Katharina Hamberger

Katharinas Blog

03.06.2009 | 00:18

Das große Löschen - nur was genau und vor allem: Warum?

Seit 01. Juni 2009 gilt der 12. Rundfunkstaatsvertrag. Das hat zur Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Sender viele Online-Angebote löschen müssen. So fallen unter anderem der "Ratgeber Recht", der "Einslive Liebesalarm", aber auch 2000 der 3000 Rezepte auf der Homepage des ZDF der großen Löschoffensive zum Opfer.

Um zu wissen was alles zu löschen ist, gibt es Vorgaben. Im Groben ist das eine Liste für Dinge, die die Sender auf gar keinen Fall im Internet anbieten dürfen, dann noch Vorgaben, wie lang bestimmte Sendungen im Internet "verweilen" dürfen. Zum Schluss noch der Drei-Stufen-Test (öffentlich-rechtlicher Auftrag, publizistischer Mehrwert und Finanzierbarkeit). 

Alles irgendwie Vorgaben. Aber eben nur irgendwie. Der Drei-Stufen-Test wird etwas länger dauern und viel kosten, auch bei der Verweildauer gibt es Ausnahmen, nämlich für Sendungen die von kulturellem und historischem Wert sind - wer auch immer das festlegen mag. 

An diesem Vertrag, bei dem man nicht weiß, wie viele neue Entfernen-Tasten das die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kosten wird, stören zwei Dinge:

Zum einen können die Kriterien etwas weit ausgelegt werden. Denn was ist schon historisch oder kulturell wertvoll? Die praktische Anwendung des Drei-Stufen-Tests fand ich schon etwas fragwürdig, als dieser noch nicht für die so genannten Telemedien galt.

Zum zweiten: Warum solche Einschränkungen? Es ist nachvollziehbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Bildungs-/Unterhaltungs- und Informationsauftrag nachkommen soll und dass gewisse Dinge dazu nicht gehören. Aber diese Einschränkungen werfen die Öffentlich-rechtlichen doch wirklich weit zurück. Die Möglichkeiten des Internets werden hier einfach nicht ausgenutzt und jeder, der bis jetzt das Internetangebot dieser Sender genutzt hat, um eben längerfristig genau auf diese Bildungs-, Unterhaltungs-, und Informationsinhalte zurückzugreifen, der ist in seiner Auswahl beschnitten.

Der 12. Rundfunkvertrag ist ein Kompromiss, der keinem wirklich Freude macht. Kann aber auch nicht, wenn man erreichen will, das zum einen die Öffentlich-rechtlichen das Internet richtig und effektiv nutzen, zum anderen aber die nötigen Werkzeuge einschränkt.

 

 

 

 

 

 

 

 
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