Inzest § 173 Srafgesetzbuch, von altersher ein staatlicher Raubparagraph?
Ergriff Ur- Christentum für die Geschwisterliebe im Glauben Partei, um das Stigma der Blutschande zu entkräften, der Nächstenliebe, sprich der Geschwisterliebe als Gebot, endlich mit dem mörderischen"Kain gegen Abel" Prinzip einzuhalten, zu Gehörsinn und Recht zu verschaffen?
Geschwisterliebe in der Glaubensfamilie, eine einvernehmlich gegenseitig gelebte Liebes Hymne aufeinander, miteinander , eine tägliche Lobpreisung des innig Vertrauten, ein unverbrüchlich geschwisterliches Gebot der Liebe als Tagtraum auf dem Diwan familiar wie gemeindlich vorhandener Geborgenheit in der Zweisamkeit.
. Frohes Fordern und Fördern der Genügsamkeit in dem was an gegenseitigem Glauben, Gefühlen der Innigkeit vorhanden ist?
Geschwisterliebe, schlummernd, versonnen, stillgelegte Absichten auf Versuchungen in der Welt da daußen, außerhalb der Herkunftsfamilie, der Glaubensgemeinschaft?,
in einer emotionalen Wachstums- Zeit voller Anfechtungen, des Zauderns, Zögerns, Haderns in und mit der eigenen Entwicklung, ein in sich vordergründig kummerfrei auf dem scheinbar anspruchslos geschwisterlichen Diwan eines "Ruhenden Dahinlebens"?
"Ich weiß nicht, wie mir, was draussen geschieht und will es vorläufig auch nicht wissen",
geborgen in der
"Ach so guten Macht, sich in einer Welt voller gefühlter Anfechtungen, Anfeindungen, gegenseitig geschwisterlicher Fluchtort und Andacht voller Liebe zu sein?"
War der Rechts- Begriff der "Blutschande" der "Judenstern", das "Christenkreuz" , der jenen auferlegt ward, denen in ihrem brüderlich- schwesterlich christlichen Glauben an Jesus, den Gottessohn, lebend, in dem historischen Epochenspannungsbogen des ausgehenden Altertum übers Mittelalter bis in die heraufdämmernde Neuzeit, von klerikalem wie säkularem Amtswegen ,Vermögen, Erbschaften im Fall von Verstössen gegen Inzestverbote von "Gnaden der Inquisition", unfehlbar ex cathedra, legalisiert, entzogen wurde?
de.wikipedia.org/wiki/Inzest
"Inzest (auch Blutschande, von lat.: incestus „unkeusch“) ist ein Begriff kultureller, moralischer und juristischer Art, der Geschlechtsverkehr zwischen eng verwandten Personen beschreibt."
Ist, anders als der Paragraph 175, immer noch der geltende Blutschande-, Inzestparagraph § 173 Strafgesetzbuch, dem Geiste nach, nachwievor ein Raubparagraph?
Früher fand, neben des Leben- , Freiheitsrechts- , Erbrechts- , der Vermögensraub auf der Basis des Paragraphen für Blutschande statt, heute findet auf der Basis dieses Paragraphen immer noch, von deutschen Amtswegen, Freiheitsberaubung, Raub der emotionalen Sicherheit bei der Wahl des Liebespartners/in statt.
Römisches Reich
"Als incestus iure civili bei den Römern galten, so wie bei den Griechen, zunächst einmal Verbindungen zwischen Eltern und Kindern, Kindeskindern usw. Dabei war incestus (aus in „nicht-“ und castus „rein“, „unschuldig“, „keusch“), ein Begriff, der Vergehen gegen das Religionsgesetz (nefas) und speziell die Verletzung des Keuschheitsgebots durch eine Vestalin bezeichnet. Dieses Verbot galt sogar für adoptierte Kinder. Nachkommen aus inzestuösen Ehen galten als vaterlos und waren nicht erbberechtigt.
Hatte aber jemand nur Kinder aus einer Ehe, die als incestus deklariert werden konnte, so verfiel bei dessen Tod sein Vermögen an den Fiskus. Das ist der Grund, warum die Untersuchungen betreffend Blutschande sich (vor allem in der Römischen Kaiserzeit) hauptsächlich gegen Wohlhabende richteten und die einschlägige Gesetzgebung im Laufe der Zeit immer mehr ausgebaut und detaillierter wurde."
Mit Beschluss vom 26. Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, § 173 StGB sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[28] Der Gesetzgeber verfolge Zwecke, die „jedenfalls in ihrer Gesamtheit die Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts legitimieren“: Als Strafgrund stehe der grundgesetzlich geforderte Schutz von Ehe und Familie an erster Stelle. Inzestverbindungen führten zu einer Überschneidung von Verwandtschaftsverhältnissen und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie strukturgebenden Zuordnungen. Zudem diene das Inzestverbot dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. § 173 habe spezifische, durch die Nähe in der Familie bedingte oder in der Verwandtschaft wurzelnde Abhängigkeiten im Blick. Weiterhin rechtfertige auch der Schutz vor Erbschäden das Inzestverbot. Die Entscheidung erging mit 7:1 Stimmen.
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer gab dabei eine abweichende Meinung ab.[28] § 173 verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es liege kein Rechtsgut vor, dessen Verletzung im Inzestfall einen Strafgrund darstellen würde. Im Fall von volljährigen, konsensuell agierenden Geschwistern sei schlichtweg nicht klar, wessen Rechte durch den Geschlechtsverkehr eingeschränkt werden sollten. Es handele sich vielmehr um eine opferlose Straftat."
Hier wird spätestens deutlich, dass, in der Tradition der Aufklärung seit der Französischen Revolution von 1789, das Sozialverträglichkeitsgebot der Anwendung von Gesetzen, wie dieses in der Charta der Menschenrechte Eingang gefunden hat, in der Verfassungswirklichkeit Deutschlands und der EU weiterhin, von Fall zu Fall, eklatant missachtet wird.
Inzwischen wird selbst der Gleichheitsgrundsatz missachtet, indem der § 175 gestrichen, Gleichgeschlechtliche Geschwister sich einvernehmlich geschlechtlich lieben dürfen, der $ 173 Strafgesetzbuch aber fortbesteht, d. h., dass sich gegengeschlechtliche Geschwister weiterhin nicht einvernehmlich geschlechtlich lieben dürfen.
JP
siehe:
www.taz.de/!91363/
12.04.2012
Ist das Verbot von Sex unter erwachsenen Geschwistern veraltet?
Darf der Hänsel mit der Gretel?
von C. Rath & D. Yücel
www.welt.de/politik/deutschland/article106179526/Stroebele-provoziert-mit-Inzest-Legalisierung.html
13. Apr. 2012, 23:10
Ströbele provoziert mit Inzest-Legalisierung
Unionspolitiker sind empört: Die Forderung des Grünen-Politikers Hans-Christian Ströbele, das Inzestverbot aufzuheben, sei ein "tabu". Ströbele hatte mit der sexuellen Selbstbestimmung argumentiert.
Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen
© DPA Die geltende Strafbarkeit sei "ein einsames Relikt aus anderen Zeiten", argumentierte Hans-Christian Ströbele Gerichtsurteil : Inzest und die schwere Frage nach Moral und Recht
Gerichtshof für Menschenrechte: Deutsches Inzestverbot ist rechtens