nur wg. Lohndumping, Steuerhinterziehung, sondern Anstiftung und Beihilfe zum Leistungsbetrug für Hartz IV Aufstocker/innen verdächtigt?

Die Gewerkschaft Ver.di spricht eindeutig von Lohndumping und Schwarzarbeit bei Alten Eichen im Zusammenhang mit Beschäftigten in der Hamburger Diakonissenanstalt.

Die Beschäftigungspraxis in der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Alten Eichen in Hamburg ist massiv in die Kritik geraten

Die berühmteste Erzählung im Neuen Testament ist das Leitbild Diakonischen Werks. Es ist die Geschichte des barmherzigen Samariters, der einem ausgeraubten, schwer verletzten Mann half, ihn in eine Herberge brachte und für seine Pflege bezahlte.

Genau an jener Barmherzigkeit mangele ds der Diakonie, behauptet die Gewerkschaft Ver.di in Hamburg.

Die kichliche Mitarbeitervertretung ist überzeugt, das Diakonische Wrk verstößt als Arbeitgeber nicht nur gegen das eigene Leitbild, sondern auch gegen Vorschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Gesetze. Es geht um den Verdacht der Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und des Lohndumpings.

Stein des Anstosses ist die Art der Beschäftigung von Mitarbeitern der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Alten Eichen. Vorstandsvorsitzender der Einrichtung ist Pastor Torsten Schweda, der zugleich auch Aufsichtsratsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hamburg ist. Gewerkschaftssekretär Arnold Rekittke hält Pastor Torsten Schweda vor, mit der Gründung einer Zeitarbeitsfirma gegen das eigene Kirchenarbeitsrecht zu verstoßen. Dazu liegen klare formulierte Leitbild Vorstellungen der Evangelischen Kirche in Deutschland vor.
Zwar sei "diakonischen Dienstgebern" in eindeutig definierten Ausnahmefällen das Institut der Leiharbeit erlaubt. um etwa "kurzzeitigen" Beschäftigungsbedarf zu überbrücken. Aber ganz klar spricht sich die Kirche gegen längerfristige Beschäftigungen von Leiharbeitern/innen aus.
So heißt es weiter: "Die auf Dauer angelegte Beschäftigung von Leiharbeiternehmern (...) ist mit dem Kirchenarbeitsrecht nicht vereinbar."

In der Zeitarbeitsfirma von Alten Eichen, der DAH Dienstleistungsgesellschaft (www.dah-personal.de) für Altenhilfe in Hamburg, sind laut Pastor Schweda 16 Mitarbeiter beschäftigt. Diese würden "zu 95 Prozent" in den Einrichtungen von Alten Eichen beschäftigt. Als dauerhafte Beschäftigung sieht er das nicht an, da die Mitarbeiter zwischen den Einrichtungen bei Bedarf wechselten. Die Einrichtung der Zeitarbeitsfirma sei angeblich nötig gewesen, da mit Leiharbeitern anderer Unternehmen schlechte Erfahrungen gemacht worden seien, erklärt Pastor Schweda auf Presse Nachfragen.

Dem entgegen erklärt Gewerkschafter Rekittke entwaffnend:
"Wenn schon die dauerhafte Beschäftigung von Leiharbeitnehmern dem Kirchenrecht widerspricht, dann widerspricht doch die Gründung einer Leiharbeitsfirma, die darauf aufgebaut ist, dauerhaft Pflegekräfte zu verleihen, diesem doch erst recht."
Zudem würden Leiharbeiter schlechter bezahlt als fest Angestellte. Laut Schweda seien bereits Leiharbeiter fest angestellt worden. Für Rekittke ist klar: "Alten Eichen will mit den Zeitarbeitsfirmen keine vorübergehenden Personallöcher stopfen, sondern Lohndumping betreiben." Damit sei auch die Beschäftigung von Pflegemitarbeitern in der ausgegliederten Alten Eichen Service GmbH gemeint.

Die Diakonie, die Dachorganisation von Alten Eichen, hält diese Praxis arbeitsrechtlich wie ethisch für vertretbar. Die Zeitarbeitsfirma bewege sich "im Rahmen der Grundsätze der Diakonie und der kirchenrechtlichen Anforderungen", ließ Landespastorin Annegrethe Stoltenberg über ihren Sprecher ausrichten.

Landespastorin Annegrethe Stoltenberg wäscht ihre Hände in Unschuld und macht das "Konkurrenzprinzip" im Gesundheitswesen für die Bezahlung unterhalb des Tarifs verantwortlich.
Statt nun aber einen gesellschaftlichen Protest gegen diese Politik des "Konkurrenzprinzip" im Gesundheitswesen zu organisieren, macht sich die Kirche die Politik, die sie angeblich beklagt:
"Die Politik ist nach wie vor nicht bereit, die tarifgerechte Bezahlung in der Kranken- und Altenpflege zu refinanzieren. Dadurch geraten Träger der Hamburger Diakonie zunehmend unter Druck."
selber als treibende Kraft zu eigen.
Das dementiert alle anderslautenden Verlautbarungen von Katrin Göring-Eckardt, Präses der Synode der EKD, die noch Anfang November deutlich Stellung bezog:
"Diakonische Unternehmen, die über privatrechtliche Konstruktionen (...) ausweichen wollen, müssen mit Ausschluss aus der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk rechnen. Missstände wie Outsourcing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne müssen zu ernsthaften Konsequenzen führen."

Dem Verdacht, die Stiftung Alten Eichen würde mit ihrer Service GmbH Lohndumping begehen, widerspricht Torsten Schweda entschieden, wenn auch kaum belastbar.
"Es ist nicht so, dass dort grundsätzlich weniger als der Tarif gezahlt wird. Es gibt auch Mitarbeiter, die höher bezahlt werden."

Ein ganz anderer strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht bricht sich in der Frage des Umgang mit Aufwandsentschädigungen Bahn. Diese werden üblicherweise für ehrenamtliche und gemeinnützige Tätigkeiten gezahlt. In der "Anweisung zu den Aufwandsentschädigungen" heißt es, dass diese "ausschließlich für die Pflege von alten, kranken oder behinderten Menschen ausgezahlt" werden. Gewerkschafter Rekittke hält das mit dem Grundsatz des Ehrenamts für nicht vereinbar. "Das ist reguläre Arbeit, und die Bezahlung dafür ist zu versteuern. Alles andere ist Schwarzarbeit."

Laut Alten-Eichen-Chef Schweda erhalten vier sogenannte 400-Euro-Kräfte zusätzlich eine Aufwandsentschädigung. Dass deren Tätigkeiten, für die sie jeweils Geld erhalten, jeweils Pflege ist, hält er ohne Unrechtsbewußtsein für unproblematisch.

Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken geht weiter von einem Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aus, ohne bisher den Anfangsverdacht der Beihilfe zum Leistungsbetrug für Hartz IV Aufstocker/innen in Erwägung zu ziehen?.

Ein weiteres Indiz für den Verdacht der Steuerhinterziehung erkennt er in der Anweisung, dass die Leitung die Stundenzettel für die Mitarbeiter selber führt. Geffken: "Das wäre ein Direktionsrecht im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses."

Pastor Torsten Schweda zeigte sich von dem Verdacht der Schwarzarbeit erst überrascht, dann beeindruckt und kündigte an: "Wir werden nun prüfen, ob unsere Praxis immer noch rechtlich gedeckt ist."

JP

siehe

www.abendblatt.de/hamburg/article2096269/Schwere-Vorwuerfe-gegen-Kirchen-Stiftung.html

Schwere Vorwürfe gegen Kirchen-Stiftung
17.11.2011, 05:30 Uhr Sascha Balasko

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.