KalleWirsch

Neues vom König der Erdmännchen

23.05.2010 | 10:48

14 Jahre Haft wegen unnatürlicher Praktiken

In Malawi wurde das schwule Paar Steven Monjeza und Tiwonge Chimbalanga am 20. Mai wegen "sittlicher Verfehlungen" und "unnatürlicher Praktiken" zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die beiden Männer waren im Dezember 2009 festgenommen worden, nachdem sie eine traditionelle Verlobungsfeier zelebriert hatten

Das Urteil des Gerichtes in Malawi ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch rechtlich nicht haltbar. Denn es verstößt gegen ein internationales Abkommen nach dem die Kriminalisierung aufgrund sexueller Orientierung verboten ist. Dieses Abkommen wurde auch von Malawi ratifiziert.

Wieder einmal möchte ich euch aufrufen an einer Petition teilzunehmen und eure Empörung kund zu tun. Am Ende dieses Textes findet ihr einen Link zu AI, wo ihr einen Appellbrief downloaden könnt, der dann nur n och mit eurem Namen, dem Datum und eurer Unterschrift versehen werden muss. Zudem findet ihr dort auch eine Petition zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Serbien und eine Einschätzung zur Situation im Irak.

An alle die diese Petition unterstützen schon mal meinen herzlichsten Dank.

Kalle Wirsch

www.mersi-amnesty.de/index.php?m=5&;;id=51&

 

 

 

 
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Kommentare
dame.von.welt schrieb am 23.05.2010 um 12:53
Beide malawischen Konsulate in Deutschland haben keine Emailadressen, es gibt aber ein Honorarkonsulat in Esslingen:
rudi.bieller@arcor.de
www.konsulate.de/konsulate/konsulat_malawi_info.php

Es macht aus menschenrechtlicher Sicht überhaupt gar keinen Unterschied, aber 'schwule(s) Paar' ist nicht richtig. Tiwonge Chimbalanga ist intersexuell.
www.nytimes.com/2010/02/14/world/africa/14malawi.html
KalleWirsch schrieb am 23.05.2010 um 14:48
Die Intersexualität von Tiwonge Chimbalanga ist mir durch den Infotext von AI nicht klar geworden. Danke für den Hinweis und die Mailadressen.

Die Appellbriefe können auch per Post an die Adresse im Briefkopf des Apellbriefes geschickt werden oder gefaxt werden.

Attorney General
Dr Jane Ansah
Attorney General
Ministry of Justice and Constitutional Affairs
Private Bag 333
Lilongwe 3
Malawi
Fax: + 265 1 788 332/841
dame.von.welt schrieb am 23.05.2010 um 19:03
Nachtrag - der Esslinger Honorarkonsul ist doch nicht der einzige mit einer Emailadresse, hier die Botschaft in Berlin:
www.malawi-berlin.com
Deren Emailadresse: malawiberlin@aol.com
Lee Berthine schrieb am 24.05.2010 um 10:38
Danke für die email-Adresse von Herrn Bieller, denn ich habe kein Faxgerät und hätte sonst die Petition per Post nach Malawi schicken müssen. Das dauert dann sicher etwas länger...

Allerdings hats eventuell mehr Gewicht, wenn der Appell auch noch mal schriftlich per Post im Original eingeht.
Wolfram Heinrich schrieb am 24.05.2010 um 10:56
Es hat zwar mit dem Fall in Malawi nix zu tun, ich möchte aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es gerade mal 41 Jahre her ist, daß man in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ins Zuchthaus (gab's damals auch noch) muß, wenn man homosexuell war.

Ciao
Wolfram
KalleWirsch schrieb am 24.05.2010 um 18:09
Und das nach demselbem § 175 wie im Dritten Reich. Teilweise von denselen Richtern wie im Dritten Reich. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Betroffenen Männer niemals persönlich entschädigt und so das eigene Verfehlen als Unrecht anerkannt. Komplett abgeschafft wurde der § 175 erst 1994. Unter einer konservativeb Regierung. Helmut Schmidt tätigte die Aussage, er sei kein Kanzler der Schwulen.
KalleWirsch schrieb am 04.06.2010 um 11:45
Ein Dankeschön an alle, die sich beteilgt haben. Laut Amnesty sind die beiden begnadigt worden und aus der Haft entlassen. Das Wort Begnadigung trägt sicher einen bitteren Beigeschmack, aber ich denke das Ergebnis zählt.
KalleWirsch
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