Chris Kopen

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07.02.2011 | 16:21

Innovatives Missbrauchsurteil am Landgericht Osnabrück

Innovatives Missbrauchsurteil

Eine Entscheidung am Landgericht Osnabrück sorgt - nicht nur beim Norddeutschen Rundfunk - für Aufsehen: Obwohl die dreijährige Verjährungsfrist eigentlich seit vielen Jahren abgelaufen sein müsste, bekommt ein heute 34-jähriges Opfer sexuellen Missbrauchs 7.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Verjährungsdauer ließen die Richter erst ab dem Moment gelten, an dem der Mann sich wieder an den Missbrauch, der Anfang 1990 geschehen sein soll, erinnern konnte (eine Auslegung des Grundsatzes, demzufolge ein Geschädigter in Kenntnis seines Schadens leben muss, wenn die Verjährung beginnt).

Dieser Moment kam Anfang 2005, so die Auffassung des Gerichts, 15 Jahre nach der Tat: In einem Gespräch zwischen dem Opfer und dessen Schwester schilderte diese ihre eigenen Missbrauchserfahrungen mit dem inzwischen über 70-Jährigen Beklagten, einem Freund der Familie. Durch dieses Gespräch ausgelöst kam offenbar die Erinnerung an Missbrauchsfälle auch bei dem 34-jährigen zurück.

Daraufhin klagte der Mann, mit Erfolg. Denn in der Verhandlung im Januar 2011 schenkten die Richter zwei Gutachten Glauben: Diese attestieren dem Kläger eine posttraumatische Belastungsstörung, die die Erinnerung an den Missbrauch überdeckt haben soll - bis zum Gespräch mit der Schwester.

Vorbild für ähnliche Prozesse?

Fehlende Erinnerung als Begründung für eine Aufschiebung der Verjährung - eine solche Rechtsprechung hat es bislang noch nicht gegeben. In einer ersten Einschätzung begrüßte der Präsident der zuständigen Rechtanwaltskammer, Fritz Graf, das Urteil ausdrücklich. Auch der Vorsitzende des niedersächsischen Richterbundes, Andreas Kreutzer, äußerte sich zustimmend.

Ob der Fall aber Vorbild sein wird für die Rechtsprechung in ähnlichen Prozessen, ist noch unklar. Viel kommt darauf an, ob auch übergeordnete Gerichte dem neuen Ansatz folgen. Eine erste Möglichkeit bekommt jetzt das Oberlandesgericht in Oldenburg - denn dorthin geht der hier besprochene Missbrauchsfall jetzt (die Verteidigung hat heute Berufung eingelegt).

Der Fall wirft auch Fragen auf: Wie verlässlich sind Gedächtnisaussagen, die sich auf Geschehnisse von vor über 20 Jahren beziehen? Besteht die Gefahr, dass persönlich unbeteiligte Trittbrettfahrer die Gelegenheit nutzen, von bereits Verurteilten Schmerzensgeld zu bekommen - schlicht weil denen auch weitere Taten zugetraut werden? Ein Umgang mit solchen Fragen wird zu finden sein.

Insgesamt überwiegt aber doch der Eindruck: Unter dem Eindruck dieses Urteils könnte bei Opfern sexuellen Missbrauchs die Hemmschwelle sinken, die Menschen anzuzeigen, die sich an ihnen vergangen haben - wenn ein lange zurückliegendes Ereignis plötzlich wieder grell im Jetzt auftaucht.

 
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Kommentare
ed2murrow schrieb am 07.02.2011 um 17:37
Sehr geehrter Herr Kopen,

vielen Dank für Ihren sehr informativen Artikel, denn diese Rechtsprechung, setzte sie sich durch, wäre in der Tat ein Novum.

Erlauben Sie mir aber bitte, auf ein möglicherweise bestehendes Mißverständnis hinzuweisen: Die "Anzeige" gegen einen Täter (ebenso wie dessen "Verteidiger") ist die Terminologie des Strafrechts. Auch dort gibt es Verjährungsfristen, die aber einen grundlegend anderen Sachverhalt betreffen, nämlich den des "Strafanspruches des Staates in Ansehung der Tat". Der Verletzte tritt dort bestenfalls als "Nebenkläger" (in dafür ausdrücklich vorgesehenen Fällen) auf, sonst als Zeuge. Dorthin verlagern sich auch die Diskussionen in der Politik um Verlängerung der Verjährungsfristen bei Mißbrauchsfällen.
Im Schadensersatzprozeß hingegen, Materie des Zivilrechts, liegt die Einleitung des Verfahrens in der Klageeinreichung durch eine Partei, die gleichzeitig unmittelbare Beteiligte am Verfahren ist. Die Verjährungsfristen haben hier überwiegend die Funktion, Auseinandersetzungen zwischen Parteien (!) nicht auf den "Sanknimmerleinstag" zu verschieben. Das wird auch möglicherweise ein tragender Gesichtspunkt sein, ob und inwieweit sich eine derartige Rechtsprechung durchsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen, e2m
j-ap schrieb am 07.02.2011 um 18:11
Lieber e2m,

der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß es für bestimmte Katalogtatbestände auch und nach wie vor das Privatklageverfahren nach 374 StPO gibt, das auch Strafrecht ist, der Verletzte dort aber keineswegs nur als Nebenkläger oder Zeuge am Verfahren teilnehmen darf.

Mit der Bitte um kollegiale Nachsicht für soviel Klugdefäkation:
Ihr J. A.-P.
ed2murrow schrieb am 07.02.2011 um 18:21
@ J-AP

Diese in der Praxis (leider zu) selten aufgerufenen Verfahren habe ich wegen ihres "Mischcharakters" außen vor gelassen. Sie ändern auch nichts an der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen Strafrecht und Zivilrecht nichts.Soweit ich orientiert bin, unterliegen auch dort die insoweit mitverhandelten zivilrechtlichen Ansprüche den Verjährungsfristen gem. BGB, lasse mich aber gerne aufgrund Materienferne eines Besseren belehren.

Eine der Sonderheiten im Vergessen dieser Distinktionen ist die zunehmende Berichterstattung deutscher Medien aus den USA, wonach Guatanamo-Häftlinge nunmehr "vor Zivilgerichten" stünden. In Wahrheit stehen sie nur nicht vor "(Sonder)Militärgerichten", wohl aber vor Strafgerichten (mitzulesen: in ziviler Verwaltung). Do you agree?
j-ap schrieb am 07.02.2011 um 18:36
Indeed I do, good Sir.

Derlei sprachliche Ungenauigkeiten haben zu tun mit der spezifisch nordamerikanischen Diktion, in der Zivilgerichte nicht das Komplement zu Strafgerichten, sondern eben zu Militärgerichten sind, während man auf dem Kontinent traditionell die Zivil- von den Strafgerichten scheidet.

Es gibt hierzulande schon viel zu wenige kompetente Gerichtsreporter, die sich im deutschen Recht auskennen, und noch viel lichter sind die Reihen derer, die in anderen Rechtskreisen bewandert sind.

Und übrigens bezog sich meine Anmerkung auch nicht auf eben diese Unterscheidung zwischen Zivilrecht und Strafrecht, sondern darauf, daß es eben sehr wohl auch im Strafrecht Verfahren gibt, in denen man anders denn nur als Nebenkläger oder Zeuge teilnehmen kann.
lausemädchen schrieb am 07.02.2011 um 20:45
@chris kopen

"Insgesamt überwiegt aber doch der Eindruck: Unter dem Eindruck dieses Urteils könnte bei Opfern sexuellen Missbrauchs die Hemmschwelle sinken, die Menschen anzuzeigen, die sich an ihnen vergangen haben - wenn ein lange zurückliegendes Ereignis plötzlich wieder grell im Jetzt auftaucht."

vielleicht ist damit für einige betroffene ein weiteres stück boden wettgemacht.
ein grosses danke für den blog!

auch wenn ich noch kritisch anmerken mag, dass statt des begriffs "sexueller mißbrauch" der begriff "sexualisierte gewalt" weitaus genauer trifft, worüber hier geschrieben wird.

gutgrüsse
lausemädchen
Emma in Uniform schrieb am 07.02.2011 um 21:11
:)

ob tiefscharf schon mal angezeigt wurde?
nach diesem Urteil kann man hoffen...
lausemädchen schrieb am 07.02.2011 um 21:50
@emma

mit verlaub,
sie sind leider

ein dumm.

gutgrüsse
lausemädchen
Emma in Uniform schrieb am 07.02.2011 um 23:06
"geschickt" geantwortet, wie immer.

"ein dumm", wallah

(aber, aber.., was verlauben Sie sich?)

Oder scharf auf tiefscharf ?

"pruuust"
ed2murrow schrieb am 07.02.2011 um 23:11
Emma, es reicht! Wieviele Blogs wollen Sie eigentlich noch für Ihre Privatfehden kapern?
Es ist einfach nur noch ein Graus.
KalleWirsch schrieb am 07.02.2011 um 23:25
Ich versteh es noch nicht mal. War wohl zu lange hier offline. - Ich bin aber wieder einmal überrascht bei welchen Themen diese Privatfehden (das ist ja nun wahrlich nicht die einzige hier) ausgetragen werden.
Emma in Uniform schrieb am 07.02.2011 um 23:37
Gehen Sie mal aus dem Licht, Ed.

Ich wurde grundlos als "ein dumm" bezeichnet.

Auch wenn Sie wo ein Mandat übernommen haben, ist das allerdings hier kein Grund sich einzumischen.

Oder suchen Sie nur eine Gelegenheit mich über
meinen Familiennamen aufzuklären?
Emma in Uniform schrieb am 07.02.2011 um 23:59
Keine Sorge. Es hat einen direkten Zusammenhang zum Thema des Blogs. Einen sehr unschönen.
ed2murrow schrieb am 08.02.2011 um 08:13
@ Emma

Sie werden den Bezug zum hiesigen Blog den Lesern schon erklären müssen, mit "keine Sorge" ist es nicht getan. Und was das mit Ihrem "Familiennamen" zu tun haben soll. Oder mit "Mandaten" und aus der Sonne gehen.

Ich würde es, neben anderen Dingen, bedauern, Anzeichen von trolling in ihren Beiträgen erkennen zu müssen. Wobei ich mich dabei auf die Definition hier stütze: "Mutmaßliches Ziel des Trolls ist das Stören der ursprünglich an einem Sachthema orientierten Kommunikation und das Erlangen von Aufmerksamkeit." so bei Mutmaßliches Ziel des Trolls ist das Stören der ursprünglich an einem Sachthema orientierten Kommunikation und das Erlangen von Aufmerksamkeit.
so bei de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

Mit freundlichen Grüßen, e2m
ed2murrow schrieb am 08.02.2011 um 08:15
Und nochmals, damit es verständlich wird:

@ Emma

Sie werden den Bezug zum hiesigen Blog den Lesern schon erklären müssen, mit "keine Sorge" ist es nicht getan. Und was das mit Ihrem "Familiennamen" zu tun haben soll. Oder mit "Mandaten" und aus der Sonne gehen.

Ich würde es, neben anderen Dingen, bedauern, Anzeichen von trolling in ihren Beiträgen erkennen zu müssen. Wobei ich mich dabei auf die Definition hier stütze: "Mutmaßliches Ziel des Trolls ist das Stören der ursprünglich an einem Sachthema orientierten Kommunikation und das Erlangen von Aufmerksamkeit"
so bei de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

Mit freundlichen Grüßen, e2m
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 08:25
mann kann sich auch mit macht blöd-stellen
Jan Jasper Kosok schrieb am 08.02.2011 um 09:53
Liebe Emma,

wenn Du einem "Ehemaligen" sowas ernsthaft unterstellst, dann gibt es einen "angemesseneren" Ort, um diesem Verdacht/Vorwurf Luft zu machen. Und dann vielleicht auch ohne Smileys. Andernfalls dürfte es für die Foristen (ein herrliches Wort) schwierig werden, Dir Folge zu leisten.

Besten Gruß,

JJK
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 10:17
dann muß eben doch butter bei die fische

darum geht's
-> Tiefscharf Permalink
01/02/2011 01:10
Falsch, eine offenbar submissive Frau braucht eine harte Hand. Unser allseits geschätzter Fro wäre viel zu weich für so einen Job. Da müsste schon ein erwachsener Mann ran, der sich von diesem bisschen Renitenz nicht verunsichern lässt. Fro würde leider, obwohl ich ihn irgendwie mag, an dieser Stelle schwächeln, weil er sich zu sehr beeindrucken ließe und nachgeben würde. Für Emma hieße das, weiteren Frust erleiden zu müssen, war ihr natürlich niemand wünscht. Als möglicher Partner für Emma käme also nur ein reiferer Mann in Betracht, der sie anleitet und ihr vor allem Grenzen aufzeigt, sie bei Nichtbeachtung straft. Ein ganz klassischer Fall, wenn Ihr mich fragt. <-

davon, dass ll dem tiefscharf seine - verbale - sexualisierte gewalt verwiesen hätte, war da nix zu lesen

da wär's vielleicht angebracht gewesen, sie hätte sich hier die besserwisserei in sachen sprachregelung verkniffen
denn wie wenig tiefscharf die grenzen zwischen gebrauch und mißbrauch verlaufen, ist dorten ja deutlich (ganz tief-scharf) nachzulesen
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 10:46
Macht's jemandem was aus, wenn ich meine zwischenmenschlichen Probleme mit meinem Nachbarn hier im Forum behufs allgemeiner Beteiligung Nichtbeteiligter ausbreite?
Jan Jasper Kosok schrieb am 08.02.2011 um 10:52
@rahab Mein Punkt ist, dass eben hier keine Butter bei die Fische muss. Wen interessiert denn diese - mit Verlaub - geistige B-Ware?
luggi schrieb am 08.02.2011 um 10:53
Aber bitte nur mündlich und ganz leise.
ed2murrow schrieb am 08.02.2011 um 10:55
Sie meinen, j-ap, die Sache mit dem Rasenmäher und der Hecke, so von wegen Produkthafpflicht mangels Aufklärung, das alles auch noch zur Unzeit - und wie der Bericht über ein Gerichtsverfahren ganz schnell umfunktioniert wird zu einem allgemeinen Tribunal?

Fahren Sie fort.
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 10:56
Luggi, am besten vereinbaren wir einen Termin in Deinem Hügelchen und besprechen alles bei einem Töpfchen Wurzelsud mit Holzspänen, ja?
Belle Hopes schrieb am 08.02.2011 um 10:57
Wie wärs mit Taktgefühl angesichts des Themas?!
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:03
dann, jjk,
wär's vielleicht angebracht, e2m tät seinen unsinn vonwegen trollerei und so zurücknehmen!

im übrigen dürfen in meinem posting von 10:17 gern die eigennamen gelöscht werden

die braucht es nicht, um deutlich zu machen, wie gesellschaftsfähig sexualisierte gewalt daherkommt

und sei es versteckt hinter hecke&rasenmäher
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 11:09
Ich wußte gleich, daß Sie mich verstehen, e2m.

Genau: Der Rasenmäher. Ich hatte allerdings eher an Drittschadensliquidation gedacht — wo doch mein Nachbar eine ganz enorme Bauernrente kassiert, wissen S'.

Ach, erörtern wir das doch einfach unter dem nächsten Artikel von Jörn Kabisch. Da paßt das alles nämlich mindestens genauso gut nicht hin wie hier.

So, und nun räume ich mal diverse Zaunpfähle weg, bevor sie der Luggi noch zum Nachtisch serviert.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:14
ich find auch, ihr beiden, dass ihr die kalt-verrentung von bauern anderswo disklutieren könnt
wozu gibts pe'enn
ed2murrow schrieb am 08.02.2011 um 11:15
"Ich würde es, neben anderen Dingen, bedauern, Anzeichen von trolling in ihren Beiträgen erkennen zu müssen" könnte sich auch vom Konjunktiv in den Indikativ verwandeln, um anzuzeigen, wie relativ "in der Wahrnehmung, nicht in den Fakten" Gewalt daher zu kommen pflegt.

Das versage ich mir. Und als Leser danke ich dafür, dass der zweite Beitrag von einem neuen Blogger, der hier am 03.02. willkommen geheißen wurde, als Stellvertreterschauplatz benutzt (!) wurde.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:20
an dem sich-versagen tun'Se auch besser!

ansonsten: unten spielt die musik
ed2murrow schrieb am 08.02.2011 um 11:24
Dumm nur, dass auf dieser Plattform Texte von oben nach unten gelesen werden. Die Melodie ist vorgegeben, Ihre Direktive spielt sich ganz woanders ab.
Jan Jasper Kosok schrieb am 08.02.2011 um 11:27
Es wäre tatsächlich schön, wenn die Kurve Richtung Thema wieder genommen werden könnte. Nur mal so.

Und Rahab, es ging mir nicht darum, das Thema zu diskreditieren. Ich glaube, insgeheim weißt Du das auch. Nur ist es eben schwer, wenn man anderen "Insider-Wissen" vor die Füße klatscht und von der anderen Seite empathische Omniszienz erwartet wird. Etwas weniger flapsig hätte es das Thema eben doch verdient. Und auf nicht mehr und nicht weniger wollte ich Emma hinweisen.

Liebe Grüße,

JJK
ed2murrow schrieb am 08.02.2011 um 11:27
Vollkommen d'accord, J-AP. Bis demnächst.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:33
nachsicht, Jan Jasper Kosok!

ich verfüge - zu meinem großen leid-wesen! - um 'expertise', unerbetene
weshalb der umgang mit Emma bei mir die vulnerabilität mehr als schrammt
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 11:39
Es hat, wie ich finde, schon seinen guten Grund, daß bei bestehenden Vulnerabilitäten ganz besondere Sorgfalt bei der Behandlung des entsprechenden Themas angeraten wird.
Jan Jasper Kosok schrieb am 08.02.2011 um 11:45
Das allerdings kann ich nachvollziehen. Nur sieh Du mir nach, dass ich auch die anderen verstehen kann, die eben nicht wissen, worum es geht bzw. nicht wissen wollen, was der gute tiefscharf, der ja nun für die meisten irgendwer ist, an oraler Inkontinenz verzapft, wenn er sich über Frauen auslässt.

Liebe Grüße,

JJK
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:45
das thema hatten wir schon mal
da ging es um die vom 'opfer' begangene schweinerei, selbige auszusprechen

ganz schön xxxx, hier "besondere Sorgfalt" anzumahnen!

(xxxx steht für ver-dreht, ver-rückt, ver-messen, und was sonst noch dazu einfällt)
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:47
danke für die grüße
und mein obiges von 11:45 geht an josef
Magda schrieb am 08.02.2011 um 14:03
@ Emma - Lausemädchen ist nicht Tiefscharf.
oranier schrieb am 11.02.2011 um 01:55
@ JJK

"Andernfalls dürfte es für die Foristen (ein herrliches Wort) schwierig werden, Dir Folge zu leisten." Dabei sind solche scheinbar schlichten Wörter, wie "Folge" und "folgen" weniger herrlich, weil sie offenbar mit Fallstricken für die Verständigung versehen sind.

Denn es kann schwerlich in deinem Interesse liegen, dass die Foristen (ich lese bei diesem herrlichen Wort regelmäßig "Floristen") Emma Folge leisten. Wenn du aber möchtest, dass Emma dir Folge leistet, solltest du durch eine unprätentiöse Sprache dafür sorgen, dass es nicht so schwierig ist dir zu folgen.

Denn dieses: "dir zu folgen" ist schon ein metaphorischer Ausdruck und meint: dir in deinem vorgetragenen Gedankengang hinterherzugehen und dabei nicht auf der Strecke zu bleiben, wogegen in "dir Folge zu leisten" noch die ganz alte, aus der Stammesgesellschaft stammende (!) Bedeutung von "Gefolgschaft" steckt, woher auch schon das Wort "Volk" kommt (der Herzog war der, der vorne herzog und das Volk folgte ihm), und diese Bedeutung von "dir Folge zu leisten" ist folglich (!) nicht "dich zu verstehen", sondern "dir zu gehorchen".

Grüße
oranier
weinsztein schrieb am 11.02.2011 um 02:39
"Magda schrieb am 08.02.2011 um 14:03 @ Emma - Lausemädchen ist nicht Tiefscharf."

So ist es, liebe Magda. Weder sie noch er, beide aber recht emsig.
KalleWirsch schrieb am 07.02.2011 um 23:00
Danke für den Blog. Vor allem für die Sachlichkeit, die bei diesem Thema so wichtig ist, da die meiste Emotionalisierung den Blick bisher nur in Richtung Lynchjustiz gelenkt hat.
Vielleicht, so hoffe ich es, ist dieses Urteil der erste Schritt in Richtung Aufhebung der Verjährung.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 08:59
ich lese über dieses urteil mit sehr gemischten gefühlen.
sexualisierte gewalt verjährt nicht, genausowenig wie weniger sexualisierte gewalt in einem mensch verjährt, sondern weiterwirkt, unbewußt wie darum gewußt
was sind, gemessen an den möglichen 'folgeschäden', schon soundsoviele juronen schmerzensgeld?
eine nachträgliche nutzungsgebühr?

vielleicht wird sich der jetzt 34-jährige gewünscht haben, das vergessen wäre nie zu erinnerung geworden!
KalleWirsch schrieb am 08.02.2011 um 11:51
Aber vielleicht kann dieses Urteil ein Teil des Weges zur Aufhebung der Verjährung sein. Das Urteil an sich istz ja schon sehr weit gegangen in der Auslegung des vorhandenen Spielraumes. Und eben diesen Spielraum, sprich die Gesetzeslage gilt es zu ändern, was jedoch nicht Aufgabe des Gerichtes ist. Was Justizminister bis heute davon abhält bleibt mir ein Rätsel.
Ein angemessenes Urteil wird es bei sexueller Gewalt wohl leider nicht geben können, angesichts der Tatsache, dass dem Opfer nichts anderes übrig bleibt, als zu versuchen mit dem Übergriff zu leben und die Folgeschäden möglichst gering zu halten für sich selbst. Wobei es Illusion ist zu glauben, dass die Folgen von sexueller Gewalt therapierbar wären. Es bleibt immer etwas zurück und allles was Therapie vermag, ist, dem Opfer die Möglichkeit zu geben, mit dem Erlebten umzugehen. Die Arbeit bleibt beim Opfer, lebenslänglich.
Dementsprechend hat das Opfer weder etwas von einer Haftstrafe des Täters, noch von Schmerzensgeld. Das Trauma bleibt. Die Haftstrafe schützt unter Umständen pontetielle neue Opfer, das Schmerzensgeld offenbart die Hilflosigkeit der Gesellschaft, es kann nichts wieder gut machen, aber ich weiß auch nicht, wieso das Opfer darauf verzichten sollte.
Zum Vergessen habe ich eine andere Haltung. Das Trauma sexueller Gewalt wirkt auch ohne Erinnerung. So schmerzhaft die Erinnerung auch sein mag, sie ist m.E. der einzige Weg, zu erlernen mit dem Erlebten umzugehen. Im Unterbewusstsein scheint das Erlebte eher als Zeitbombe.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 12:30
schwierig, Kalle
aus der trauma-forschung ist bekannt, dass nicht jedes traumatische erlebnis in jedem menschen ptsd 'erzeugt'
KalleWirsch schrieb am 08.02.2011 um 13:15
Nicht jedes bewusste Trauma oder auch nicht jedes unbewusste Trauma? Meine Frage geht dahin, geht die Traumaforschung davon aus, dass unmittelbar bearbeitete Traumata Postraumatische Belastungsstörungen verhindern können, oder hat man herausgefunden, dass diese erst bei Erinnerung an das Trauma auftraten?
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 13:41
vielleicht nehm ich die frage in meine therapiestunde mit, nachher....
dame.von.welt schrieb am 08.02.2011 um 13:45
Lieber kleiner König Kallewirsch,
obwohl ich felsenfest davon ausgehe, daß Sie niemanden in die Bekloppten-/Opfer-/Unheilbarpfanne hauen wollten, tun Sie's doch. Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, tun meist jede Menge, um eben genau nicht 'Opfer' zu bleiben. 'Opfer' zu bleiben birgt u.a. die große Gefahr in sich, Täter zu werden. Wahlweise aktiv oder Gewalt duldend.

Ich persönlich bekomme bei der Zuweisung 'unheilbares Opfer' Beklemmungen bis Aggressionen. In der Kindheit von sexualisierter oder anderer Gewalt Betroffene sind Überlebende und sollten mit Respekt davor gesehen werden, da steckt meist eine Menge Arbeit drin.

Zur Bekämpfung von Traumata gibt es Behandlungen, wie z.B. EMDR, wird auch bei Folteropfern erfolgreich angewandt. Bei sexualisierter und/oder physischer Gewalt leistet Körperarbeit sehr gute Dienste, der Körper ist oft erstaunlich leicht davon zu überzeugen, daß keine Todesgefahr mehr droht. Gegen psychische Gewalt, die meist mit sexualisierter einhergeht, leisten die verschiedenen Ansätze Psychotherapie gute Dienste. Erst muß die Scheiße raus, dann kann das Gold rein. Gelingt das, sind diese Überlebenden mit einem oft in ganz besonderer Weise erfüllten Leben belohnt. Ich hoffe sehr, Sie nehmen mir den Einwand nicht krumm.

(Weil ich nach dem Schreiben gerade noch Ihre Frage nach der post-traumatischen Belastungsstörung lese - nicht jeder von Gewalt Betroffene trägt ein Trauma davon. Viele löschen das Geschehen komplett, manche darunter haben gar keine Einschränkungen, manche quälen sich mit allen möglichen auch körperlichen Krankheiten rum, ohne das je mit den Ereignissen in der Kindheit in Verbindung zu bringen, anderen fällt es anhand eines Schlüsselreizes auch nach Jahrzehnten schmerzhaft auf die Füße. Bei therapeutischer Bearbeitung gibt's immer die Notwendigkeit zur Vergegenwärtigung der Vergangenheit - mit der Gefahr der Re-Traumatisierung. Ist Ihre Frage damit beantwortet?)

Es bleiben empfindliche Antennen, wie bspwse gegenüber den oben zitierten Abgründen andernorts oder den von Nutzern gelöschten Abgründen hier - das ist! Gewalt und die sollte auch so benannt werden.

Und nicht, @jjk als 'orale Inkontinenz' oder 'geistige B-Ware' nett verpackt und danach ignoriert werden. Daß derlei aber für die Redaktion nicht von Interesse ist, habe ich mittlerweile auch begriffen. Es werden wohl auch weiterhin jede Menge Kollateralschäden in Kauf genommen?

Für mich fraglich ist, ob für Betroffene die juristische Auseinandersetzung überhaupt der Königsweg ist: 'angemessenes Urteil' gibt es sicher nicht, weder in den Strafmaßen gemessen an den weit teureren Eigentumsdelikten, noch in der Art der Bestrafung. Niemand hat etwas davon, wenn ein Täter weggesperrt ist (außer bei den wenigen Psychopathen und dem hier nötigen Schutz der Allgemeinheit). Für manche Betroffene mag eher ein Täter-Opfer-Ausgleich eine gute Idee sein.

Auch bei Schmerzensgeld bekomme ich Beklemmungen, da damit ein Preis pro Vergewaltigung/Schmerz festgelegt wird. Und der kann dann auch schon mal so aussehen, daß eine Vergewaltigung als Kind einen Schmerz im Wert von 3,55€ macht. Hier ein weniger innovatives Urteil: Landgericht Berlin, im vergangenen April, mitten in der Diskussion um sexualisierte Gewalt in der RKK.
Ein Vater wurde für 282 eingestandene Vergewaltigungen an der bereits zweiten Tochter mit einer Bewährungsstrafe, Arbeitsstunden und 1000€ Schmerzensgeld bestraft. www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/vater-missbrauchte-tochter-jahrelang-bewaehrungsstrafe/1792028.html
Das kommt einer Handlungsempfehlung gleich - das eigene Kind zu vergewaltigen ist sehr viel günstiger als ein Flug nach Thailand. Das zum Thema Justiz.
Jan Jasper Kosok schrieb am 08.02.2011 um 14:15
Liebe Dame von Welt,

es ist wie immer schön, dass Sie im Zweifelsfall das schlimmste von mir – stellvertretend für die gesamte Redaktion – denken. Das (!) habe ich nun begriffen. Für das Erhellen recht herzlichen Dank.

Es ist nur so, dass ich das nett verpackte durchaus ernst nehme, aber dennoch finde, dass, wenn es denn so ernst ist, die FC nicht der Ort ist, "derlei" Leute persönlich (!) anzuprangern. Wenn es denn auch nicht der Königsweg ist, so bleibt die Justiz der (verbalen, schriftlichen, medialen oder sonstwie gearteten) Selbstjustiz immer noch vorzuziehen. Kollateralschäden erzeugt nämlich gerade eben diese.

Sie können sich auf den Kopf stellen, aber dabei bleibe ich.

Besten Gruß,

JJK
KalleWirsch schrieb am 08.02.2011 um 14:45
Verehrte Dame von Welt,

ich nehme Ihnen Ihren Einwand in keiner Weise krumm.

Ich versuche vielmehr meinen Ansatz nochmal genauer zu erläutern. Mir liegt es fern die ewige Opferrolle zu zelebrieren oder Missbrauchsopfer in die Beklopptenschublade zu stecken. Wenn ich vom Umgang mit dem Erlebten spreche, wenn ich sage, man kann nur lernen damit zu leben, dann meine ich, dass ich das Geschehene nicht auslöschen kann, sondern aktiv werden muss, um zu LEBEN. Ich habe mir meinen Kommentar noch einmal durchgelesen und verstehe ihren Einwand. Vielleicht schaffe ich es mich genauer auszudrücken. Es geht mir nicht um Unheilbarkeit, sondern um das lebenslänglich. Ich bin davon überzeugt, dass jedes Opfer von sexuellem Missbrauch in der Lage ist, ein glückliches Leben zu führen, aber ich glaube auch, dass der Missbrauch lebenslanges Thema bleibt. Vielleicht benutze ich das Wort Opfer so oft, weil wir die Relativierung des Tatbestandes in letzter Zeit öfter begegnet ist und mich widerum aggressiv macht.
Die Integration des Geschehenen und das damit Umgehen können ist ein harter Weg, aber ich stimme zu, dass er auch eine besondere Stärke zum Resultat haben kann. Doch am Anfang dieses Weges steht das Opfersein in seiner ganzen Hilflosigkeit und ein sehr schwieriger Weg überhaupt in eine aktive Rolle zu gehen, bzw. sich diese selbst zu erlauben.
Ich versuche mich zu diesem Thema in Sachlichkeit, was mir nicht immer gelingt. Wenn ich immer wieder von Opfer gesprochen habe, dann soll das nicht fatalistisch festgeschrieben verstanden werden. Aber wie die Sache ausgeht, ob man es schafft dieser Opferrolle zu entfliehen oder nicht, dass liegt eben letztendlich allein in der Hand (zum Teil sicher auch in der des Umfeldes) des oder der Geschädigten. Das wird mir zu oft vergessen. da ist eben meistens nicht Schluss wenn der Prozess vorbei ist.

Ich hoffe, ich habe mich so besser verständlich gemacht.
dame.von.welt schrieb am 08.02.2011 um 16:25
Lieber Kallewirsch,
haben Sie ...;-)... wir sind da ganz einer Auffassung.

Es besteht eine leider nicht zu ändernde Verpflichtung für die Betroffenen, sich zu allem Dreck auch noch gründlich daran abarbeiten zu müssen, um überhaupt Land zu sehen. Das ist nicht fair, nicht gerecht, das macht auch böse angesichts der Leichtfertigkeit, mit der auf Kinder körperlich, psychisch, sexuell übergegriffen wird.

Was mir auch viel zu oft vergessen wird bei der ganzen Diskussion um sexualisierte Gewalt gegen Kinder - die Tatsache, daß sie meistens erwachsen werden. Gegenüber Gewalt dünnhäutig bleiben, darauf u.a. auch grätig reagieren können. Und ihnen reichlich oft die Botschaft vermittelt wird, sich nicht gegen erneute, z.B. verbale Gewalt wehren zu dürfen, geschweige denn, Unterstützung dabei zu erfahren.

Jedes 3.-4. Mädchen, jeder 5.-7. Junge macht mindestens eine Erfahrung sexualisierter Gewalt vor dem 16. Lebensjahr - was wird denn von all den erwachsen Gewordenen erwartet, wie sie sich zu äußern haben? Wenn sie aus Kindchenschema und billigem Mitleid rausgewachsen sind?

Welche Vergleiche dürfen die denn bemühen, welche Analogien, welche Bilder wählen, um sich verständlich zu machen, sich ggbf. zu wehren? Die Unbetroffenen bitte bloß nicht stören, lieber die Schnauze halten.
Beinahe die Regel sind andernfalls Mundtotmachungen, das ist ein weiteres gewalttätiges Kapitel gerade für von sexualisierter Gewalt Betroffenen, da meist ebenfalls bereits reichlich erlebt.

Da wäre in der Tat mehr *Sorgfalt* angesagt, im Umgang untereinander und auch von der Redaktion.
KalleWirsch schrieb am 09.02.2011 um 11:46
Liebe Dame von Welt,

mir ist der Täter-Opfer Ausgleich noch nicht ganz schlüssig. Wie soll der aussehen und mit welchen Maßnahmen bekomme ich den Täter dazu, dass er sich mit der Tat auseinandersetzt. Das scheint mir fast schwieriger als die Geschädigten dazu zu bewegen sich mit ihren Peinigern nochmals auseinanderzusetzen. Letzters verhindert ja oftmals einen Prozess, neben der Tatsache sich rechtfertigen zu müssen und dass die eigene Glaubwürdigkeit wieder auf dem Prüfstand steht. Es ist nicht so, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass so ein Ausgleich etwas bewirken kann, aber mir ist nicht klar, wie er umgesetzt werden soll.
Prozesse zu dem Thema sind immer schwierig, vor allem weil sie für die Kläger immense Schmerzen bereit halten. Trotzdem glaube ich, dass es die Möglichkeit dieses Mittels braucht. Und wenn man nur die Täter dadurch zu einem von Ihnen angesprochenen Ausgleich bewegen kann. Dabei ist mir die Abschaffung der Verjährung ganz wichtig. Selbst drei Jahre nach Erinnerung sind anmaßend. Mit welchem Recht werden hier die Geschädigten unter Druck gesetzt sich zu einem Prozess durchzuringen innerhalb von drei Jahren. Das ist absurd. Zumal diese Auslegung des Gesetzes ja schon ungewöhnlich ist.

Und hier hätte ich noch ein Thema, welches so gut wie nie thematisiert wird. Das der unterlassenen Hilfeleistung, bzw. des aktiven Wegsehens.
dame.von.welt schrieb am 09.02.2011 um 15:19
Sie haben vollkommen recht, lieber Kallewirsch - während die Betroffenen i.d.R. nicht darum herum kommen, sich mit Ereignissen und Täter auseinander zu setzen, müssen die Täter m/w das gar nicht, nicht in vergleichbarer Weise. Dieses Nicht-Müssen reicht von Komplett-Löschung oder Leugnung der Übergriffe über Mythenhäkeleien, das Kind habe verführt, es ja gewollt, es zugelassen - zu Psychiatrisierung der Betroffenen, sie würden spinnen, seien verrückt.

Ein möglicher Täter-Opfer-Ausgleich kann NUR stattfinden, wenn der Täter (ich spare mir in der Folge bei Täter wie Betroffene das m/w) erkannt hat und bereut, was er getan hat und der Betroffene bereit zu einem Versuch der Entschuldigung ist, sofern er darum gebeten wird. Die Wege dahin sind bestimmt sehr steinig, da das auch immer bedeutet, daß der Betroffene den Täter direkt konfrontieren muß, was ganz sicher für viele unmöglich ist. Dazu ist von beiden Seiten akzeptierter, therapeutischer Beistand unerläßlich, auch zur Moderation solcher Gespräche. Das Entschuldigen einer Untat ist zusätzliche harte Arbeit für den Betroffenen und nutzt auch in erster Linie dem Schuldigen, der wird ja ent-schuldigt. Das Ziel von Täter-Opfer-Ausgleich kann auch nicht das der Entschuldigung sein, es gibt Unentschuldbares, Unverzeihliches.

Um auch Mißverständnissen vorzubeugen: ich bin unbedingt für die Aufhebung der Verjährung und auch für höhere Strafmaße für Gewalt gegen Kinder. Ich finde es unfaßlich, daß Raub härter bestraft wird als Kindervergewaltigung.

Ich habe bloß Zweifel, ob für alle von Gewalt Betroffenen die juristische Auseinandersetzung der Königsweg ist - weil in der Öffentlichkeit ja gerne und beflissen so getan wird, als sei das Thema mit medialer Erregung, runden Tischen, Schmerzensgeld, Aufhebung von Verjährungen vom Tisch zu bekommen.

Betrachtet man sich den kleinen Bruchteil der angezeigten Sexualverbrechen an Kindern und den noch kleineren Bruchteil der zum Prozeß gelangten, dann noch den verschwindend winzigen Bruchteil verurteilter Täter (inklusive des zitierten, weniger innovativen Urteils) und setzt das ins Verhältnis zu den Dunkelfeldschätzungen sexualisierter Gewalt - komme wenigstens ich zu dem Schluß, daß Beweislast, peinliche Befragungen, Gefahr der Re-Traumatisierung unter nur extrem geringen Chancen des Recht-bekommens für viele Betroffene nicht zu mehr Frieden in ihrem Lebens beiträgt.

Das aber muß für Betroffene ja die oberste Priorität haben, auf irgendeine Weise ihren Frieden mit dem ihnen Angetanen zu machen.

Vom Tisch bekäme man perspektivisch das Thema sexualisierte Gewalt auch weit eher, würde viel mehr Augenmerk auf Prävention und auf selbstkritische Betrachtung eigener Sexualmoral gerichtet und nicht so sehr auf Strafe für Täter, inklusive Forderungen von lebenslänglichem Wegsperren, Todesstrafe, Schwanz-ab nach jeder medialen Erregung.

Ich kriege wirklich das Heulen angesichts der medialen Bespiegelung sexualisierter Gewalt - die Regel sind nämlich medial geförderte Blicke mit geschwollenem Schritt immer schön weit weg, egal, ob das Ziel des auf diese Weise geförderten Voyeurismus Amstetten, RKK oder Eliteinternate heißt. Übersehen wird dabei nach wie vor der Haupttatort - die Familie, auch genannt Keimzelle des Staates.

Das ist auch eine Form 'der unterlassenen Hilfeleistung, bzw. des aktiven Wegsehens.' Anhand der Diskussion über sex. Gewalt in der RKK im letzten Jahr hätte es in der Hand der Medien gelegen, endlich die dringend notwendige gesamtgesellschaftliche Diskussion zu initiieren. Aber nein, es wurde sich ja lieber mit der nach Auflage geierenden Jagd nach Tätern möglichst weit oben in der Hierarchie der RKK beschäftigt, in der sexualisierte Gewalt übrigens unterdurchschnittlich vorkommt, was sie nicht besser und die strukturellen Vertuschungen nicht weniger übel macht.

Eine andere Form von 'unterlassener Hilfeleistung, bzw. des aktiven Wegsehens' ist der Klassiker bei der Weitergabe von Gewalt durch die Generationen - erfährt jemand Gewalt und bearbeitet sie nicht - läuft er/sie große Gefahr, vom Opfer zum Täter zu werden, sie direkt weiter zu geben oder sie zu dulden. Hier scheint es so etwas wie eine Tendenz der Geschlechtertrennung zu geben (bitte sehen Sie mir die Pauschalisierung nach) Männer geben selbst erfahrene Gewalt eher aktiv weiter, Frauen haben oft danach einen blinden Fleck in der Wahrnehmung, wenn sie sich das gleiche Modell gewalttätigen Kerl wie ihren Kindheits-Vergewaltiger suchen und Gewalt gegen die eigenen Kinder nicht bemerken, also passiv und autoaggressiv sind.

It's all about Wahrnehmung.
Ehemaliger Nutzer schrieb am 09.02.2011 um 16:00
(sorry, doch wiedermal unter herrn gards nick frau g./wolfsmilch)

"psycho" mal "beiseite" lassend:
schaun Sie sich die "lebensläufe" (also das, was man bei ner bewerbung vorlegen muß) an, vor allem bei "überlebenden" (männern wie frauen), die schließlich selbst kinder in die welt setzten!
schauen Sie sich die sozial/finanziellen umstände an (nein, ich rede nicht ausschließlich von mir, garantiert nicht!) ...
wer nicht zum "arbeitstier" wurd, sprich im neueren sich mit dressur (verhaltenstherapie) kontinuität erzwang oder mit medikamenten ein dauerhaftes (kerkerndes) mittel erreichte oder schlicht erst spät (nach erlangen eines "sicheren" jobs-was keine garantie ist fürs fortgesetzte psychische) "ereilt" wurde von altem (eben meist im zusammenhang mit "kind" ) usw usf ..., der/die hockt größtenteils in finanzieller "scheiße" ...
es ist wirklich nett, zu lesen/ zu hören, daß all die "folgescheiße" unbezahlbar sei, aber wenn ich dieser argumentation einfachmal folge (also dieser "denke") , dann muß ich sagen+kann sicherlich auch für viele, die ich kannte/kenne sprechen : klar, immer rüber mit der kohle ! ...
per guter therapie ists einem/einer selbstverständlich und gar nicht großartig mehr mit "scham" oder "angst" besetzt, auszusprechen, was da war, das wäre kein problem, auch das "angezweifelt werden" - hey, das is von klein auf bekannt, gekannt, vertraut= verletzte nicht bzw hielte ab, wasn prob ist, ist eben eher diese moralische , sicher furchtbar nett gemeinte rede vom "entlohnen", was unmöglich sei, widerwärtig und menschenverachtend usw usf... denn als nuneinmal erwachsene "überlebende" (erwachsener überlebender), der/die auch gewissermaßen "sich selbst überlebt" hat (ausgestandene "suizide") hockst du mit eben oben angerissenem "lebenslauf" meinetwegen psychisch zwar "angenehm" da, aber per lebensunterhalt ...naja...
(nicht gezielt zu den "neuerungen", eher an sich zum "unabgelt(d)baren unrecht")

lg
jana
Rahab schrieb am 09.02.2011 um 18:42
um mal ein wenig vom unberechenbaren zu erzählen...

mir ist vor nun schon geraumer zeit mein objekt weggestorben
was auf unvorhersehbare und unvorherfühlbare weise wieder mal ein anhaltendes dilemma hervorruft:
ich muß die ambiguität des übergriffs bearbeiten, zum x-ten mal

so habe ich gestern statt deine frage zu erörtern meinem therapeuten erklärt, dass ich in dieser (auch) trauerarbeit meine mutter beneide, weil die ihren eigenen vater als verbündeten in eine erwachsenen-auseinandersetzung mitnehmen kann
was mir nicht möglich ist, denn der mögliche verbündete ist ja der gegner....
und das wäre auch so, wenn der therapeut eine –in wäre, weil …. das übliche…

der therapeut erklärte mir im gegenzug freundlicherweise, dass solch ein verbündeter - wenn überhaupt - nur passager tauglich ist
aha, wäre ich nicht drauf gekommen!
Und wer sagt das? – die psychoanalyse, sacht-er
Aha. kann ich da nicht die psychoanalyse mit der psychoanalyse schlagen? – versuchen Sie es! – das werde ich! Hab‘ ich ne breire?!

gleichzeitig brauche ich nen neuen hals
denn: könnte sein, dass zum altersüblichen verschleiß hinzu mein kopf meinen körper loswerden und mein körper meinen kopf nicht mehr tragen möchte
ich muß jedoch, will ich zum x-ten mal überleben, meinen körper mitsamt kopf und umgekehrt aus dieser schlinge ziehen
wozu ich den hals brauche, egal wieviele prolapse und protrusionen und kompressionen dieser nun aufweist … weshalb nun meine krankenkasse gefragt ist
oder meine portokasse

kann ich natürlich auf meinen erbanspruch auf-addieren
würde allerdings ne lustige auseinandersetzung ….

Frag mich mal, wie ich damit lebe! – ach, frag mich nicht! Ich lebe nämlich auf sparflamme und jede antwort ist eine sorg-en/t-falte zuviel!
Ehemaliger Nutzer schrieb am 09.02.2011 um 23:03
(nich gemeint bin, aber: )

ich (jana) weiß!

schlag mich -an "prominenter" stelle mit "schalentierchens" späßgens herum :roll:

und all die anderen folgeschäden, die der "selbstbe(miß)handlung" , was sich "überleben" nennt , anverheiratet sind, zahlt niemand...

die klaffenden lücken , die abbrüche, die "unbeständigkeit" im "arbeitslebenslauf" erklärste dann aber lieber nich ...

sich verbünden bzw diese "verbundenheit" , die sich wie festgebunden leider anfühlt, is schon nich schlecht! ;-) obs denn ne analyse sein muß, ich weiß nich...

lg
KalleWirsch schrieb am 10.02.2011 um 00:07
Ich muss zugeben, dass es mir schwerfällt zu folgen, was ich sehr schade finde.
Rahab schrieb am 10.02.2011 um 07:54
wir, Jana und ich, versuchen, das 'unberechenbare' und die nicht-verjährung in worte zu fassen

schau
ich könnt jetzt sagen: ha, endlich ist er tot, geschieht ihm recht!
aber das hilft mir kein bißchen
sondern manchmal fühlt es sich in mir so an, als wäre lieber ich gestorben

darum ging es auch, vorgestern, nämlich dieses: wie aus 'Es' 'Ich' werden kann, ohne dass ich sterben muß
Maike Hank schrieb am 10.02.2011 um 12:42
Liebe Jana, könnten Sie bitte in Zukunft wieder mit einem eigenen Account bei uns kommentieren?

Danke und viele Grüße
Maike
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 10:35
zu reden ist also über dieses
"für einige betroffene ein weiteres stück boden wettgemacht"
(aus lausemädchen am 07.02.2011 um 20:45)

so läßt sich der vorgang privatisierung eines gesellschaftlich verursachten leids auch 'versprachlichen'

wer glück hatte, wurde ge-miß-braucht von wem, bei welchem (noch) was zu holen
alle anderen möchten sich bitte ins vergessen schicken!

und wer gern miß-braucht
sollte so schlau sein, so ausreichend kohle vorhanden, schon mal bis zu 10.000 juronen zur seite zu legen, sagen wir als termingeld... läßt sich ja auch anderweitig... ist also nie 'verschenkt'

und bei den unglücklichen, welche sich erinnern ohne auf ein nachträgliches schmerzensgeld hoffen zu können, wird das krankheitswesen den dreizeiler rausschicken mit "vorrangig sind zivilrechtliche ansprüche geltend zu machen"
lausemädchen schrieb am 09.02.2011 um 22:32
@herr rahab,

sie machen dankenswerterweise und völlig zurecht darauf aufmerksam, wie sie und leider auch viele der kollegInnen ihres ehemaligen berufsstandes, über dieses (und andere) urteile denken:
in zahlen und euro ...

so z.b. auch aktuell im prozess des entschädigungs-hickhacks mit den jesuiten-orden. 5000 euro sind geboten, die anwälte fordern 80000 .

gegen ihre herführung,
finden sie auch dort,
mit und trotz der entschädigungsforderungen,
wohl kaum befürworter eines
zur seite-legens-freifahrtsscheins für die täter.
ich erlebe sie mit diesem ganzen zusammengeschwurbel
als
selbstgerecht-bevormundend.

und herr rahab, an dieser stelle
gehen uns professionen dann sinnigerweise auseinander

hintenweg
welches wort
an "... ein weiteres stück boden wettgemacht"
haben sie denn nicht verstanden?

lausemädchen
dame.von.welt schrieb am 10.02.2011 um 00:35
Welcher lustige Scherz mir wohl gerade entgeht, daß Sie @lausemädchen, die Ihnen als Frau bekannte Rahab als Herr anreden? Egal.

Warum fragen Sie mich eigentlich ganz woanders, wie ich es finde, daß Sie wegen Ihrer Formulierung 'sexualisierte Gewalt' statt 'sexueller Mißbrauch' blöde angemacht werden? Was für eine Antwort haben Sie denn von mir erwartet, außer, daß ich's zum Kotzen finde? Ich schreibe das übrigens auch ständig, blöde Anmache wurde mir dafür noch nie zuteil.

Ein Mensch ist im Durchschnitt 1,7 Millionen wert, so hat's die Wissenschaft festgestellt: www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1325370.PDF
www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1383227.PDF
www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1237292.PDF
www.eckiger-tisch.de/ hier lohnt ein bißchen Lesen.

Ein durch sexualisierte Gewalt beschädigter Mensch nahm nach dieser Wissenschaft Schaden im Wert von 82.373€ genau.

Wo ist denn '...ein weiteres stück boden wettgemacht', wenn der im Artikel Besprochene für nur 7.500€ Schaden nahm? Die im verlinkten 'weniger innovativen Urteil' (08.02.2011 um 13:45) für 1000€ Schmerz bei 282 Vergewaltigungen ab dem 7. Lebensjahr hatte?

Ihnen sind ja sicher aus Ihrer Profession die Dunkelfeldschätzungen im Verhältnis zu den verschwindend wenigen Urteilen bestens bekannt - was ist denn mit all den Unentschädigten? In Wirklichkeit sind es vielleicht gar Unbeschädigte? Weil sie nicht das 'Privileg' hatten, in der RKK vergewaltigt zu werden? Leider kein Stück Boden wettmachen können?

Halten Sie es wirklich für sinnvoll, die Diskussion per pricing the priceless zu führen?
Rahab schrieb am 10.02.2011 um 08:02
es verzeihe mir diese oder jene, lausemädchen

gerade weil ich auch vom juristischen fach bin, fände ich es sträflich, würde ich nicht auf die gefahr aufmerksam machen, die in dieser privatisierung liegt

da droht:
ein kranker mensch hat einen anderen krank gemacht
krankheit ist privatsache
also ist die privatsache nach den grundsätzen deliktischer haftung abzuwickeln
ausnahmsweise, weil es um unausprechliches geht, auch ohne verjährung

und: ent-schädigung?
das gesetz spricht wenigstens noch von schadens-ersatz und schmerzens-geld!

wie wird schmerz in geld umgerechnet?
7.500 €?
mehr war das nicht?
Chris Kopen schrieb am 08.02.2011 um 11:04
Die Lust, weitere Blogbeiträge zu verfassen, sinkt.
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 11:12
Ich würde glatt lügen, würde ich behaupten, das nicht nachvollziehen zu können.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:35
wieso?

ich hab doch mit meiner kurzkritik zu privatisierung genug diskussionsstoff geliefert?
oder sollten tatsächlich mal alle meiner meinung sein?
tät mich wundern...
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 11:43
Was dem einen als Kurzkritik zur Diskussionsinitiative erscheint, mag im Auge eines andern wie völlig unnötige Trivialisierung durch Verhandlung am unpassenden Orte erscheinen.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 11:47
abwehr, ick hör dir trapsen
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 11:59
Abwehr? Würde ich nun Ihren eigenen Maßstab von weiter oben bezgl. der »verbalisierten sexualisierten Gewalt« zur Grundlage nehmen, dann könnte ich Ihnen einiges aus der Zeit berichten, in denen ich bei den Jesuiten zur Grundbeschulung untergebracht war.

Vielleicht würden Sie dann sogar rot anlaufen, wenn Sie den Begriff »Abwehr« an meine Adresse sich abermals zu Bewußtsein kommen lassen.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 12:06
ja, abwehr

und ich hab dafür sogar ein gewisses verständnis
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 12:10
Wenn Sie nun auch noch ein »gewisses verständnis« dafür aufbringen könnten, daß ich weiter oben den Begriff Sorfgalt bei der Themenbehandlung weder als Floskel noch einfach so ins Blaue hinein formuliert habe, dann sind wir wieder pari.
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 12:16
ach!
darum geht's?
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 12:20
Mitunter, ja.
Jan Jasper Kosok schrieb am 08.02.2011 um 12:21
@Chris Kopen Das wäre schade.

@all Versucht es mal mit privaten Nachrichten. Bitte. (;

Besten Gruß,

JJK
j-ap schrieb am 08.02.2011 um 12:24
You're the boss! — Für meinen Teil ist aber ohnehin alles geklärt, was in diesem Rahmen klärbar war.

re-Gruß!
Rahab schrieb am 08.02.2011 um 12:27
ich meinte: pari
KalleWirsch schrieb am 09.02.2011 um 11:53
Es macht mich traurig, dass nach über 40 Kommentaren, die mit dem Thema an sich nichts zu tun haben, die Diskussion über da eigentliche Thema einschläft.
chrislow schrieb am 12.02.2011 um 21:10
Aus dem Artikel:

"... eine posttraumatische Belastungsstörung, die die Erinnerung an den Missbrauch überdeckt haben soll ..."

-> Diese Störung muß allerdings schon recht heftig sein ... etwa so beeindruckend, wie der Missbrauch selbst....sonst nämlich täte ja die Störung nicht auffallen und die Missbrauchserlebnisse im Bewusstsein überlagern.
Meine These, dass Traumata durch Traumata "ersetzt" werden ... und nicht traumatische Erlebnisse irgend anders austherapiert und psychologisch behandelt werden ... scheint also zu stimmen... also verpasst man solchen Opfern zur "Heilung" eine posttraumatische Belastungsstörung... damit das Opfer sich nicht mehr so intensiv an die Misshandlung erinnert....Und da die Belastungsstörung keine besondere ursache erkennen lässt, ist auch im betroffenen kein Schuldiger bekannt... eben nur die Belastung.

klingt ja so logisch...mach in Zukunft mit meinen Mitmenschen auch so ...

Ich könnte die Wände hochgehen...

Ich will damit sagen, dass eine posttraumatische Belastungsstörung eine Ursache aus Vorsatz hat....

---

Und ... oh wunder ... es sind doch tatsächlich 7500 euro ... für ein versautes Leben....

---

Der Misshandelte Mensch war 19 Jahre alt ... zum Zeitpunkt... Ich bin nicht in der Lage zu deuten, ob es viele Opfer in diesem Alter geben wird. Aber hauptsächlich werden es Opfer sein, welche noch nicht mal Volljaährig sind. Und wenn man eine posttraumatische Belastungstörung als "logische" Folge hinzu zählt.... aber egal

Ein Kind (oder jugendliche/e) ist unter vielen Umständen überhaupt nicht in der Lage einen Missbrauch zu erkennen. Einer der Umstände ist hierbei die eigene Entwicklungsverzögerung und die damit einhergehende Unwissenheit über die Verhältnisse im Leben in Gesellschaft....
Und hier liegt das allergrößte Missbrauchsvergehen begründet. Es besteht darin, einem Menschen die Teilhabe an Gesellschaft zu verweigern, damit er/sie solche Verhältnisse erkennen wird - aus der Ansicht in der sozialen Umgebung.... und es reicht nicht, wenn man ihnen nur die regulären Bildungsangebote (Schule, Berufsausbildung, ...) genehmigt und ihnnur daran teilnehmen lässt - aber sonst diese Menschen aus Gesellschaft verbannt hat. Das Leben wird unter solchen Umständen zur Pflichtveranstaltung... mit ganz besonderm Geschmack ... und Folgen der psychischen Konstitution.

Und wir erinnern uns ...

Der Täter erkennt sein Opfer an genau dieser Oberfläche der sozialen Inkompetenz .... aus der sich eine emotionale Abhängigkeit ergibt, die das Opfer zwischen zwei Extremen zerreist....Hoffnung und Angst... er kann diese Regungen seines Körpers nicht zweifelsfrei unterscheiden. Woraus sich eine Situation der besonderen Verwirrung ergibt - die ein Täter immer ausnutzen wird können... und unter den Bedingungen zumeist folgenlos....

und eine posttraumatische Belastungsstörung macht sogar noch Folgetaten möglich.....weil ... ist ja nun nicht mehr so schlimm wie die Belastungstörung...

1x1 des Missbrauchs....Handbuch für Missbrauch und Demütigung Seite 23 - 4. Kapitel.....

----

Die Überwindung zur neuen Auslegung scheint zwar ein angenehm erfreulicher Schritt zu sein ... aber das Leben des Opfers ist durch den Missbrauch erheblich beeindruckt.... und also auf gut deutsch: versaut. Dann sind 7500 Euro doch eher nichts.... nur die nächste Demütigung in einer Abfolge von hunderten durch Beeindruckung durch Missbrauch und Belastungsstörung auftretenen Inkompatibilitäten in Gesellschaft.
Chris Kopen
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