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In Malawi wurde das schwule Paar Steven Monjeza und Tiwonge Chimbalanga am 20. Mai wegen "sittlicher Verfehlungen" und "unnatürlicher Praktiken" zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die beiden Männer waren im Dezember 2009 festgenommen worden, nachdem sie eine traditionelle Verlobungsfeier zelebriert hatten
Das Urteil des Gerichtes in Malawi ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch rechtlich nicht haltbar. Denn es verstößt gegen ein internationales Abkommen nach dem die Kriminalisierung aufgrund sexueller Orientierung verboten ist. Dieses Abkommen wurde auch von Malawi ratifiziert.
Wieder einmal möchte ich euch aufrufen an einer Petition teilzunehmen und eure Empörung kund zu tun. Am Ende dieses Textes findet ihr einen Link zu AI, wo ihr einen Appellbrief downloaden könnt, der dann nur n och mit eurem Namen, dem Datum und eurer Unterschrift versehen werden muss. Zudem findet ihr dort auch eine Petition zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Serbien und eine Einschätzung zur Situation im Irak.
An alle die diese Petition unterstützen schon mal meinen herzlichsten Dank.
Kalle Wirsch
www.mersi-amnesty.de/index.php?m=5&;id=51&
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Beide malawischen Konsulate in Deutschland haben keine Emailadressen, es gibt aber ein Honorarkonsulat in Esslingen:
rudi.bieller@arcor.de www.konsulate.de/konsulate/konsulat_malawi_info.php Es macht aus menschenrechtlicher Sicht überhaupt gar keinen Unterschied, aber 'schwule(s) Paar' ist nicht richtig. Tiwonge Chimbalanga ist intersexuell. www.nytimes.com/2010/02/14/world/africa/14malawi.html |
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Die Intersexualität von Tiwonge Chimbalanga ist mir durch den Infotext von AI nicht klar geworden. Danke für den Hinweis und die Mailadressen.
Die Appellbriefe können auch per Post an die Adresse im Briefkopf des Apellbriefes geschickt werden oder gefaxt werden. Attorney General Dr Jane Ansah Attorney General Ministry of Justice and Constitutional Affairs Private Bag 333 Lilongwe 3 Malawi Fax: + 265 1 788 332/841 |
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Nachtrag - der Esslinger Honorarkonsul ist doch nicht der einzige mit einer Emailadresse, hier die Botschaft in Berlin:
www.malawi-berlin.com Deren Emailadresse: malawiberlin@aol.com |
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Danke für die email-Adresse von Herrn Bieller, denn ich habe kein Faxgerät und hätte sonst die Petition per Post nach Malawi schicken müssen. Das dauert dann sicher etwas länger...
Allerdings hats eventuell mehr Gewicht, wenn der Appell auch noch mal schriftlich per Post im Original eingeht. |
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Es hat zwar mit dem Fall in Malawi nix zu tun, ich möchte aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es gerade mal 41 Jahre her ist, daß man in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ins Zuchthaus (gab's damals auch noch) muß, wenn man homosexuell war.
Ciao Wolfram |
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Und das nach demselbem § 175 wie im Dritten Reich. Teilweise von denselen Richtern wie im Dritten Reich. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Betroffenen Männer niemals persönlich entschädigt und so das eigene Verfehlen als Unrecht anerkannt. Komplett abgeschafft wurde der § 175 erst 1994. Unter einer konservativeb Regierung. Helmut Schmidt tätigte die Aussage, er sei kein Kanzler der Schwulen.
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Ein Dankeschön an alle, die sich beteilgt haben. Laut Amnesty sind die beiden begnadigt worden und aus der Haft entlassen. Das Wort Begnadigung trägt sicher einen bitteren Beigeschmack, aber ich denke das Ergebnis zählt.
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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