Ist die Rente Teil der Arbeitswelt oder der Versicherungswelt?
Rente im Spiegel der gegenwärtigen Rechtsprechung
Die gegenwärtige Rechtsprechung behandelt durch alle Ebeben von Gerichtssäle bis zum Bundesverfassungsgericht Renten als Lohnersatz, gar als Gehalt, um damit eine Anpassung an die Arbeitswelt zu dokumentieren. Warum?, wenn ja, geht das überhaupt rechtlich nachhaltig betrachtet, ist doch die Rente, anders als Lohnersatz, als Gehalt, Arbeiteinkommen, eine Beitragszahlung um Beitragszahlung über Jahre, Jahrzehnte erwirtschaftet erworbene Vesicherungsleistung.
Trotzdem sah sich die Politik durch die parlamentarische Bank im Wege der Einführung der Agenda 2010/Hartz IV im Recht, die bis dato angewiesenen Zahlungen der Rente vom Monatsanfang auf das Monatsende mit dem Argument zu verlegen, dass es notwendig sei, die Rentenauszahlungen den Gepflogenheiten der Auszahlung von Gehältern, Einkommen, Lohn in der Arbeitswelt anzugleichen. Gedacht getan!
Personen, die am Anfang eines Monats geboren wurden, sind nun bei Eintritt ins gestzliche Rentenalter zwei Monate lang gekniffen, weil diese erst zwei Monate nach Eintritt ins Rentenalter real ihre Rente eerhalten.
Dass nun aber Richter/innen bei den Sozialgerichten diese Umstellung der Gepflogenheiten der Rentenauszahlungen, angepaßt an die gepflogenheiten in der Arbeitswelt, vom Monatsanfang auf das Monatsende zu verlegen, rechtens finden, macht den juristischen Laien znächst verlegen, dann juristisch betroffen. Viele Fragen offen.
Z. B. diese Fragen:
"Ist die Rente eine Sache der Arbeitswelt oder der Versicherungswelt?"
"Ist die Rente wirklich mit Arbeitslohn, Einkommen, Gehalt, das erst im Laufe eines Monats durch Arbetsleistung erwirtschaftet wird, vergleichbar?
"Ist die Rente nicht eher im vollen Sinne eine Versicherungsleistung, deren Anspruch durch vorherige Beitragszahlungen erworben, Risiken wie Finanzierungsdeckungslücken im Alter lückenlos abdecken soll, deren Auszahlung als Anschlussfinanzierung im Erlebnisfall, wie im Enstfall der Erreichung des gesetzlich vorgesehenen Alters für den Einritt in den Rentenleistungsbezug geplant und vollziehbar ist?"
"Haben womöglich alle Rentner/innen mit Beginn ihres Rentenbezuges am Monatsende, statt am Monatsanfang, wie dieses vorläufig für die Mehrheit der älteren Gruppe von Rentnern/innen weiter gilt, einen, gar zwei Rentenversicherungsbeiträge/Monalt zuviel gezahlt?"
Liefert sich folglich die Deutsche Rentenanstalt dem dringlichen Anfangsverdacht aus, einem ganzen Heer von Rentnern/innen, die nach dem Jahre 2004 (Beginn der Umstellung des Renten Auszahlungsmodus vom Anfang auf das Monatsende) die erbrachte Leistung für ein, zwei Monatsbeiträge zur Rentenversicherung kurz vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalsters fahrlässig?, grobfahrlässig?, gar vorsätzlich, organisert administriert, in betrügerischer Absicht gesetzeswidrig zu verweigern?
Ganz nebenbei wurde im Wege der Anpassung der Rente an die Gepflogenheiten der Arbeitswelt durch die Hintertür die Besteuerung der Rente, steuerrechtlich darstellbar, eingeführt.
JP
Politik : Ist die Rente Teil der Arbeitswelt oder der Versicherungswelt?
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