Julien Germain

Brainlux Contor

10.12.2010 | 12:00

Banken diskrimieren- wenn Gesetze missachtet werden

Trotzdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat, ist die Altersdiskriminierung bei Kreditinstituten an der Tagesordnung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches umgangssprachlich auch gern als „Antidiskriminierungsgesetz“ bezeichnet wird, trat in der Bundesrepublik Deutschland bereits am 18. August 2006  in Kraft. Es verbietet ganz eindeutig Benachteiligungen aller Art von Personen, wenn sie auf  Personen bezogene Merkmale wie Behinderungen, ethnische Herkunft, Geschlecht, Lebensalter, Rasse, Religion, sexuelle Identität und Weltanschauung abzielen.

Man sollte meinen, dass genau dies im Rahmen einer demokratischen Verfassung eine Selbstverständlichkeit darstellt. Dennoch wurde vor Inkrafttreten des AGG in der Bevölkerung immer wieder dagegen verstoßen, so dass die Schaffung eines separaten Gleichbehandlungsgesetzes als erforderlich angesehen wurde. Aber auch heute gibt es noch Institutionen, die sich diesem Gesetz keinesfalls verbunden oder gar verpflichtet fühlen.

Kreditinstitute sehen sich scheinbar in rechtsfreiem Raum

Was uns die Banken und Sparkassen in der Vergangenheit so alles an Missmanagement

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Julien Germain
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