Margareth Gorges

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29.11.2010 | 07:22

Die Wirklichkeit langweilt

Die Wirklichkeit langweilt

Geschrieben von Roberto J. De Lapuente  

 
Dieser aufklärerische Impuls ehrt Sie ja sehr, lieber Richter Voßkuhle. "Die Macht der Bilder echter Verfahren vor deutschen Gerichten" würden sie gerne walten lassen - statt der Daily Soaps im Talar, statt Salesch und Hold, tiefe Einblicke in die juristische Wirklichkeit: das wäre tatsächlich ein aufklärerischer Beitrag, ein seriöses Wagnis, würde den Rechtsstaat populär aufbereiten.

In winzigen Ansätzen gab es das ja schon; als Barbara Salesch einst auf Sendung ging, 1999 war das, da handelte es sich noch um wirkliche Fälle zivilrechtlicher Machart. Es gab keine Laiendarsteller wie heute, es gab wirkliche Kläger, wirkliche Gegenkläger, ein bindendes Urteil. Kein Drehbuchautor hätte es je vermocht, sich eine Gestalt wie jene sächselnde Maschendrahtzaun-Liebhaberin zu ersinnen - solche Geschichten und Figuren schreibt nur die Realität; Problem ist nur, dass die Wirklichkeit solche Storys, solche Protagonisten viel zu selten liefert. Das haben die Köpfe hinter Salesch auch schnell kapiert, sie mussten auch reagieren, weil die Quote nicht stimmte; nach nur einem Jahr wechselte man die wirklichen Fälle und Betroffenen aus, ersetzte sie durch Skripte und Laienschauspieler. Die kecke Richterin urteilt heute im Rahmen einer Scripted Reality und das Konzept verkauft sich besser als vorher, als man noch auf den Pfaden der Authenzität trampelte.

Herr Voßkuhle, wenn nun ein Verfassungsrichter wie Sie einer sind, sich beispielsweise zum Thema Hartz IV äußert, dabei Dinge sagt wie "...mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind...", dann gereicht das dem rechtsstaatlichen Anspruch zur Ehre, aber ein Massenpublikum erreichen sie damit niemals. Die Salesch war damals schon flapsiger als es Verfassungsrichter je sein könnten, nebenher waren ihre Fälle auch alltäglicher, profaner: geklappt hat es aber auch da nicht besonders mit der Abbildung der Realität. Mit solchen Floskeln wie der eben zitierten, da befriedigen Sie bestenfalls eine kleine Gruppe von Verfassungsfetischisten, aber den nachmittäglichen Zuseher, der sich berieseln lassen will, der bleibt davon unberührt.  

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