Martin Rose

FemFaschismus heute.

18.08.2010 | 12:15

17.08.: Verfassungsfeindin bekam Bundesverdienstkreuz.

(  3x logo: "düsseldorfer kreis", "männerpartei", "vafk karlsruhe"  )

17. August 2010

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
wir sind besorgt, dass heute Frau Schwab das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen werden soll und bitten Sie, die Verleihung zumindest aufzuschieben, um etwas Zeit zu finden, nochmal darüber nachzudenken, ob hier nicht ein Verfassungsfeind geehrt wird.

Schließlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Diskriminierung von Vätern in der deutschen Familienrechtspraxis
festgestellt, so dass man die Diskriminierung als Fakt anzunehmen hat. Frau Edith Schwab leugnet diese Diskriminierung weiter und erlebt trotzdem gerade aufgrund der anstehenden Verleihung einen Höhenflug, der der Elternschaft nicht dienlich ist.
Auch bei der Loveparade waren die Beteiligten der Meinung, es würde ausreichen, wenn man seine Bedenken äußert. Dort sind 21 Menschen gestorben, viele hundert verletzt und Tausende traumatisiert, manche für den Rest ihres Lebens. In Bad Honnef haben wir zeitgleich das Gleiche erlebt, wobei die kleine Anna zu Tode gekommen ist. Wenn dieser Staat keine Möglichkeit bietet, Größenwahnsinnige an ihrem Vorhaben zu hindern, möchten wir dieses Defizit dem Staat auch aufzeigen.

Ich denke, im BGB und in diversen Chartas finden sich
genug Paragrafen, auf die man sich beziehen könnte, aber ich bin kein Jurist. Die Frage ist jetzt, Gesetze zu finden, auf die wir uns berufen können, als Bürger dieses Staates, denen es peinlich ist, dass in Duisburg und Bad Honnef Menschen zu Tode gekommen sind. In einer ähnlichen Situation befinden wir uns in Bezug auf die deutsche Familienrechtspraxis.

Lobbyistinnen wie Frau Schwab organisieren mit aggressiven Argumenten nicht den Konsens, sondern mit egomanischer Motivation die Ausgrenzung: Ausgrenzung der Kinder vom zweiten Elternteil und Ausgrenzung der Väter von gelebter Vaterschaft. Und die Organisatorin dieser Ausgrenzung wird heute geehrt.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter Edith Schwab macht deutlich, dass der Verband die Interessen von Vätern in Zukunft nicht mehr vertreten möchte:
Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.
Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden
seien. Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’

Das kann ja wirklich mal passieren, obwohl Verhütungsmittel und -methoden hinlänglich bekannt sind. Das sind dann ja vielleicht auch die Fälle, in denen ein Widerspruch der Mutter vor Gericht anerkannt wird. Aber mit diesen Ausnahmefällen einen Rechtsbruch, und das ist der weitere Ausschluss der Väter,
zu legitimieren, damit verabschiedet sich der VaM endgültig von dem Anspruch, Interessen von Vätern zu vertreten.


Düsseldorfer Kreis Autoren: Michael Baleanu, Horst Schmeil, Seite 2 von 15
Franzjörg Krieg und Hartmut Wolters

Geboren wurde Edith Schwab am 16.11.1949 in Penzberg (Oberbayern) als Tochter eines Studienrats und bekleidet folgende Ämter und Funktionen:
- Fachanwältin für Familienrecht in Speyer
- Fördermitglied des Frauenhauses für betroffene Frauen in Speyer
- Mitglied im "Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen" in Speyer
- Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) e.V. (Bundesverband)
- 2009 und 2010 Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)
e.V.
- Präsidentin des European Network of Single parent families
- Mitglied der SPD
Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV, der immer
wieder gegen die Väter gerichtet wurde:
- Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
- Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
- Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
- Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“

„Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstrittigen Fällen - Aktuelle Perspektiven"
aufzugreifen.“ Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.

In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner
Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie. Sie stellte in dieser Sendung fest: „Nur etwa 5,4% aller nicht ehelichen Kinder erblicken das Licht der Welt in einer Situation, wo beide Eltern zusammen sind. Wenn sie sich dann einig sind, werden sie auch das GSR erklären.“

Es blieb rätselhaft, woher die Prozentzahl stammt.

Frau Schwab hat alle geblendet, die glauben könnten, dass Väter diskriminiert würden. Entgegen jeder Vernunft propagiert sie, dass Mütter dem Vater des Kindes das Sorgerecht wie den Umgang gnädig „gewähren“ oder aber vorenthalten müssen und die ganze Nation ist begeistert über den Kinderschutz.
Welchen Schaden diese Haltung angerichtet hat, weil immer mehr Menschen im Laufe der Jahre wegsahen, wenn eine Mutter ihre Kinder schlug, und hinsahen, wenn ein Vater nur streng zu seinen Kindern spricht und somit die Mutter immer freier ihre Kinder schlagen kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, wird nirgends erhoben. Diese Informationen müssen nun schnellstmöglich bereit
gestellt werden.


Düsseldorfer Kreis Autoren: Michael Baleanu, Horst Schmeil, Seite 3 von 15
Franzjörg Krieg und Hartmut Wolters

Frau Schwab hört sich als Interessenvertretung von kinderbesitzenden Müttern in einem Interview des SWR 1 vom 03.08.2010 im Kontext der Bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum Sorgerecht für
nicht eheliche Väter – dem Horror-Szenario für Kinderbesitzerinnen – wie folgt an:
„Ja, stellen Sie sich vor, das ist doch völlig grässlich. Sie haben zufällig als Frau mal Kontakt mit einem Mann und werden schwanger, haben den nie mehr gesehen und auf einmal hat der das Sorgerecht, steht vor der Tür und sagt: „Jetzt will ich aber hier Rechte ausüben“, obwohl eigentlich dafür überhaupt keine Voraussetzungen sind. Also, der Automatismus, dass die Mutter sich dann dagegen wehren muss – die
geht dann hin und will für das Kind einen Kinderausweis beantragen. Und jetzt muss sie die Zustimmung dieses Mannes, zu dem sie vielleicht keinen Kontakt mehr hat, muss sie jetzt einfordern, muss das möglicherweise einklagen.“
Sie leugnet die Diskriminierung.

Der VAMV tritt unter Edith Schwab auf als militanter Kampfverband gegen unterhaltsverpflichtete und von den Kindern getrennt lebende Elternteile, ganz überwiegend gegen Väter. Ein Verband, der "Kindeswohl" sagt, aber feudale Herrschaftsentfaltung von Müttern unterstützt, die sich als Kinderbesitzerinnen aufführen, die die Herrschaftsgabe „Kind“ in gnädigen Häppchen zuteilen und ihre
Gnade jederzeit auch wieder entziehen.


Edith Schwab sind Schlagworte zu verdanken, die gesellschaftspolitische Aufgabenbereiche und durch immense Steuermittel geförderte Programme bezeichnen:
„Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“
„Einelternfamilie“
„Alleiniges Sorgerecht für Alleinerziehende“ als „Frauen-„ bzw. „Mütterrecht“
Damit parallel wirkt die Psychiatrisierung und Somatisierung des eigenen Kindes durch die von der Mutter gewünschte Konfliktorientierung und heftige emotionale Abweisung des anderen Elternteils.
Schwabs Lebenswerk fußt auf der Ausgrenzung des zweiten Elternteils, auf der Somatisierung von Kindern, auf der angestrebten psychischen, physischen und wirtschaftlichen Vernichtung von Vätern. Das paradoxe Konstrukt „Einelternfamilie“ macht das gesamte Dilemma Schwab’scher Logik und
Programmatik deutlich. „Edith Schwab ist Mutter eines 18-jährigen Sohnes, der mangels Ganztagesschulangebot im gymnasialen
Bereich zwischenzeitlich ein Internat besucht.“ Ob Frau Schwab ab und zu daran denkt, dass ihr Sohn Teil der Klientel sein könnte, für deren Entrechtung ihr Lebenswerk steht? Sicher ist, als Sohn einer solchen Mutter hätte ich Alpträume.
Zu ihren "Besonderen Leistungen" gehört wohl auch folgender Abschnitt: "Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls aktiv wahrnehmen können, müssen nach Auffassung des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er muss zumindest eine
ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. Der Vater sollte nachweisen können, dass er z.B. die Hälfte der Schulferien mit dem Kind verbringt und auch sonst sein Umgangsrecht kontinuierlich wahrnimmt. Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell notwendigen Kosten gedeckt sind" Wollen wir diese Bedingungen
einmal an verheiratete Eltern stellen?


Was passiert, wenn eine Mutter aus niederen Gründen dem Vater die Betreuung des Kindes nicht gönnt? Wir alle wissen, dass Täter sich verstecken. Eine Mutter, die das Wohl ihrer Kinder nachhaltig gefährdet, könnte sich also hinter der Alleinsorge verstecken und dem Vater den Einblick in die düsteren Seiten des Lebens seines Kindes verschleiern wollen. Der Sohn eines der Autoren dieses Schreibens ist im

(... to be continued)

 

 
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