Margareth Gorges

Margareth Gorges

02.03.2010 | 12:34

Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern. Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.

Quelle: Spiegel
www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html

==> Anmerkung:

Wie oft musste das Bundes-VERFASSUNGS-Gericht in den letzten Jahren einschreiten?

Hartz IV Gesetz VERFASSUNGSWIDRIG- Vorratsdatenspeicherung VERFASSUNGSWIDRIG und und und............

Jedes mal mussten GESETZE, die dieses sog.“Verfassungsorgan“ (Bundesregierung) geschaffen hatte, vom BVG geändert werden, eben weil sie nicht verfassungskonform bzw. schlichtweg VERFASSUNGSWIDRIG waren.

Müsste man nicht solangsam  die Regierende Parteien vom Verfassungsschutz beobachten lassen, weil sie PERMANENT GEGEN DAS GRUNDGESETZ VERSTOSSEN ?!


Wieder einmal haben Politiker der BRD versucht diesen Staat zu UNTERGRABEN. Durch die Häufigkeit dieser vergangenen Vorhaben ist EINDEUTIG zu entnehmen, dass dies BEWUSST geschehen ist. In der Sprache der Rechtswissenschaften spricht man in solchen Fällen von einem VORSÄTZLICHEN Verhalten.

Daraus ist zu schließen, dass die EIGENTLICHE Gefahr für diesen Staat nicht von rechten oder linken Randgruppen ausgeht (wie so oft propagiert), sondern von der Mehrzahl der politischen Klasse, die sich nicht mehr an die Verfassung sondern nur noch der dahinter steckenden Lobby verpflichtet fühlt.

Genau das fühlen und SPÜREN viele BürgerInnen jeden Tag, da sie TATSÄCHLICH täglich ihren Grundrechten beraubt werden. Das schlimme dabei aber ist, dass der Tatbestand des „Grundrechtsraub“ in keiner Norm unseres oft so gepriesenen „Rechtstaates“ vorkommt und deshalb auch nicht geahndet werden kann. Einer persönlichen Verantwortung muss sich somit keiner stellen müssen. Sieht man da mal genauer hin, ist zu erkennen, dass diese „Gesetzeslücken“ an vielen, vielen anderen Stellen auch zu finden sind!!!

Genau so, in der Art und Beschaffenheit eines Schweizer Käses, sichert sich ein großer Teil der politischen Klasse in diesem Staat ihre Macht und dies zu Lasten der Bürger.

Um es hier an dieser Stelle nochmals unmissverständlich auszudrücken. Es ist nicht einfach DER STAAT, der die Grundrechte mit Füßen tritt, es ist der politische Apparat einschließlich seiner lobbyistischen Hintermänner aus den Lagern des Großkapitals, die diese elementare Rechtsverstöße begehen, wohl wissentlich dass sie dafür nicht belangt werden können.

Und genau aus diesem Blickwinkel sehen diese Macher die Schaffung und Verteidigung einer globalisierten Welt, in der NATIONALE Normen, wie es das Grundgesetz ist, jegliche Wirkung verlieren. Aus diesem Gesichtspunkt heraus versteht sich dann auch die Flucht unserer Politiker nach Europa (Lissabon-Vertrag), als ein RAUS aus der Umklammerung (GG) zu einem REIN in Gesetze und Normen, die eben NICHT auf demokratischem Wege sondern über Umwege (erheblicher Lobbyeinfluss) entstanden sind.

Letztendlich sind dann die Spielchen, die die politische Klasse mit ihren BürgerInnen vollzieht, indem sie immer wieder RECHTS und LINKS hintereinander bringt, nichts anderes als Kalkül.
Ganz nach dem Motto:
Sollen sie sich doch gegenseitig die Köpfe einschlagen und wir schaffen in der Zeit TATSACHEN.
Dass dies so ist, beweißt doch, dass es das Großkapital vor allen Augen mit jedem treibt, ob Demokrat, Diktator, Kommunist und und und. Aber am liebsten geht es mit dem ins Bett, der am besten unterdrücken kann.

Doch all dies funktioniert nur mit vielen (kleinen, großen) Helferlein. Stellt sich nur die Frage, ob ich eher das Wort „Bescheißer“ hätte auswählen sollen???
 
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Kommentare
Alien59 schrieb am 02.03.2010 um 12:41
Hört sich ja mal wieder nach einem guten Urteil an - mal sehen, wie es am Ende ausschaut.

Was den letzten Absatz des Artikels angeht: das funktioniert vor allem deshalb alles so gut, denke ich, weil viel zu viele Leute meinen, ach, sie tun ja nichts falsches, also kann ihnen das egal sein, wer ihre Daten hat.
Rahab schrieb am 02.03.2010 um 12:42
hier ist die pressemitteilung des BVerfG
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
von der aus läßt sich zum urteil selbst weiterklicken
born2bmild schrieb am 02.03.2010 um 12:58
Hier kommt der märzefisch
nochmals auf den Tisch.

Siehe

www.meinsol.de/blog/show.phtml?cbID=32337

Dort Kommentar von 'märzefisch55 (10.02.2010)'. Oben fast in Gänze übernommen.

Wieder ist gut gemeint schlecht gemacht.
Es sollte selbstverständlich sein, Fremdzitate als solche zu kennzeichnen.
Margareth Gorges schrieb am 02.03.2010 um 13:23
@ Born
Märzefisch ist mein Partner von daher ist eine explizite Erwähnung nicht nötig. Aber dennoch danke für den Hinweis.
born2bmild schrieb am 02.03.2010 um 13:22
Nach Auffassung des rechspolitischen Sprechers der Partei 'Die Linke' bsteht kein Grund zum Jubeln:

"Da das Gericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig halte, sei die Entscheidung "kein Grund zum Jubeln". Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."

www.tagesspiegel.de/politik/Datenschutz;art113,3046015
Rahab schrieb am 02.03.2010 um 13:32
aus der pressemitteilung:
"Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein
schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende
Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die
Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig."
boff!

aus den gründen:
"4. Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung (Maßstäbe)

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit
hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz."

7. Nichtigkeit der angegriffenen Vorschriften

Der Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des
Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG führt zur Nichtigkeit der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 Satz 1 StPO, soweit danach Verkehrsdaten gemäß § 113a TKG erhoben werden
dürfen. Die angegriffenen Normen sind daher unter Feststellung der Grundrechtsverletzung für nichtig zu erklären (vgl. § 95 Abs. 1 Satz 1
und § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG).

Die Entscheidung ist hinsichtlich der europarechtlichen Fragen, der formellen Verfassungsmäßigkeit und der grundsätzlichen Vereinbarkeit der vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung mit der
Verfassung im Ergebnis einstimmig ergangen. Hinsichtlich der Beurteilung der §§ 113a und 113b TKG als verfassungswidrig ist sie im Ergebnis mit
7:1 Stimmen und hinsichtlich weiterer materiellrechtlicher Fragen, soweit aus den Sondervoten ersichtlich, mit 6:2 Stimmen ergangen.

Dass die Vorschriften gemäß § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG für nichtig und nicht nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz zu erklären sind, hat der
Senat mit 4:4 Stimmen entschieden. Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet
werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung."

das ist erst mal das wesentliche. was das für ein mögliches neues gesetz bedeutet und für europarechtliche auswirkungen haben wird, läßt sich erst nach intensiver lektüre sagen.
Margareth Gorges schrieb am 03.03.2010 um 11:25
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.

Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen.

von Wolfgang Lieb hier lesen: www.nachdenkseiten.de/?p=4668#more-4668
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