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...aber er musste für Freispruch plädieren, gegen seine Überzeugung.
So Staatsanwalt Stefan Trimpert in seinem Plädoyer in der Strafsache gegen
Klaus-Rüdiger Landowsky
und andere Mitglieder der Bankgesellschaft im zweiten Berliner Bankenprozess.
Der erste wurde im März 2007 mit einer Bewährungsstrafe gegen Landowsky beendet.
Ein triumphierender, zorniger Landowsky verließ gestern das Gericht. Denn es war er, der – gemeinsam mit anderen Betroffenen – vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage erfolgreich war, die bremsende und strafverhindernde Wirkungen auch für andere Prozesse dieser Art haben wird.
Im Juni des vergangenen Jahres wandten sich drei Beschwerdeführer – alle in erster Instanz wegen Untreue verurteilt – an das BVG.
Es waren
Ein Siemens-Manager, der eine „schwarze Kasse“ mit einem Bestechungsfonds verwaltete.
Der Vorstand einer Betriebskrankenkasse, der Angestellten sehr großzügige Vergütungen bewilligte, obwohl er dazu gar nicht berechtigt war, waren auch die
Und als letzte genannt:
Die Vorstandsmitglieder der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG, deren Vorstandsvorsitzender Klaus-Rüdiger Landowsky war.
Sie hatten – so der Vorwurf - unter Verletzung ihrer der Bank gegenüber bestehenden Informations- und Prüfungspflichten einen unzureichend gesicherten Kredit für die Anschaffung und Modernisierung von Plattenbauwohnungen über knapp 20 Mio. DM bewilligt und ausgezahlt.
(Das war aber nur der gerichtlich verwertbare Teil. Inzwischen ist ja bekannt, wie viele Milliarden die Mietgarantien für diese verrotteten Plattenbauten das Land Berlin stemmen muss)
Die Beschwerdeführer sahen den Artikel 103, Abs. 2 GG verletzt, der besagt: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Seitdem kann man Untreue zwar heftig beklagen, aber zur Anklage und Verurteilung kann es nur kommen, wenn das Gericht die genaue Schadenssumme und die genaue Untreueabsicht zur Tatzeit nachweisen kann. Wer findet dafür die Sachverständigen, wer setzt sich in diese Nesseln...
In der jetzigen Strafsache gegen Landowsky und andere wurde dieses BVG-Urteil voll wirksam. Das Landgericht hatte die Beweisaufnahme zu früh geschlossen, berichten die Agenturen, und keinen Gutachter zulassen wollen, der den Schaden ermitteln sollte. Welchen Hintergrund diese Tatsache hat, ist aus den Medienberichten bisher nicht erschließbar. Es hat – so ist zu vermuten – damit zu tun, dass das BVG-Urteil zur Zeit der Schadensermittlung noch nicht verkündet worden war. Im Grunde eine volle Grätsche in das Verfahren und zu vermuten, dass Landowsky mit seinen Anwälten da einen echten Coup gelandet hat.
Jetzt muss neu verhandelt werden. Auch der erste Prozess ist wieder offen. Vermeldet wird auch, dass die Staatsanwaltschaft trutziglich Revision angekündigt hat., denn sie sehen eine massive Pflichtverletzung der Manager.
Anzunehmen ist trotzdem, dass es keine Strafen geben wird. Der Berliner Professor Peter Grottian, der sich lange in dieser Sache sehr engagiert hat, stellte gegenüber der taz fest: „Die Schlupflöcher der Manager sind zu Scheunentoren geworden.“
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Da hatte der Zumwinkel aber Pech. Der Arme muss jetzt in seiner Villa am Gardasee sein Dasein fristen. All die anderen Systemträger a la Landowsky finden bestimmt eine passende Wärmehalle an der "Crotte" d'azur.
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Traut der sich denn in Berlin noch auf die Straße? Sein Name kam mir wieder in den Sinn anlässlich des S-Bahn-Desasters derzeit. Im Zusammenhang mit der Frage nämlich, warum Berlin garantiert kein Geld hätte, der DB die S-Bahn abzunehmen...
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Der traut sich. Der fühlt sich absolut unschuldig. Landowsky - für mich der Inbegriff von Machtbewusstsein und Arroganz der Macht.
Der hat Westberlin mal richtig "beherrscht". Vor dem haben sie gekuscht, obwohl er immer zweite Reihe war. |
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"Der fühlt sich absolut unschuldig."
War auch immer mein Eindruck. Irgendwie ein verblüffend hermetischer Typ. Aber was ich mir nicht vorstellen kann, dass der nicht öfter direkt angeranzt wird, auf der Straße, oder dass da mal jemand mit dem Regenschirm... Wiedererkennen tut man ihn doch schon. Oder sind wir Berliner zu friedliebend?? |
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Nee, der hat so eine Aura, da traut sich keiner ran. Die meisten Berliner wissen ja auch gar nicht so viel über ihn. Und - es gibt im versumpften Westberlin eine Kamarilla durch Parteien, die sich verfilzt haben.
Hier eine Buchempfehlung: Mathew D. Rose. "Berlin - Hauptstadt von Filz und Korruption". Gibts bei amazon für einen Euro. Ist aus dem Jahre 1997 und da gehts reihenweise zur Sache. Ich wills nicht verlinken, aber ist leicht zu finden. |
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aber im moment bestelle ich gar nichts bei amazon, liebe magda. du kannst dir denken, warum.
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Ganz sicher ist dieses Urteil kein Ruhmesblatt für die deutsche Rechtsgeschichte. Es reiht sich nahtlos ein in andere grauenhafte Urteile der deutschen Justiz. Mir drängt sich der subjektive Eindruck auf, dass das erstinstanzliche Gericht die Revisionsgründe geradezu frei Haus geliefert hat. Was kann der BGH anderes tun, als ein Urteil aufzuheben, das derartige Rechtsmängel aufweist? Wenn ein Gericht sogar Gutachter ablehnt, die in der Hauptverhandlung beantragt wurden, dann kommt das einer Steilvorlage für eine Revision gleich. Ich will nicht bösgläubig erscheinen, aber das ist wieder einmal ein Zufall zu viel! Für solche Fälle haben wir hier in Frankreich nicht nur die normale Revisionsinstanz, sondern auch den Cour de la Magistrature, der eventuelle Fehlverhalten von Richtern untersucht. Wer kontrolliert in Deutschland die Richter? Der BGH, das ist gut so! Doch was hat die Aufhebung eines Fehlurteils für die Richter für Konsequenzen? Keine! Gut, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Nach meiner Einschätzung wird die aber nach den berühmten juristischen drei FFF ausgehen: Formlos, Fristlos und Fruchtlos!
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da wollen wir doch mal abwarten, wie sich die französische Justiz in Sachen Chirac verhalten wird, den Sie ja immer noch lobpreisen, obwohl er massenhaft Gesetze gebrochen hat und dafür erschlagende beweise vorliegen.
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schrieb am
11.01.2011 um 12:28
Zum allerletzten Mal: Ich habe Monsieur Chirac noch nie gepriesen, ich preise überhaupt keine Politiker und schon gar keine Französischen. Was Sie jedoch einfach nicht begreifen wollen, dass in keinem zivilisierten Rechtsstaat ein Mensch als Krimineller bezeichnet werden darf, der nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Hören Sie auf mit Ihrer Polemik, Sie machen sich strafbar, wenn Sie weiterhin in dieser fahrlässigen Art und Weise argumentieren. Ich würde auch Sie in Schutz nehmen, wenn Sie jemand andauernd als Kriminellen bezeichnen würde. Es geht nicht um Monsieur Chirac, den ich nicht gewählt habe und den ich gar nicht persönlich kenne, es geht um das Gesetz. Und das gilt auch für Sie!
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dann lesen Sie Ihre Lobhudeleien und Reinwaschungen von Chirac in Ihren unzähligen Beiträgen im ZEITforum doch noch mal nach, aber wahrscheinlich haben Sie ohnehin den Überblick verloren, was und wo Sie alles schon gesagt haben, was Sie jetzt leugnen.
Und dass ausgerechnet Sie von Polemik sprechen verwundert mich dann doch, denn "Monsieur Polemik" würde viel besser zu Ihnen passen. |
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"Wenn ein Gericht sogar Gutachter ablehnt, die in der Hauptverhandlung beantragt wurden, dann kommt das einer Steilvorlage für eine Revision gleich. Ich will nicht bösgläubig erscheinen, aber das ist wieder einmal ein Zufall zu viel! "
Ich dachte mir, dass diese Gutachter vom Gericht seinerzeit nicht als erforderlich erachtet wurden und dann kam dieser BVG-Entscheid dazu, der auf einmal neue Anforderungen stellte. Und dann: Landowsky ist doch auch ein cleverer Mensch. Der ruht und rastet nicht, bis er erreicht hat, was er will. |
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www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0111/berlin/0018/index.html
Hier sind recht gute Zusammenfassungen. |
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Liebe Magda,
für Deine Gedanken und für Deine Links danke ich herzlich! |
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Besonders gut gefällt mir der Absatz:
"Landowsky freilich könnte zunächst seinen zweiten Sieg bejubeln. Aber er freut sich nicht, er reagierte gestern eher verbittert. So ein Freispruch hätte schon vor zehn Jahren kommen können, sagte der 68-jährige vor dem Saal. "Dem Steuerzahler wäre ein zweistelliger Millionenbetrag erspart geblieben.""(Berliner Zeitung). Das nenne ich schwarzen Humor....;-)) |
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die justiz ist eine der drei säulen der gewaltengeteilten demokratie. was sich monsieur montesquieu mal vor gut 250 jahren gedacht hat, sieht in der realität heute ein wenig anders aus. solange aber die politische klasse und auch die abstimmende bevölkerung mit dem sich abfinden, was sie vorfinden, wird es bei dem stoff bleiben, den man filz nennt. auf dem weg zurück zu alter herrlichkeit.
danke für das schöne stück beweis, liebe magda. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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