25.01.2012 | 01:10

"Missbräuchlich, rechtswidrig, grob fahrlässig - unerträglich"

Diese Attribute tauchen in der Pressemitteilung häufig auf. Buchstäblich in letzter Minute wird versucht, die anstehenden, irreversiblen Zerstörungen weiterer Teile des Stuttgarter Kopfbahnhofs und des Mittleren Schlossgartens durch Beantragung eines Baustopps beim Eisenbahnbundesamt zu verhindern.

Der Eilantrag wurde am Dienstag durch Peter Conradi (SPD, ehem. MdB), Peter Dübbers (Enkel des Architekten Paul Bonatz und selbst Architekt), Egon Hopfenzitz (ehem. langjähriger Leiter des Bahnhofs in Stuttgart), sowie Sigrid Klausmann-Sittler (Dokumentarfilmerin) und deren Ehemann Walter Sittler (Schauspieler) gestellt.

Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Bernhard Ludwig von der Stuttgarter Kanzlei Keller & Kollegen. Ludwig ist Mitglied des Gremiums Juristen zu Stuttgart 21.

In der Begründung des Eilantrags, Register-Nr.: 161-1292/12 vom 24. Januar 2012 mit dem Vermerk „Bitte sofort vorlegen!“, der nachrichtlich auch an den DB-Technikvorstand Volker Kefer erging, kann man u.a. lesen:

Wie der Presse zu entnehmen ist, stehen ein nicht wieder gut zu machender Eingriff durch die DB Netz AG in die Natur des Stuttgarter Schlossgartens, eine Zerstörung eines für Stuttgart wichtigen Kulturdenkmals, nämlich des Bonatz-Baus, sowie Eigentumseingriffe unmittelbar bevor. Diese Maßnahmen sind solange rechtswidrig, wie das Gesamtvorhaben Stuttgart 21 nicht bestandskräftig planfestgestellt ist.

[…]

Lässt man bereits jetzt in dieser offenen Situation die Vorhabenträgerin europarechtlich streng geschützte Arten gefährden, Bäume fällen sowie ein Kulturdenkmal teilweise zerstören, wird man bei einem Scheitern des Gesamtvorhabens feststellen, dass alles überflüssig und verfrüht war, man es aber nicht mehr rückgängig machen kann. Diese Vorstellung ist absurd und nicht nur für Stuttgarter Bürger unerträglich. Die Bahn will durch das Schaffen vollendeter Tatsachen das Projekt zur „Unumkehrbarkeit“ führen, noch bevor die Voraussetzungen dafür insgesamt vorliegen.[...]

Pressemitteilung als PDF

Eilantrag im Wortlaut (PDF-Faksimile)

 

Morgen, Mittwoch, will das Eisenbahnbundesamt in Bonn bekannt geben, dass die DB die geplanten Rodungen und Umsetzungen von Bäumen im Schlossgarten vornehmen darf, welche bislang aus artenschutzrechtlichen Gründen untersagt waren.

Ebenfalls am Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht Stuttgart über ein durch die Stadt erlassenes Aufenthalts- und Betretungsverbot des Schlossgartens, gegen welches unter anderem der Schriftsteller Heinrich Steinfest gerichtlich vorgegangen war.

Bereits in der Nacht vom vergangenen Samstag auf Sonntag hatte die Bahn in einer offenbar nicht mit der Landesregierung, jedoch mit Stadtverwaltung und Polizei abgestimmten Aktion über 30 Bäume gefällt und bis zum frühen Morgen geschreddert (diese Bäume befanden sich in einem an den Stuttgarter Schlossgarten angrenzenden Areal).

(Nacht zum Sonntag, Stuttgart; weitere Fotos)

  • Stuttgarter Erklärung (openpetiton.de; eine Stellungnahme Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, die weiter Widerstand gegen das Projekt S21 leisten wollen und um Unterstützung bitten)
 
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mcmac
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