FDP fordert Ende der Staatsknete an Kirchen, weiss die FDP das?

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Wolfgang Kubicki, FDP, hat wie die FDP insgesamt seine Mitte verloren, warum sollte Wolfgang Kubicki da noch seinen Rand halten, also fordert Wolfgang Kubicki das Ende der Staatsknete an Kirchen. Weiss die FDP das?

Wolfgang Kubicki, FDP, fordert Ende der Staatsknete an Kirchen

Allein seit 1949 hat der Staat an die beiden Volkskirchen 14 Milliarden Euro überwiesen.
Seit wann wurden auch die Volkskirchen in der DDR mit der bundesdeutschen Staatsknete zum Aufbau, der Entwicklung, Verbreitung und Erhalt des Intershop- , Interhotelsystem im real- existierenden Sozialismus der DDR bedacht?

Vielleicht spätestens seit dem Staatsvertrag zwischen der Staatsführung der DDR (Staatssekretär für Kirchenfragen Kulturminister Klaus Gysi) und den Kirchenvertetern "Kirche im Sozialismus" unter Führung des Bischof A. Schönherr, sowie dem damaligen Superindenten für Rechtsangelegenheiten der Kirche in der DDR, Manfred Stolpe, im Jahre 1978?

Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, fordert im weiten Vorfeld des anstehenden Drei- Königstreffens der FDP auf dem Königswinter Drachenfelsen am Rhein, ganz im Sinne der Freiburger FDP Thesen von 1971, ein Ende der Subventionen von etwa 460 Millionen Euro, die der Staat aus Steuermitteln jährlich an die beiden großen Kirchen in Deutschland zahlt.

Wolfgang Kubicki wörtlich gegenüber Frontal21/ZDF:
"Es darf keine Leistungen an die christlichen Kirchen, sowohl an die katholische als auch evangelische, geben mit Ewigkeitscharakter auf der Grundlage von Ereignissen, die 200 Jahre her sind.
Es wird Zeit, dass wir die bisherigen Kirchenstaatsverträge und die damit zusammenhängenden Dotationen ablösen durch eine Einmalzahlung, damit hat es dann sein Bewenden." Wolfgang Kubicki beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss der FDP aus dem Jahr 1974. "Das sei die bis heute gültige Beschlusslage".

Aufgrund alter Rechtstitel werden aus den Landeshaushalten bundesweit etwa 460 Millionen Euro Steuermittel pro Jahr an die katholische und die evangelische Kirche gezahlt. Diese Zahlungen sind häufig mit einer Dynamisierungsklausel verbunden und steigen dadurch jedes Jahr. Das kritisiert der Präsident des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Aloys Altmann:
"Dies war nie zeitgemäß", so Altmann gegenüber Frontal21.
"Wir sind der Auffassung, dass ein modernes Land es sich nicht leisten kann, Ewigkeitsverträge mit Dynamisierungsklauseln abzuschließen."

"Vollzug der geltenden Verfassung"

Altmann fordert den Bund auf zu handeln:
"Wir wären sehr dankbar, wenn der Bund sich dieses Thema auch zu Eigen machen würde und im Vollzug der geltenden Verfassung, des Grundgesetzes, Grundsätze für die Ablösung der Kirchenstaatsverträge machen würde."


Laut Grundgesetz Artikel 140 gilt der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 auch in der Bundesrepublik. Dieser besagt: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."
Die Bundesregierung sieht unterdessen keinen Handlungsbedarf. Gegenüber Frontal21 erklärt das Bundesinnenministerium, die volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Ablösung seien nicht zu unterschätzen.

Der FDP-Politiker und "überzeugte Christ" Wolfgang Kubicki fordert im Frontal21-Interview die juristische Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften seitens des Staates. Es dürfte keine Priviligien einzelner Religionsgemeinschaften wie der katholischen und der evangelischen Kirche geben, so der Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag von Schleswig-Holstein. Auch angesichts der Haushalts-Probleme des Staates sei darum eine Revision der Kirchenstaatsveträge aus 50er und 60er Jahren notwendig.

Mit Material von ZDF

Frage:
"Sind Kirchen, Parteien, Gewerkschaften, Verbände, samt Stiftungen im In- und Ausland die wahren Absahner?

Wenn der Postmann kommt, klingelt es zweimal. In den Kassen der Kirchen, Parteien, Gewerkschaften, Verbände, samt Stiftungen hierzulande auch.

Wie geht das?

Public Private Partnership im sozialen Bereich - wie das mit den Kirchen, Gewerkschaften, Stiftungen funktioniert, sieht man, um nur zwei Beispiele zu nennen, im kirchlichen, gewerkschaftlichen Arbeitsrecht, wo Bezahlung unter Tarif und Einmischung des Arbeitgebers in privateste Lebensräume an der Tagesordnung sind. Solches Arbeitgeber Gehabe in kirchlichen wie gewerkschaftlichen Tendenzbetrieben ist ebenso, wie in den staatlich finanzierten Bekenntnisschulen in den Bundesländern, wo Kinder aus der unmittelbaren Nachbarschaft von Konfessionsgrundschulen dort, trotz Antidiskriminierungsgesetz in der EU, zugunsten von wohnortfernen "Bekenntniskindern" abgelehnt werden.

Diese Formen der Diskriminierung widersprechen so deutlich einem modernen Rechtsstaat, dass man bei einem Juristen, auch wenn er sich auf das Staatskirchenrecht verlegt, von vorsätzlich relgiöser Verblendung sprechen kann, wenn er solcher Art Diskriminierung, Verstössen gegen das europäische Antidiskriminierungsgesetz zum Nachteil von Anempfohlenen, Mitarbeiter/innen nicht zur Kenntnis nimmt.

Die Caritas-Diakonie- Arbeiterwohlfahrts- Stiftungen Legende besteht u.a. darin, dass die Kirchen beider Konfessionen wie Gewerkschaften, Stiftungen finanziell nicht nur formal fast nichts als Träger von Einrichtungen der Caritas, Diakonie. Arbeiterwohlfahrt , Stiftungen beisteuern, sondern auch noch über die gezahlten Kirchensteuern, Gewerkschafts- , Parteimitgliederbeiträge, Stiftungsspendenbeiträge ihrer Mitarbeiter/innen in ihren Tendenzbetrieben im Gegensatz zu anderen, zu weltlichen Trägerschaften,wettbewerbswidrig Erträge erwirtschaften, ohne darüber Rechenschaft abzulegen.

Abhilfe könnte nur die Offenlegung bzw. Gegenrechnung in Form einer Deckelung von Kirchensteuer- Aufkommen, Gewerkschaftsmitgliederbeiträgen gewerkschaftlicher bzw. kirchlicher Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Subsidarität, staatlich subventioniert, in Tendenzbetrieben der Kirchen, Parteien, Verbände, Gewerkschaften im In- und Ausland arbeiten.

Diese Deckelung tut Not, weil sonst jeder Abreitspalatz u. a. in kirchlichen wie gewerkschaftlichen Tendenzbetrieben den Kirchen, Gewerkschaften nicht nur keine Personalkosten verursacht, weil die der Staat übernimmt, sondern sogar wettberwerbswidrig durch das Kirchensteuer Aufkommen, die Gewerkschaftsmitgliederbeiträge, Erträge erbringt, statt landauf, landab den Eindruck zu nähren, Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt seien christlich, proletarisch reine Werke selbstloser Nächstenliebe.

Das formale Quentchen, was die Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Verbände, samt Stiftungen im In- und Ausland hier nur formal an Geld in einigen Bundesländern in anderen gar nicht reinstecken (2%), bekommen sie mehr als zum Teil über die Kirchensteuern, Gewerkschaftsmitgliederbeiträge, Stiftungsbeiträge ihrer Angestellten steuerlich subventioniert zurück.
Wobei der Staat auch noch die abgeführte Kirchensteuer, Parteien-, Verbände- , Gewerkschaftsmitglieder- , Stiftungsspendenbeiträge– diesmal durch Steuerverzicht - mit bis zu ca. 50% über die Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmer/innen an diese Angestellten/innen der Tendenzbetriebe direkt zurückerstattet.

Hier ein frischwärts dreistes Beispiel dafür, wie man hierzulande, ohne unmittelbar zu lügen, die deutsche Bevölkerung für dumm verkauft:
„In diesem Land wirken Kirchen und Religionsgemeinschaften auf hervorragende Weise, ob im sozialen Bereich, Caritas, Diakonie, die Bildung. Das hat dieser Gesellschaft gut getan, das gehört zum Zusammenhalt in dieser Gesellschaft.“
Zitat Annette Schavan (CDU), Fernsehinterview, Mitte Dezember 2010

Es geht zuerst einmal gar nicht darum, den Staat aufzuwerten, andere zurückzudrängen, sondern erst mal darum, über den Etikettenschwindel, das Finanzgebaren, die Finanzregime der großen Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Verbände, samt Stiftungen im In- und Ausland aufzuklären.

Wie gesagt:

"Wenn der Postmann kommt, klingelt es zweimal.
In den Kassen der Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Verbände, samt Stiftungen hierzulande auch"

Selbst der Führer, Adolf Hitler, der heute am 20. April 2011 seinen, ich weiss nicht den wievielten Geburtstag( 1889- 1945) feiern könnte, hatte, trotz der Hasspredigten, Hass- Tiraden fundamentaler Kreise aus der Hakenkreuz NSDAP gegen die Kirchen, nicht die Traute, diese unselige Tradition der, prekär legitimierten, Staatsknete an die Kirchen, wenigstens für die Kriegszeit von 1939- 45, zu unterbrechen, geschweige denn zu beenden.

JP

siehe:

www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=in&;;dig=2011%2F04%2F19%2Fa0

* taz 19.04.2011

Milliarden von Staates Gnaden

frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,8095680,00.html

FDP-Kritik an Kirchenfinanzen
Wolfgang Kubicki fordert Ende von Staatsleistungen an Kirchen

von Joachim Bartz und Thomas Reichart

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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