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Ist die Rente Teil der Arbeitswelt oder der Versicherungswelt?
Rente im Spiegel der gegenwärtigen Rechtsprechung
Die gegenwärtige Rechtsprechung behandelt durch alle Ebeben von Gerichtssäle bis zum Bundesverfassungsgericht Renten als Lohnersatz, gar als Gehalt, um damit eine Anpassung an die Arbeitswelt zu dokumentieren. Warum?, wenn ja, geht das überhaupt rechtlich nachhaltig betrachtet, ist doch die Rente, anders als Lohnersatz, als Gehalt, Arbeiteinkommen, eine Beitragszahlung um Beitragszahlung über Jahre, Jahrzehnte erwirtschaftet erworbene Vesicherungsleistung.
Trotzdem sah sich die Politik durch die parlamentarische Bank im Wege der Einführung der Agenda 2010/Hartz IV im Recht, die bis dato angewiesenen Zahlungen der Rente vom Monatsanfang auf das Monatsende mit dem Argument zu verlegen, dass es notwendig sei, die Rentenauszahlungen den Gepflogenheiten der Auszahlung von Gehältern, Einkommen, Lohn in der Arbeitswelt anzugleichen. Gedacht getan!
Personen, die am Anfang eines Monats geboren wurden, sind nun bei Eintritt ins gestzliche Rentenalter zwei Monate lang gekniffen, weil diese erst zwei Monate nach Eintritt ins Rentenalter real ihre Rente eerhalten.
Dass nun aber Richter/innen bei den Sozialgerichten diese Umstellung der Gepflogenheiten der Rentenauszahlungen, angepaßt an die gepflogenheiten in der Arbeitswelt, vom Monatsanfang auf das Monatsende zu verlegen, rechtens finden, macht den juristischen Laien znächst verlegen, dann juristisch betroffen. Viele Fragen offen.
Z. B. diese Fragen:
"Ist die Rente eine Sache der Arbeitswelt oder der Versicherungswelt?"
"Ist die Rente wirklich mit Arbeitslohn, Einkommen, Gehalt, das erst im Laufe eines Monats durch Arbetsleistung erwirtschaftet wird, vergleichbar?
"Ist die Rente nicht eher im vollen Sinne eine Versicherungsleistung, deren Anspruch durch vorherige Beitragszahlungen erworben, Risiken wie Finanzierungsdeckungslücken im Alter lückenlos abdecken soll, deren Auszahlung als Anschlussfinanzierung im Erlebnisfall, wie im Enstfall der Erreichung des gesetzlich vorgesehenen Alters für den Einritt in den Rentenleistungsbezug geplant und vollziehbar ist?"
"Haben womöglich alle Rentner/innen mit Beginn ihres Rentenbezuges am Monatsende, statt am Monatsanfang, wie dieses vorläufig für die Mehrheit der älteren Gruppe von Rentnern/innen weiter gilt, einen, gar zwei Rentenversicherungsbeiträge/Monalt zuviel gezahlt?"
Liefert sich folglich die Deutsche Rentenanstalt dem dringlichen Anfangsverdacht aus, einem ganzen Heer von Rentnern/innen, die nach dem Jahre 2004 (Beginn der Umstellung des Renten Auszahlungsmodus vom Anfang auf das Monatsende) die erbrachte Leistung für ein, zwei Monatsbeiträge zur Rentenversicherung kurz vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalsters fahrlässig?, grobfahrlässig?, gar vorsätzlich, organisert administriert, in betrügerischer Absicht gesetzeswidrig zu verweigern?
Ganz nebenbei wurde im Wege der Anpassung der Rente an die Gepflogenheiten der Arbeitswelt durch die Hintertür die Besteuerung der Rente, steuerrechtlich darstellbar, eingeführt.
JP
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Die Rente ist eigentlich keine Versicherung im herkömmlichen Sinne, weil der einzelne nicht für sich Kapital anspart, sondern während des Arbeitslebens die laufenden Rentenzahlungen finanziert. Rente ist als Solidarsystem etwas eigenständiges.
Dass die Rente zur Arbeitswelt gehört, ist bedauerlicher Weise eine Tatsache - denn sie wird ja ausschließlich über Lohnarbeit erwirtschaftet -, aber trotzdem politisch falsch und kann auf Dauer nicht funktionieren. Die umlagefinanzierte Rente kann nur funktionieren, wenn sie einnahmegestützt, nicht aber rein lohnabhängig organisiert ist. Weil das aber offensichtlich nicht gewollt ist, wird sie jetzt zwischen Arbeitswelt und Versicherungswelt verortet. So merken das ja vielleicht nicht so viele, bis das ganze System eben zusammenbricht. |
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@Metathon
Entfaltet die Rente nicht gerade über das Umlageverfahren durch monatliche Beitragszahlungen die Wirkung einer Voll- Versicherung, die Risiken in den alltäglichen wie gesellschaftlich kulturell partizipierenden Angelegenheiten des Lebens im Alter bruchlos auskömmlich abdecken soll? Versicherungen sind nun einmal sei es Kapital- ,sei es Umlage finanziert, auf Beitragszahlungen, welcher Quellen Art auch immer, angewiesen!, oder? |
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schrieb am
07.04.2011 um 17:01
Recht hast Du.
Es gibt nur immer mehr Menschen, die das mit der Umlage nicht verstehen und tatsächlich meinen, mit den Beiträgen zur Rentenversicherung sparten sie für sich persönlich etwas an. |
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@Metathon
Es geht bei dem aktuellen Auszahlungsmudus der Rente, weg vom Monatsanfang zum Monatsende, um eine versicherungsrelevante Deckungslücke, die nicht durch fehlende Beitragszahlungen entsteht, sondern auf Druck des Gesetzgebers durch die Leistungsbezugsverweigerung (-verkürzung) der Deutschen Rentenversicherung ?, oder auf Druck willkürlicher Verwaltungs- Ausführungsbestimmungen zum Nachteil der Versicherten beim Eintritt ins Rentenalter. |
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@Metathon
"Es gibt nur immer mehr Menschen, die das mit der Umlage nicht verstehen und tatsächlich meinen, mit den Beiträgen zur Rentenversicherung sparten sie für sich persönlich etwas an." Interessante Wahrnehmung. Ich kenne Menschen, die haben vergessen, denen ist gar nicht bewußt, dass sie überhaupt durch monatliche Beitragzahlungen Rentenanwartschaften aufgebaut haben. Das ist insofern prekär, weil die gesetzliche Renten Versicherung, Renten nur auf Antrag bei Eintritt des gestzlich festgelegten Rentenalters auszahlt. Was meinst u wohl, wieviele ausländische Kollegen/innen das vergessen, bzw. gar nicht wissen, dass ihre Rentenanwartschaft ab einem bestimmten Zeitfenster einer Geltungsfrist von vier Jahren unterliegt. Wird diese Frist missachtet, gehen die Rentenansprüche, ungeachtet des persönlichen Schicksals eines aus dem Arbeitsleben ausgesteuerten Menschen, gnadenlos an den Staat zurück. |
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schrieb am
07.04.2011 um 18:36
Ich gehe davon aus, dass genau das gewollt ist.
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@Metathon
auch wenn das so gewollt ist, verstösst es mutmaßlich gegen das Rechtstaatspinzip (Art. 20) unseres Grundgesetzes. Was meinst Du eigentlich wirklich, was gemeint ist, bei all dem vielen, was ich meine? Z. B. das viele Zwangsarbeiter/innen nach dem Krieg gar nicht wußten, dass sie "verdeckt" Rentenanwartschaften erworben hatten ( damals war die gesetzliche Rentenversicherung für alle Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich des Deutchen Reiches, den besetzten Gebieten Zwangspflicht. das wurde glaube ich versäumt, für Zwangsarbeiter/innen u. a. Verfolgte gesetzlich aufzuheben?), geschweige denn, dass es da eine Vier Jahrefrist für den Antrag auf die Rente ab Eintritt des gesetzlichen Rentenaltes gab und gibt? Womöglich wurde diese Vier Jahresfrist (illegitimes Verfallsdatum der Rentenansprüche) "erfinderungsreich kreativ" allein mi Blick auf die Millionen Zwangsarbeiter/innen, deren Rentenanwartschaften bei Erreichen des Rentenalters nach dem Kriege überhaupt erst vom Gesetzgeber, unbedarft hier, unverzagt vorsätzlich da, eingeführt? Hilfreich den Deutschen Staat vor diesen Rentenanwartschaften der Millionen Zwangsarbeiter/innen zu schützen, war da insbesonder die juristische Erfindung des Kalten Krieges, mit Mauerbau und Stacheldraht, samt Teilung Europas, Deutschlands. |
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schrieb am
11.04.2011 um 11:20
>>Die umlagefinanzierte Rente kann nur funktionieren, wenn sie einnahmegestützt, nicht aber rein lohnabhängig organisiert ist.<<
Wenn Arbeit nichts mehr einbringt, kann das natürlich nicht mehr funktionieren. Man könnte es so machen wie in der Schweiz, wo von jedem Einkommen. egal wie es zustande kommmt, ein Rentenbeitrag von 10 % abzuführen ist. Das kann eine Umlagerente besser sichern, gilt aber hier als zu kommunistisch. Andererseits sollte man angesichts des Beitragschwundes durch Schwund der Arbeitseinkommen durchaus auch fragen, ob denn der Zwang zur rentenschädigenden Armutsarbeit in Ordnung ist. Dadurch werden ja nicht nur das Renten- sondern auch das Krankenkassensystem zerstört. |
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@claudia
"Andererseits sollte man angesichts des Beitragschwundes durch Schwund der Arbeitseinkommen durchaus auch fragen, ob denn der Zwang zur rentenschädigenden Armutsarbeit in Ordnung ist. Dadurch werden ja nicht nur das Renten- sondern auch das Krankenkassensystem zerstört." Genau! Die gesetzliche Renten- und Sozialversicherung bismarckscher Prägung hat ja von Anfang an bis heute bei den Großgrundbesitzern, Wald- und Wieseneigentümern Frohlocken und Jubel ausgelöst, weil Landarbeiter/innen sogar noch mit einem "guten" Gefühl, trotz angestammter Rechte auf Unterkunft, Verprflegung, Deputate der Landarbeiter/innen, entschädigungslos als Proletariat, mietskaserniert, für Gewerbe, für die die Industrie freisetzen konnten, in die sie ganz nebenbei selber Teile ihres Kapitals investiert. Bis heute ist es so geblieben, dass Grund- und Boden, Zinserträge aus Immobilien bei uns, anders als in der Schweiz, von der Finanzierung eines gesetzlichen Renten- und Sozialsystems auf Umlagebasis oder über einen nationalen Staatsfond(s. Norwegen) freigestellt sind |
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Mir geht es bei der Frage, ob die Rente der Arbeits- oder Versicherungswelt zuzurechnen ist, tatsächlich um den Anfangsverdacht von Leistungsverweigerung durch die Deutsche Rentenversicherung, die Rentner ungleich in Rentner teilt, die einerseits ihre Rente weiter anfangs des Monats erlalten und solche, die in zunehmender Zahl ihre Rente Ende des Monats erhalten, als müssten sie sich ihre Rente (Versicherungsleistung) erst wie ein Gehalt erarbeiten.
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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