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Mein Titel beweist, die Rechtschreibreform eröffnet neue Wege der provozierenden Typologie.
Ia. Ich bin weder koran- noch bibelfest.
Ib. Ich bin kein Jurist.
II. Burka, Niqab und Kopftuch sind religiöse Symbole wie der katholische Rosenkranz, das Kreuz oder der Turban der Sikh-Männer.
III. Religionsfreiheit bedeutet zuallererst, dass der Staat seinen Bürgern keine Religion aufzwingt, dies ist die hinreichende Bedingung.
IV. Leider interessiert das in den allermeisten Fällen weder den Staat noch seine Bürger.
V. Notwendige Bedingung für Religionsfreiheit ist die freie Religionsausübung im kantschen Sinne der Freiheit als begrenzt durch die Freiheit der anderen.
VI. Burka, Niqab und Kopftuch können als politische Symbole gelten, da insbesondere die Ganzkörperverschleierung ein Kampfsymbol des politischen Islamismus darstellt.
VII. § 86 StGb sieht vor, dass Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen verboten werden können wenn die Organisationen vom Bundesverfassungsgericht im ordentlichen Verfahren unwiderruflich als verfassungsfeindlich eingestuft worden sind.
VIII. Das Recht auf freie Religionsausübung steht im Konflikt mit dem grundgesetzlichen Auftrag, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
IX. Braunhemden mit Hakenkreuzbinden, die die Straße herunter marschieren, können nur Nazis sein - eine Frau auf dieser Straße, die eine Burka trägt, hat vielleicht den innerlichen Wunsch und das dafür notwendige C4 am Körper, alle Ungläubigen in die Luft zu jagen, vielleicht will sie aber auch einfach nur etwas Brot kaufen, um dann zuhause dem Gatten ihre neueste Kombination von Victoria's Secret vorzuführen.
X. In dubio pro reo
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Sie haben vergessen zu erwähnen, dass in Frankreich 2 Herren in Burkas eine Post überfielen & € 4500,-- Beute machen. Die Burka muss also auch für Herren verboten werden.
Ist es eigentlich auch verboten Damenstrümpfe über dem Gesicht zu tragen? Oder Perücken, Sonnenbrillen & Gesichtstätowierungen? Und alles gleichzeitig? |
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zu chrisamar:
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Raubüberfall und potentiellen verfassungsfeindlichen Propagandamitteln nicht. Man könnte freilich argumentieren, dass die Herren Räuber durch das Tragen der Burka ihrer politischen Gesinnung Ausdruck verleihen wollten... |
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schrieb am
09.02.2010 um 09:29
Und ich verstehe den Zusammenhang zwischen potentiellen, verfassungsfeindlichen Propagandamitteln & Burkas nicht.
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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