Ludischbo

Ludischbo bei Freitag

14.06.2010 | 00:35

Hessen in NRW

(DNZS)Die schwarz-gelbe Regierung darf ohne Mehrheit im Amt bleiben. Die SPD hat entschieden aus der Opposition heraus zu regieren. "NRW-SPD will als Opposition regieren" titelte die TAZ.

Wie aber sieht denn nun wirklich der Plan der NRW-SPD aus?
Die wichtigsten Unreformen (Studiengebühren, Mitbestimmung, Abschaffung Tariftreuegesetz etc) der Rüttgers-Administration aus der Mitte des Parlament heraus zurücknehmen oder umgestalten? Der sozialdemokratische Ruhrpottblogger Jens Matheusik (Pottblog) hat Frau Kraft nach der Regionalversammlung in Dortmund befragt:

 

   - Video anschauen: www.youtube.com/watch?v=tk11dguytAo&;feature=player_embedded -

Undurchsichtige Strategie
Grundsätzlich ist eine Politik aus der Mitte des Parlamentes heraus sehr zu begrüßen. Entscheidungen würden sich nach Themen orientieren. Leider aber wissen wir ja, dass hier nicht das Parlament und eine neue politische Kultur gestärkt werden sollen. Nein, es ist eine Strategie auf Zeit. Eine Strategie die sehr undurchsichtig ist. Vielleicht will Frau Kraft sich ein Image geben, die beim Souverän, dem Wähler, ankommen soll. (im Falle von Neuwahlen?) Eine Frau, der es nicht um jeden Preis um das Amt der Ministerpräsidentin , sondern um Inhalte geht.

Ohne die Linken geht es nicht
Dann ist nur die Frage, warum sie (die SPD) die Linken links liegen ließ. Bisher. Denn auch aus der Opposition heraus kann sie nur mit den Linken regieren. Um die o.g Inhalte durchzusetzen braucht sie die Linkspartei. Denn es ist ja wohl kaum zu rechnen, dass die von Frau Kraft beschriebenen Inhalte von den Liberal-Konservativen unterstützt werden. Schon alleine aus deren Strategischen Überlegungen nicht.

Grüne für Minderheitsregierung
Kritik kam es aus den Reihen der Grünen. Sie wollen eine Minderheitsregierung, um Laufzeitverlängerungen für Atommeiler und das "unsoziale Sparpaket der Bundesregierung (1)" zu verhindern.

Volksabstimmung könnte Neuwahl erzwingen
Einen interessanten Hinweis hat eine Leser bei den Ruhrbaronen gegeben.

Interessant könnte noch Art. 68.3 der Landesverfassung werden:

Auch die Landesregierung hat das Recht, ein von ihr eingebrachtes, vom Landtag jedoch abgelehntes Gesetz zum Volksentscheid zu stellen. Wird das Gesetz durch den Volksentscheid angenommen, so kann die Landesregierung den Landtag auflösen; wird es durch den Volksentscheid abgelehnt, so muß die Landesregierung zurücktreten. Quelle

Fazit: Zum Schluss wird nicht die politische Kultur reformiert, vielleicht ein paar Inhalte ausgepeitscht, sondern wieder neugewählt. Und wie in Hessen könnte es dann wieder für ein Liberal-Konservatives Bündnis aus CDU und FDP reichen. Dann wird sich zeigen ob die angeblichen Kraftanstrengungen nicht eher kraftlos waren.

ErstVÖ

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Quellen:
(1) Sylvia Löhrmann - Interview in den Tagesthemen

 
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