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Insolvenzrecht – raus aus den roten Zahlen
Einzelzwangsvollstreckung und zeitgemäße Restschuldbefreiung sind keine Errungenschaften der Neuzeit: Schon die altorientalische Rechtsordnung, § 117 des ‚Codex Hamurabi“ der Babylonischen Gesetzessammlung aus dem 18. Jh. v. Chr., allerdings in patriarchalischen Strukturen verhaftend, wies diese aus. „Wenn ein Mann seine Schuldverpflichtung erfasst hat und deshalb seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter für Geld verkauft oder in Schuldknechthaft gegeben hat, so werden diese drei Jahre lang im Haus ihres Käufers oder ihrer Schuldherren arbeiten. Im vierten Jahr wird die Freilassung bewirkt werden. Reicht das Ergebnis der Arbeit nicht aus, um die Schulden vollständig abzutragen, wird die Restschuld erlassen.“
Gültiges Recht Der BRD: In sechs Jahren schuldenfrei
Die alte Konkurs- und Vergleichsordnung, die bis 31. Dezember 1998 in Deutschland galt, bot Schuldnern kaum eine Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang zu Lebzeiten.
30 Jahre lang war es Gläubigern möglich eine Zwangsvollstreckung zu erwirken.
Noch immer steht an erster Stelle die bestmögliche Gläubigerbefriedigung, so der Hinweis aus dem Bundesjustizministerium. Daneben ermöglicht das geltende Insolvenzrecht jedoch jedem, der trotz redlichen Bemühens „auf dem Markt“ scheitert, durch das Insolvenzverfahren einen Neustart.
Die Restschuldbefreiung stellt eine Hilfe für unverschuldet in Not geratene Personen dar, sie soll kein "Freibrief" für ungehemmtes Schulden machen und das Abwälzen finanzieller Risiken auf die Gläubiger sein. Daher ist eine Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner sie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor Antragstellung schon einmal erlangt hat (vgl § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
Das Restschuldbefreiungsverfahren
Die Verbraucher- oder Privatinsolvenz( für Privatpersonen) wird von der Regelinsolvenz unterschieden. Beim Regelinsolvenzverfahren (für Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige) kann die Schuldenregulierung durch einen Insolvenzplan erreicht werden, der die Befriedigung der Gläubiger regelt. Scheitert dieser Plan steht auch diesen Personen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wie den Verbrauchern das Restschuldbefreiungsverfahren offen.
1. Stufe: außergerichtliche Schuldenbereinigung (Schuldnerberatungsstellen der Freien Wohlfahrtsverbände) bieten Ihre Hilfe für die Schuldner kostenfrei an.) Der Schuldner und die Gläubiger verhandeln über einen außergerichtlichen Vergleich. Er kommt nur zustande, wenn alle Gläubiger einverstanden sind.
2. Stufe: gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
a. gerichtliche Einigung (Ist eine gütliche Einigung möglich?)
b. Verbraucher-Insolvenzverfahren (Die Zustimmung aller Gläubiger ist nicht mehr notwendig)
3. Wohlverhaltensphase mit in Aussicht gestellter Restschuldbefreiung. Während einer sechs jährigen Periode des Wohlverhaltens muss der Schuldner alle Einkünfte die über der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegen an einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abführen.
Dieser Treuhänder vertritt die Interessen der Gläubiger und überwacht, ob der Schuldner alles in seiner Kraft stehende tut um die Gläubiger abzufinden.
Nach Ablauf der sechs Jahre erlässt das zuständige Amtsgericht die bisherigen Schulden.
Voll geschäftsfähig ist der ehemalige Schuldner jedoch noch nicht. Sein Eintrag in das privatwirtschaftliche Kontrollorgan, die sogenannte Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bleibt noch mindestens drei Jahre bestehen und ist während dieser Zeit nur in Sonderfällen auf komplizierte gerichtliche Art und Weise auszulöschen. Danach steht dem wirtschaftlichen Neubeginn ohne Altlasten aber nichts mehr im Wege.
Schuldnerberatungsstellen:
• Tel. 01801/907050 Telefonhotline des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mo-Do 7-18:00 (Anrufe aus dem Festnetz 4,6 c)
• www.meine-schulden.de/beratungsstellen_in_ihrer_naehe" target="_blank">Adressdatenbanken im Internet zur Suche nach Postleitzahl
Weiterführende Adressen und Informationen:
• Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: Was mache ich mit meinen Schulden?
• Bundesministeriums der Justiz: Informationsmaterialen unter Service/Publikationen: „Restschuldbefreiung – eine neue Chance für redliche Schuldner“ „Pfändungsfreigrenzen“, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“
• Gesprächskreise „Anonyme Insolvenzler“ in Berlin.
Lesetipps
• Buch 1 - erklärt den Weg vom ersten Termin bei der Schuldenberatung bis zum Insolvenzgericht: Christina Juckel: Endlich wieder schuldenfrei!: Praxisbeispiele, Schriftwechsel, Formulare, Pfändungstabellen 90 Seiten Mediatop Verlag, Norderstedt März 2006 19,50
• Buch 2 - betrachtet Schulden unter rechtlichem Blickwinkel: Hildegard Wrobel-Sachs: Verbraucherinsolvenzverfahren: Tipps und Hilfestellungen für das Verfahren zur Restschuldbefreiung 128 S Cornelsen Verlag Scriptor Januar 2008 € 6,95
• Buch 3 - beantwortet Fragen zum Thema Schulden und gibt praxisnahen Rat mit Fallbeispielen: Peter Zwegat, Liane Scholze: Raus aus der Schuldenfalle! 160 Seiten rororo September 2008 € 8,95
1st published meta-ebene.de
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Ob kostenlose Schuldnerberatung oder Schuldnerberatung beim Anwalt - Tips wie man vergleichsweise problemlos aus seinen privaten Schulden rauskommt, gibts zu Hauf. Die Moral dazu leben uns Banken, Konzerne und Staaten immer wieder vor ...
Siehe auch: Bürgergeld für Erwerbslose |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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