Lee Berthine

unicorn5rezepte

16.03.2010 | 17:23

Tod des Antragstellers - wie die GEZ meinen Tag rettet

Wenn man zu wenig Einkommen hat, und das kommt zur Zeit in den besten Familien vor  -  studiert oder nicht, Berufsausbildung oder nicht, jahrelang gearbeitet oder nicht,  Kinder großgezogen oder nicht - dann kann man beantragen, von der Gebühr fürs gnadenlos geniale Fernsehen befreit zu werden. 

Selbstverständlich schaue ich hauptsächlich Sender ohne nervige Werbung in jedem Film, da ich sonst bis in die Puppen aufbleiben müsste, um den Film zu Ende zu schauen. Sachen wie DSDS, BigBrother und anderen Reality-TV-Rausch oder Ramsch schaue ich nie, und wenn dann nur aus Studienzwecken, wenn mein Freund  mir das auch nicht abnehmen will.

Um es kurz zu machen, eigentlich schaue ich nicht so oft TV.  Aber der GEZ-Mann könnte ja vorbeikommen - und dann - puh, man hört ja so Sachen...

Also hab ich brav einen Antrag auf Befreiung von den Gebühren gestellt, im Verlaufe dessen ich nachweisen musste, dass ich tatsächlich so wenig Geld bekomme, weil die Arbeitgeber nur noch Dumping-Löhne zahlen können oder ehrenamtlich Tätige oder gleich Praktikanten einstellen möchten.

An einem kühlen, grauen Tag wie heute, kommen schon mal melancholische Gedanken auf. Wie soll das weitergehen, was ist mit der Welt los, und vor allem was ist mit den Menschen los.  Oder kommt nur alles irgendwie anders wieder, war alles schon da, und dreht sich endlos im Kreise. Lernen wir dazu, oder ist alles umsonst?

Da hinein platzt der Brief aus Köln von der Gebühreneinzugszentrale, schön schlicht gehalten, förmlich und "auch ohne Unterschrift gültig", weil maschinell erstellt.

Toll, meinem Antrag auf Befreiung von den Gebühren wird bis auf weiteres nachgekommen und netterweise noch Beipackzettel mit Rechtsbehelfsbelehrung und wichtigen Auflagen und Hinweise für mich.

Unterpunkt 3.  erklärt ganz nüchtern, "Im Falle des Todes des Antragstellers erlischt die Befreiung" und Angehörige oder hinterbliebene Metbewohner müssten dann einen eigenen Antrag stellen.  Denn merke, mit dem Tod des Antragstellers endet der Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren.

Ist das nicht wunderbar formuliert? Gibt das nicht Grund für ein leises Lächeln trotz trüber Stimmung?

All meine Überlegungen, wohin gehe ich, woher komme ich, was ist meine Aufgabe während meiner mir auf der Erde bemessenen Zeit, gibt es noch mehr zwischen Himmel und Erde, werden Höllenkreise oder vertraute Verwandte mich nach meinem Ableben erwarten, und nicht zuletzt, wird jemand die Blumen auf meinem Grab gießen, wenn ich mir die Radieschen von unten ansehe?  - all diese philosophischen oder gar spirituellen Gedanken verlieren mit diesem einen Satz ihre Wichtigkeit.

Ich fühle mich komplett erleichtert und sofort beschwingt und fast schon fröhlich, denn eins ist sicher, mit meinem Tod erlischt mein Antrag bei der GEZ.

 
Senden Bookmarken Drucken
Kommentare
Joachim Petrick schrieb am 17.03.2010 um 02:24
weit gefehlt. Nichts ist sicher.
Vonwegen nach dem Tod ist alles wie von selbst mit der GEZ erledigt.
Der Antrag auf Befreiung erlischt zwar, aber nicht die Zulassung des Rundfunkempfängers und Fernsehers. Die müssen extra von den Hinterbleibenen gebührenpflichtig abgemeldet werden, weil für die Hinterbliebenen womöglich keine Befreiung von der GEZ- Gebühr gilt.
So ist das mit der GEZ adrett.

tschüss
JP
Joachim Petrick schrieb am 17.03.2010 um 02:26
weit gefehlt. Nichts ist sicher.
Vonwegen nach dem Tod ist alles wie von selbst mit der GEZ erledigt.
Der Antrag auf Befreiung erlischt zwar, aber nicht die Zulassung des Rundfunkempfängers und Fernsehers. Die müssen extra von den Hinterbleibenen gebührenpflichtig abgemeldet werden, weil für die Hinterbliebenen womöglich keine Befreiung von der GEZ- Gebühr gilt.
So ist das mit der GEZ adrett.

Am besten kurz vor dem Ableben, alle Geräte fristgemäß mit Entsorgungs- bzw. Schenkungsnachweis bei der GEZ abmelden

tschüss
JP
Lee Berthine schrieb am 17.03.2010 um 10:00
Hi Joachim,
danke für diesen wichtigen Hinweis, das hätte ich ja beinahe übersehen.
Also kurz vor dem Ableben sich doch noch noch nebst Geräten bei der GEZ abmelden. Soviel Zeit bleibt immer... ;)
Alien59 schrieb am 17.03.2010 um 10:21
Das hilft auch nicht. Die buchen trotzdem ab bzw. schreiben böse Briefe. Abmelden? Das Wort fehlt im Wörterbuch der GEZ.
Lee Berthine schrieb am 17.03.2010 um 10:30
@ Alien59
Ganz ehrlich: die bösen Briefe wären mir ja sowas von wurscht, wenn ich erst tot bin...
Joachim Petrick schrieb am 18.03.2010 um 21:44
Hi Lee Berthine,
so kann es gehen, wenn Gevatter Tod selber noch einen Tag die Flatter vor der GEZ kriegt, weil die ihm sonst im Fluge & Fluch de jure, de facto stellvertretend als Rechtsfolgeperson des Verstorbenen, des Dahingeschiedenen auf die Pelle rückt.

tschüss
JP
Joachim Petrick schrieb am 18.03.2010 um 21:48
vielleicht hilft es, der Abmeldung bei der GEZ ein Video beizufügen, das, wie bei Selbstmordattentaten, die fachmännisch/fachfrauliche Sprengung des Fernsehers mit Kennungsgeräte- Nr. und des Radios dokumentiert?

tschüss
JP
Joachim Petrick schrieb am 18.03.2010 um 21:50
sicher ist auch das bei der GEZ nicht, aber ich rate, es zu versuchen?
Toi!oi!TOi!

tschüss
JP
luggi schrieb am 18.03.2010 um 21:53
Ja gut, es kann doch sein, dass der Tote weiter Fernsehen glotzt. Im Himmel (und bestimmt auch in der Hölle) gibt es TV-Geräte, oder Computer. Wenn es das nicht geben täte...warum sollte ich dann sterben? Wär doch langlangweilig. Also, wenn ich dann später nicht nur Halleluja pfeife sondern auch "Neues aus der Anstalt" betrachte, dann möchte ich dafür auch löhnen. Sonst kommt die penetrante GEZ-Werbung auch noch in den Himmel. Wäre aber auch nicht schlecht.
Lee Berthine schrieb am 18.03.2010 um 22:09
@ Joachim
Klasse, ich denke, dass mit dem Beweis-Video ist eine brauchbare Anregung. Sehe mich schon röchelnd und auf den record-Knopf der Kamera drückend und letzte Beteuerungen murmeln. :O)

@ luggi
das wäre mal die ein oder andere Überlegung wert, ob in den verschiedenen Sphären des Jenseits (um nicht Himmel oder Hölle zu sagen) auch sowas wie GEZ-Gebühren und -Werbung anfallen.
Wäre ja irgendwie nicht verwunderlich...
:(
Cassandra schrieb am 18.03.2010 um 22:17
Na luggi, so einfach ist das aber nicht. Himmel ist 'ne neue Ebene, da gelten also auch andere Preisstaffelungen für die GEZ. Also: Neuer Antrag. Muss ja alles seine Ordnung haben. Der Papst ist nicht umsonst Deutscher.
Lee Berthine
Mein Name ist Mensch - und deiner?
Ort:
Berlin
Mitglied seit:
2 Jahre 0 Wochen
Zuletzt aktiv:
18.09.2011
Status:
Bloggerin
Aktivität:
Beiträge: 67
Kommentare: 1196
Mein Projekt:
Mein Web:
Logbuch
06:54
g. hat gerade einen Kommentar geschrieben.
06:06
Achtermann hat gerade einen Kommentar geschrieben.
05:39
goedzak hat gerade einen Kommentar geschrieben.
05:38
Calvani hat gerade einen Kommentar geschrieben.
05:07
Georg von Grote hat gerade einen Kommentar geschrieben.
Liebeshandlung - Eugenides

Berlinale

Freitag_Salon

PortletSalon_120216.png

Christian Kracht Imperium Kiepenheuer & Witsch 2012

256 Seiten. Gebunden.

18,99
 
In seinem neuen Roman erzählt Christian Kracht eine Aussteigergeschichte in den deutschen Kolonien der Südsee, indem er virtuos und gut gelaunt mit den Formen des historischen Abenteuerromans spielt - und erschafft so zugleich eine erstaunliche, immer wieder auch komische Studie über die Zerbrechlichkeit und Vermessenheit menschlichen Handelns >> mehr
Occupy

portlet_occupy.png

Rote Perlen

wir müssen reden

IGEL

portlet_IGEL.png

Probe-Abo

probeabo260x120.jpg

Aktuelle Ausgabe bestellen
Café Moskau

Ausgabe 07/12
16.02.2012

keine Versandkosten
kein Aufpreis

Einzelpreis: 3.60 €

>> bestellen
Arte

portlet_arte+zeile.pngportlet_arte+zeile.png

der Freitag Kollektion

Freitag-Kollektion_05_06.jpg

Freitag-Buchshop.png

 
 
 
 
© der Freitag Mediengesellschaft mbH & Co. KG