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Seit wir im "Wissensgesellschaft" leben, ist eine fest Gewissheit bürgerlicher Gesellschaften erschüttert: das nämlich die Frage von Eigentum und Besitz eine ganz einfache sei, die sich problemlos und tagtäglich von allen erfahren lasse: die Handtasche gehört halt mir, weil darin die Dinge sind, die ich beim Ausgehen brauche. Und wenn ich sie nicht bei mir habe, weil ein anderer Mensch sie nutzt, dann habe ich ein Problem. Die vielfältigen Möglichkeiten solidarischer Kooperation haben dem schon immer Hohn gesprochen („Kann ich mal kurz deinen Lippenstift haben?“), aber immerhin konnte der einzelne Gegenstand tratsächlich nur schwerlich von zwei Menschen gleichzeitig benutzt werden. Während ich mit dem Auto nach Frankfurt fahre, kann mein Kumpel damit nicht nach Hamburg düsen.
Wissen in Form von Informationen will sich allerdings diesen simplen Nutzungsgewohnheiten nicht anpassen. Wenn ich mir eine CD kopiere, dann beeinträchtige ich damit die Nutzungsmöglichkeit der ursprünglichen Besitzerin keinesfalls. Sie ist noch immer im Besitz der Musik und kann sie hören – während in Frankfurt oder Hamburg eine Kopie davon zum sinnlichen Genuß anderer Menschen beiträgt.
Unglücklicherweise stehen die Möglichkeiten zur Erweiterung individueller Möglichkeiten im krassen Gegensatz zur Rechtsordnung, die neben schlichtem Besitz noch Eigentum kennt. Und so gilt es als Straftat, anderen Menschen etwas gutes zu tun und ihnen Informationen zu kopieren. Das ändert nichts an der Tatsache, das es trotzdem fast alle tun. Strafbar bleibt es, da mögen die Werbebotschaften der Filmindustrie noch so albern wirken: dass das kopieren einer Videodatei dasselbe sein soll wie der Diebstahl einer Handtasche (wo doch die Auswirkungen auf die Betroffenen ganz unmittelbar einsichtig frappierend unterschiedlich sind), kommt eher wie ein schlechter Scherz rüber.
Und so lassen sich Staat und beteiligte Wirtschaftszweige immer neue Gängelungen einfallen, um des Problems Herr zu werden. In Frankreich beispielsweise wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, gemäß dem nach dreimaligem illegalen Download den Deliquent*Innen lebenslang der Internetzugang gesperrt werden soll. „"Three strikes - and you are out" heißt das dann. Und unglücklicherweise ist nicht auszuschließen, das auch andere europäische Länder bald von dieser Form des Zivilisationsfortschrittes beglückt werden.
Um sicherzustellen, das möglichst wenig Menschen Zugang zu Informationen haben (womit auch die Rede von der Wissensgesellschaft ad absurdum geführt wäre), wird ordentlich zusätzlich Arbeit verausgabt und beispielweise eine neue Behörde aus dem Boden gestampft, die dann schwarze Listen über allzu hedonistische Individuen führen soll. Als hätte es noch eines weiteren Beispiels bedurft, um die Irrationalität kapitalistischer Gesellschaftsorganisation nachzuweisen....
Mehr dazu gibt's hier.
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Ein gutee Freundin von mir sagte mal, die taz sei so etwas wie die linke Bildzeitung. Das scheint sich nun zu bestätigen. Denn three strikt gar nicht out. Das Gesetz wurde allem Anschein nach in der letzten Minute vom Parlament gekippt und der Praktikant in der taz-Zentrale hatte zwischendurch scheinbar ein Nickerchen gemacht - und *schwupp* is der Artikel durchgerutscht. Oder so ähnlich.
Angeblich soll hier jetzt stehen, wie es wirklich gewesen ist: www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/internet-sperren-doch-abgelehnt/ Ob ich allerdings noch so viel vertrauen habe das jetzt zu glauben - ich weiß es nicht.... |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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