In Lübbenow, in der Uckermark, haben Eltern ein behindertes Kind neun Jahre im Haus behalten und vor der Öffentlichkeit versteckt. Das allein wäre grausam genug. Hinzu kommt, dass die Situation im Elternaus des inzwischen dreizehnjährigen Mädchen dem Jugendamt seit vier Jahren bekannt war.
"Der Tagesspiegel" berichtet: " Der größere Bruder des Mädchens soll in Prenzlau in eine weiterführende Schule, die kleinere Schwester in die Grundschule der Gemeinde nach Werbelow gehen. Dort hatte man auch die Anmeldung für das jetzt gefundene Mädchen erwartet. Diese blieb aber aus. "Die Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Kind hier in eine Schule zu schicken", erklärte die Bürgermeisterin."
Nein, natürlich nicht! Aber mit Sicherheit hat die Behörde eine Verpflichtung zu überprüfen, ob die Schulpflicht überhaupt eingehalten wird. Stattdessen haben sich die fürsorglichen Beamten beim Hausbesuch mit dem Hinwies abspeisen lassen, das Kind sei für einen Schulbesuch zu stark behindert.
Gilt die Schulpflicht für behinderte Kinder nicht?
Das Kind ist übrigens nicht "jetzt gefunden worden", wie der Tagesspiegel schreibt. Seine Existenz war den Ämtern und den Nachbarn über Jahre bekannt. Es ist vorsätzlich versteckt worden und alle haben wegeguckt!
Mir ist völlig wurscht, wie sich die Ämter nun gegenseitig die Verantwortung in die Schuhe schieben.
Hier ist ein Skandal auf drei Ebenen passiert. Eltern, denen die Behinderung ihres Kindes, wie berichtet, peinlich war, haben es beinahe ein Jahrzehnt in Isolation gehalten und ihm damit seelische und körperliche Schäden zugefügt, die die eigentliche Behinderung in den Schatten stellen. Der Behörde, bei dieser Tragödie bloßes Versagen vorzuwerfen, reicht nicht aus. Hier hat sich in den Köpfen scheinbar miserabel ausgebildeter Beamter ein Bild von behinderten Menschen festgesetzt, dass leichtfertig bereit ist, jenen, die man behindert nennt, alle Freiheiten und Selbstverständlichkeiten eines bürgerlichen Lebens vorzuenthalten. Zu guter Letzt, die Nachbarn: Sie wussten, dass es da noch ein Kind gibt. Ein Kind, dass hinter Vorhängen heranwächst, nie aus dem Haus kommt, niemandem zum Spielen hat, vollkommen vereinsamt aufwächst, ein Leben führen muss, dass eines Menschen nicht würdig ist. Wie kleinmütig und feige müssen diese Nachbarn sein, dass nicht einer die Kraft aufbrachte mal rüber zu gehn´ und wenn das nicht nützt: zur Polizei. Erst nach 9 Jahren überwindet sich jemand und erstattete Anzeige. Schämt Euch!
Kürzlich war der UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, in Deutschland und hat die mangelnden Bildungschancen Behinderter heftig kritisiert. Muñoz beklagt, dass die UN- Konvention für Kinder mit Behinderungen in Deutschland missachtet wird. Die dort geforderte Wahlfreiheit zwischen Sonderschule und Regelschule gäbe es in Deutschland nicht. Behinderte Kinder würden systematisch ausgegrenzt und dadurch benachteiligt.
Was hier als strukturelles Defizit klar benannt wird, führte im Einzelfall in der Uckermark zur Katastrophe.
Eine Mitarbeiterin des Landesamtes für Soziales, mit der ich heute zufällig telefonierte, erinnerte sich an Fälle aus den sechziger Jahren, wo Behinderte häufiger versteckt wurden. Aber diese Zeiten sind doch endgültig vorbei, meinte sie.
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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