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Warum eigentlich immer nur der Staat? Vernetzung und Miniaturisierung haben längst alle Möglichkeiten für die totale Überwachung geschaffen. Der neue Feind des Bürgers: der Bürger.
Noch hat es das in Deutschland noch nicht gegeben. Aber es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis ein deutscher Politiker ähnlich Berlusconi durch ein Video aus seinem Privatleben in einen Skandal schlittert. Die Videos, die Rüttgers' Fremdenfeindlichkeit und von der Leyen's Demagogie entlarvten, waren noch auf offiziellen Wahlveranstaltungen geschossen. Die Protagonisten bewegten sich in einer ausdrücklich politischen Öffentlichkeit und können sich wohl kaum beschweren, gefilmt worden zu sein. Gespannt darf man auf den ersten Skandal eines deutschen Politikers warten, der durch den Mitschnitt einer Szene seines Privatlebens ausgelöst wird.
Vielleicht ist der Überwachungsstaat der Zukunft nicht, was Schäuble und das BKA sich wünschen und Bürgerrechtler fürchten. Heutzutage steckt in jedem Handy ein kleines bisschen Überwachung. Und fortschreitende Digitalisierung, Miniaturisierung und Vernetzung lassen absehen, dass in ein paar Jahren fast jedes neue Gerät mit hochauflösenden Videokameras ausgerüstet sein wird. Und mit den neuesten Datentarifen sollte es dann auch kein Problem sein, die Aufnahmen schon kurz nach dem Geschehen einer Weltöffentlichkeit zugängig zu machen. Die Überwachung ist dann omnipräsent. Überwachung des öffentlichen Raums durch die Öffentlichkeit. Und Öffentlichkeit ist überall dort zumindest auf Abruf herstellbar, wo ein Mobiltelefon ist.
Die Grenzen des Bürgerrechts
Der in seinen Umständen momentan interessanteste Fall bürgerlicher Überwachung ist das inzwischen berühmte Polizeigewalt-Video von der "Freiheit statt Angst"-Demo. Ausgerechnet auf einer Demo gegen Überwachung schießen Demonstranten ein Video von Polizeigewalt, die sehr wahrscheinlich den Straftatbestand von Körperverletzung im Amt erfüllt. Das Video war dem Chaos-Computer-Club zugesendet worden - seit Jahren eine der aktivsten Lobby-Vereinigungen, die sich gegen verschiedenste Formen des Überwachungsstaates einsetzt.
So verständlich ich dessen Reaktion finde, das Video in Windeseile zu veröffentlichen, in der ernsthaften Analyse scheint dieses Verhalten mehr als fragwürdig. Die Forderungen nach Anonymität und Schutz der Privatsphäre scheinen dort zu enden, wo die eigenen Interessen überwiegen. In diesem Fall wohl das Interesse, einen weiteren Beweis für den konstanten Machtmissbrauch des Staates in die Öffentlichkeit zu schleifen. Dass auch dieser Polizist ein Privatmensch ist, dass auch er ein Recht auf einen fairen Prozess vor seiner öffentlichen Verurteilung hat - für die Überwachungsgegner kein Problem.
Es ist erstaunlich, wie schnell die Internetgemeinde ihre eigenen Prinzipien bereit war über den Haufen zu werfen. Und es ist erstaunlich, dass niemand im Netz sich kritisch mit den Vorgängen zu befassen scheint. Im Gegenteil. Auf dem Foto im öffentlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft zeigt sich destilliert die Doppelmoral: es gibt zwei Sorten von Menschen. Die einen gehören anonymisiert, die anderen nicht. Es scheint, Polizeigewalt ist für die Bürgerrechtler im Netz, was Kinderpornografie für von der Leyen. Sie rechtfertigt alle Mittel, denn nirgends sonst manifestiert sich plastischer und dokumentierbarer das Übel der Staatsgewalt. Hier Bedarf es keiner dezidierten Analyse und keiner Verschwörungstheorie. Hier ist die Gewalt des Staates gegen seinen Bürger plastisch erlebbar.
Ein besonneneres Handeln des CCC wäre wünschenswert gewesen. Er hat seine besondere Verantwortung in Sachen "Überwachung" vernachlässigt. Die Interessen der Öffentlichkeit wären durch den Einsatz eines zensierten Videos gewahrt geblieben. Und für die Strafverfolgung hätte man die unzensierte Variante den Behörden zur Verfügung stellen können. Mit der ungehemmten Veröffentlichung des Videos im Internet liefert man nun tatsächlich Argumente für Überwachungsfreunde. Kein Wunder, dass sogar der konservative Knochen Tiedje in diesem einen Fall dem Internet etwas positives abgewinnen kann.
Grundsatzdiskussion benötigt
Dringend sollte sich auch die angebliche Speerspitze der Bürgerrechtspolitik mit der Bürger-Überwachung beschäftigen. Denn es ist abzusehen, dass eine Häufung solcher Fälle schon bald zu Diskussionen führen wird. Und es wird nicht bei der Dokumentationen von Amtsmissbrauch bleiben. Will man, dass jeder Bürger die Bilder von Straftätern veröffentlichen darf? Die Überwachung der Bürger durch Bürger könnte zu einer Gretchen-Frage werden. Digitale Lynchjustiz oder Zensur? Freiheit oder Persönlichkeitsschutz, was wiegt mehr?
Es ist schade, dass eine wichtige Bemerkung des Zypries-Interview in der allgemeinen Polemik unterging, die Netzaktivisten seien ihr zu konservativ. Die bewahrende Haltung der Internet-Gemeinde stößt an ihre Grenzen. Bürgerrechte stehen miteinander im Konflikt. Sie im digitalen Zeitalter zu erhalten und schützen, wird diese Konflikte immer wieder aufzeigen. Insofern ist es enttäuschend, wie kurzsichtig und einseitig im Netz herumgepoltert wird, anstatt dass man sich intensiv mit den wirklichen Schwierigkeiten eines digitalen Bürgerrechts auseinandersetzt.
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Wenn ein Polizeibeamter Demonstranten filmt, stellt dies einen Grundrechtseingriff dar, während das Filmen von Polizeiübergriffen durch einen Demonstranten eine (öffentliche) Kontrolle der Staatsgewalt durch den Bürger darstellt.
Was also auf den ersten Blick vergleichbar erscheint, unterscheidet sich in Wahrheit fundamental. Der Unterschied erklärt sich aus der Funktion der Grundrechte. Die Grundrechte sind klassischerweise Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Polizeibeamte im Einsatz ist aber kein Grundrechtsträger, sondern er ist als Repräsentant der Staatsgewalt Grundrechtsverpflichteter. Es stehen sich als der Berechtigte und der Verpflichtete gegenüber. Angesichts dieses Gegensatzes stellt es auch keinen Widerspruch dar, wenn man sich einerseits gegen staatliche Überwachung ausspricht und zugleich Polizeigewalt filmt. |
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Danke für den Kommentar. Natürlich ist es _rechtlich_ etwas anderes. Aber ideologisch wohl nicht. Es wird kontrolliert und sowohl Staat, als auch Bürger haben allen Grund sich gegenseitig zu kontrollieren. Der eine, weil ihm die Sicherheit der Bürger beauftragt wurde, der andere, weil ihm die Freiheit innerhalb der gesetzlichen Grenzen garantiert wurde. Das Polizei-Video ist ein interessanter Grenzfall, weil sich in der Person des Polizisten Staat und Bürger doppeln. Aber im Endeffekt hat hier ja ein Bürger (im Polizeidienst) ein Verbrechen begangen und nicht der Staat - der seinen Polizisten solches Handeln untersagt.
Aber eigentlich kommt es darauf gar nicht so sehr an. Denn das Beispiel nutzt mir hier nur um zur Kernfrage im letzten Absatz zu gelangen: Wenn man radikal für Freiheit in der digitalen Welt eintritt, muss man sich vielleicht auch mal damit anfangen zu beschäftigen, wo die Grenzen dieser Freiheit sein sollen. Dürfen Bürger andere Bürger überwachen? Darf ich meinen Nachbarn filmen und ins Netz stellen? |
Ausgabe 06/12
09.02.2012
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