Mädchenmannschaft

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31.08.2011 | 17:28

Umfrage zum Opferentschädigungsgesetz

Unterstützung für Therapien oder eine kleine Rente - Opfer von Gewalttaten können in Deutschland finanzielle Entschädigungen bekommen. Das regelt das Opfer­entschädigungsgesetz. „Können Entschädigung bekommen“ wohlgemerkt, denn nur 10% der Betroffenen mit Anspruch auf eine Entschädigung stellen schließlich einen Antrag. Davon werden wiederrum über 40% abgelehnt. Für Opfer sexu­ali­sier­ter Gewalt liegen dabei nicht einmal genaue Zahlen vor.

Jahrelange Bearbeitungszeiten gehören ebenso zu den Problemen, wie Angaben, die die Betroffenen erneut traumatisieren. Oft werden abgelehnte Anträge nach einem Widerspruch doch noch bewilligt - für die Opfer bedeutet das noch längere Wartezeiten und mehr Stress. Die Opferschutzvereine Trotz Allem und Gegen Missbrauch wollen dies nun ändern. In einem ersten Schritt haben sie einen Fragebogen (PDF) entwickelt, um die Erfahrungen von Hilfesuchenden und Betroffenen mit dem Opferentschädigungsgesetz zu dokumentieren.

Bis zum 31. Oktober (die angegebene Frist wurde verlängert) kann der ausgefüllte Fragebogen an einen der beiden Vereine geschickt werden. Adresse und Faxnummer stehen auf dem Fragebogen. Außerdem ist es möglich, einen Scan an fragebogen(at)gegen-missbrauch(punkt)de zu senden.

Ein Text von Helga@maedchenmannschaft

 
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