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Merkel: Wer das christliche Menschenbild nicht akzeptiert, ist “fehl am Platze” in Deutschland.
Verantwortlich: Wolfgang Lieb |
Die CDU-Vorsitzende erklärte auf einer CDU-Regionalkonferenz in Berlin-Brandenburg: “Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verbunden, das ist das, was uns ausmacht.” Wer das nicht akzeptiere, “der ist bei uns fehl am Platz“.
Nein, Frau Kanzlerin, ich fühle mich dem Menschenbild des Humanismus verbunden und als „Verfassungspatriot“ dem Menschenbild des Grundgesetzes und nicht dem christlichen Menschbild verpflichtet. Bin ich also „bei uns fehl am Platze“? Wolfgang Lieb
Zur Erinnerung Frau Merkel: das Menschbild des Grundgesetzes ergibt sich aus:
Nach unserem Grundgesetz bekennt sich das Deutsche Volk also zu einem universalistischen Verständnis von Menschenrechten. Wenn das Grundgesetz von der Untastbarkeit der Würde „des Menschen“ spricht, so gilt das nicht nur für die Würde des Deutschen, sondern für die Würde aller Menschen, die unter dem Grundgesetz leben.
In der Präambel sprechen die Gründungsväter und eine Gründungsmutter davon, dass sich das Deutsche Volk das Grundgesetz „in seiner Verantwortung vor Gott“ gegeben habe, doch diese Anrufungsformel bezieht sich nicht auf den Gott des Christentums und schon gar nicht auf einen bestimmten konfessionellen Gottesbegriff. Sonst wären etwa auch die Anhänger jüdischen Glaubens bei uns „fehl am Platze“. Im Übrigen haben Menschen islamischen Glaubens denselben Gott wie die Christen. Christen, Juden, Muslime reden von einem Gott, sie sehen ihn nur aus unterschiedlicher religiöser Perspektive.
Das Grundgesetz kennt kein einheitliches Menschenbild. Gibt es überhaupt ein einheitliches christliches Menschenbild? Wenn ja, ist es das alttestamentarische oder das neutestamentliche? Das christliche Menschenbild wird von unserer Verfassung wie auch anders begründete Menschenbilder – wie das des Humanismus, der Aufklärung, aber auch das Bild der vorchristlichen Antike bis hin zum materialistisch begründeten Menschenbildern – aufgenommen und geschützt, aber das Christliche bestimmt das Menschenbild des Grundgesetzes nicht und schon gar nicht grenzt es nichtchristliche Menschenbilder aus. Jedes Menschenbild, das sich mit den genannten Verfassungsbestimmungen in Einklang bringen lässt und diese respektiert, wird vom Grundgesetz anerkannt. Der freiheitliche Staat ist – um es mit dem Pathos des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 206 (216) zu sagen – eine „Heimstatt aller Bürger ohne Unterschied von Religion und Weltanschauung“. Seine Bürger haben sich dem Recht unterzuordnen, aber eben nicht einer bestimmten Wertordnung. Kurz: Moslems haben sich nach dem Grundgesetz nicht dem christlichen Menschenbild unterzuordnen, sondern der in Deutschland geltenden Rechtsordnung.
“Nach dem Grundgesetz gewährleistet die Glaubensfreiheit dem Einzelnen einen von staatlicher Einflussnahme freien Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht; mag es sich dabei um ein religiöses Bekenntnis oder eine irreligiöse – religionsfeindliche oder religionsfreie – Weltanschauung handeln” (BVerfGE 12, 1/3; 33, 23/28; 44, 381).
Soweit sich das Grundgesetz sich auf ein Menschenbild mit explizit christlichen Wurzeln ableiten lässt, so ist dieses Menschenbild ein durch die Aufklärung säkularisiertes und rechtlich allgemein gefasstes Menschenbild, das – nach den schlimmen Erfahrungen mit der Nazi-Ideologie – gerade dem Staat verbietet, eine wie auch immer begründete philosophische oder religiöse Ausrichtung vorzugeben. Noch mehr: in Fragen des Glaubens ist dem Staat ein bewertendes oder gar abwertendes Urteil entzogen. Das Grundgesetz ist nicht „getauft“ (Friedrich Wilhelm Graf)
Es wird von kaum jemand bestritten, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zu religiös-weltanschaulicher Neutralität bekennt. Der moderne Verfassungsstaat ist sogar gegen die Kirchen durchgesetzt worden. Staat und Kirche sind getrennt und es besteht eine Offenheit gegenüber allen Religionen und Konfessionen. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es:
Zur Religionsfreiheit gehört unbestritten auch die negative Religionsfreiheit, d.h. die Freiheit keiner Religion anzugehören, an keinen Gott zu glauben oder Religionen abzulehnen, ja sogar politisch zu bekämpfen.
Wäre es so, wie die Kanzlerin behauptet, dann wären über ein Drittel der Deutschen (in der ostdeutschen Heimat der Kanzlerin sind es sogar drei Viertel) die keiner christlichen Kirche angehören, auch „fehl am Platze“.
==> weiterlesen: www.nachdenkseiten.de/?p=7119#more-7119
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Völlig korrekt die Auffassung habe auch darüber geblogt. politikbeobachter.eu. Finde es ja unsäglich was die Kanzlerin da vom Stabel lässt. Mit meinem Demokratieverständnis und dem Grundgesetz absolut nicht vereinbar.
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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