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Erminia Mazzoni, Vorsitzende des Petitionausschusses teilte in einem Schreiben mit, dass der Petitionsausschuss die Petition, die vom Antragsteller Mustafa Celebi
dem EU Parlament vorgelegt wurde, geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt habe, da die
aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen würde.
Der Ausschuss hat mit der Prüfung der Petition "Visafreiheit für türkische Touristen" begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um eine erste Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung der Petition fortsetzen sobald sie die erforderlichen
Informationen erhalten haben.
Alle Experten sind der Meinung dass die Haltung der Bundesregierung gegen geltendes Recht verstößt und genau darum ging es in dem Antrag das dem EU
Ausschuss vorgelegt wurde. Die EU sollte die Haltung der Bundesregierung prüfen und gegebenfalls mit Sanktionen drohen.
Wie nun auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages klar stellte, missachtet die Bundesregierung auf vielen Ebenen die Rechte der türkischen Bevölkerung.
Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentiert die von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wie folgt:
"Es ist pure Heuchelei, wenn die Bundesregierung von Migranten ständig die Beachtung der Rechtsordnung einfordert, selbst aber europäisches Recht aus
politischem Kalkül bewusst missachtet".
Die Rechte ergeben sich aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei, die bereits im Jahre 1963 geschlossen wurde. Von großer Bedeutung sind dabei die Stillhalteklauseln, die 1980 Gegenstand des Vertrages wurden. Demnach durften die Vertragsparteien untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einführen. Ebenso durfte der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen nicht eingeschränkt werden. Was aber die Bundesregierung nicht davon abhielt dies trotzdem zu tun.
Laut dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erfasst die Stillhalteklausel sowohl die aktive als auch die passive Dienstleistungsfreiheit und
erfasst somit auch die Einreise zu touristischen Zwecken, wogegen sich die Bundesregierung wehrt.
Das Vewaltungsgericht München fiel eine Entscheidung zugunsten der Klägerin und verkündete:
„Es wird festgestellt, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumsfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf.“
(AZ: M 23 K 10.1983)
Bereits am 19.02.2009 entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C 228/06 , dass für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigt wird.
Bekannt wurde das Urteil unter den Namen "Das Soysal Urteil". Auch die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin fällte einen Urteil, dass dem EU Richterspruch ähnlich ist. Trotzdem ignoriert die Bundesregierung diese Urteile und versucht mit zweifelhaften Erklärungen sich heraus zu reden.
Genau auf diesen Misstand machte M. Celebi aufmerksam und reichte eine Petition beim Bundestag ein, mit der Aufforderung die Visabarriere endlich für die Passive Dienstleistung aufzuheben und sich demokratisch zu verhalten. Zeitgleich machte er auch den Petitionsausschuss der EU auf diesen Rechtsbruch aufmerksam und forderte die EU auf, ihren Mitgliedsstaat "Deutschland" zu zwingen die Rechtsurteile anzuwenden. Sollte die EU-Kommission den Schlussfolgerungen der Petition folgen, dürfte Deutschland in Erklärungnot kommen.
Nun heißt es abwarten und Tee trinken, vorzugsweise türkischen Tee...
Mustafa Çelebi
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Soll noch nicht veröffentlich sein - aber hier steht mehr darüber (jemand hat es anscheindend schon gelesen):
www.migazin.de/2011/07/08/deutschland-missachtet-visafreiheit-und-zahlreiche-andere-rechte-turkischer-staatsburger/ Interessant ist, dass es nicht nur um die Visafreiheit geht, sondern z.B. auch Erschwerung von FZF durch Sprachtest etc. |
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wie handhaben das eigentlich andere EU-mitglieder_innen?
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@Rahab
Wenn es was dazu gibt, dann hier: www.bundestag.de/dokumente/analysen/index.html Ich habe nichts zum Thema passendes gefunden. |
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Soviel ich weiss ist es noch nicht öffentlich, aber sehr bald dürfte es zu lesen sein. Es wurde dem Bundestag vorgelegt, denn sie müssen ja erst einmal darüber beraten. Ich versuche aber so schnell wir möglich an diesen Schriftstück in die Hände zu bekommen. Denn es dürfte mehr als interessant sein.
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Soviel ich weiss ist es noch nicht öffentlich, aber sehr bald dürfte es zu lesen sein. Es wurde dem Bundestag vorgelegt, denn sie müssen ja erst einmal darüber beraten. Ich versuche aber so schnell wir möglich an diesen Schriftstück in die Hände zu bekommen. Denn es dürfte mehr als interessant sein.
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@Rahab schrieb am 26.07.2011 um 08:34
Also normalerweise sollte ab dem 1 Juli die Visaregeln vereinfacht werden. Ich habe dem Generalkonsulat in Istanbul geschrieben und sie gefragt ob sie die Visa vereinfachen werden, wie es Stefan Füle - EU Erweiterungskomissar- angekündigt hatte. Als Antwort bekam ich "Es wird sich an den Visaregelungen nichts ändern". Die anderen EU länder tun sich nicht schwer damit, zum Beispiel ist es sehr einfach nach Holland zu reisen oder Italien. Deutschland ist der Hauptgrund weswegen sich das hinzieht. Wenn Deutschland die Gerichtsurteile und damit die Visapraxis aufgibt, werden die anderen EU - Länder folgen. Am Ende müssen sie es aufgeben. Ansonsten sind Proteste und ein Boykott Deutscher Waren in Planung. Traurig ist es nur, das man für ein Recht kämpfen muss den man eigentlich schon hat. Und das alles in einem Demokratischem Land...naja.. |
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Ach ja.. das Generalkonsulat in İstanbul. Vor dreı Wochen stand ich mal davor... Mein Schatz wollte mich eigentlich nur vorläufig in Sicherheit wissen. Aber was wir da erlebt haben, zeigt mal wieder irgendwie, dass die Deutschen wohl doch ziemlich arrogant sind. Man konnte die Ablehnung förmlich mit Händen greifen, welche ihm als Türken entgegengebracht wurde. Und ich wurde auch recht schräg betrachtet: 'ne Deutsche, die sich mit einem Türken eingelassen hat und diesen auch noch standesamtlich zu ehelichen gedenkt.. Sowas scheint inderen Augen gar nicht zu gehen. da wittern die doch gleich wieder einen potentiellen Neudeutschen.
Mein Schatz hat sich fast den Mund fusselig geredet. Ama sonuç yok. Da hat er dann wohl für 2 Tage ziemliche Angst um mich gehabt. Unser Fazit: Man sollte um deutsche Beamte einen Riesenbogen machen. |
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Hier mal der Interview zu der Sache
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www.youtube.com/watch?v=7DmNfOG6QNQ&feature=related
Naja video geht nicht also schicke ich einfach den link :) |
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das kommt darauf an, möglicherweise, ob du ein EU-araber oder ein drittstaats-araber bist, hehe
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Die meisten arabischen Länder haben inzwischen Abkommen über visafreie Einreise mit der Türkei.
Pech gehabt, hibou - nix zu meckern. |
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Hehe,
und diesmal nicht der immer so schöngeistig vor sich hin stolpernde Helicopter-Man? |
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Danke Nil, ich bin überzeugt das die EU meinen Schlussfolgerungen akzeptieren werden, denn sie stehen unter Druck. Ich warte immer noch auf den Beschluss des Bundestages, von denen werde ich erst nach der Sommerpause was erfahren.
Mal schauen was die zu sagen haben :) |
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Ich schließe mich nil an und freue mich auch über das bis jetzt Erreichte. DA kann man nur hoffen, dass die Bundesregierung in dieser Sache aus Brüssel "eins auf den Deckel" bekommt.
Und für den çay: afiyet olsun :) ... ich trinke einen mit und hoffe das Beste |
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@Waldkönigin schrieb am 26.07.2011 um 18:52
Teşekkürler Waldkönigin. Richtig, Çay (tschay ausgesprochen für unsere deutschen Freunde ;) ) trinken macht spass obwohl ich eher der Kaffee Typ bin. Irgendwie schon eingedeutscht :D Oder Grüner Tee, hmm lecker ... |
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Lieber Mustafa, ( ich darf Du sagen?), Du musst zu dem norwegischem Desaster jetzt was sagen! Ich möchte meinen türkischen Tee in Ruhe trinken können! GLG Novalis
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Hallo Novalis, ich bitte sogar darum das du "Du" sagst. Ach ja, der norwegische Anschlag. Ich hatte vor etwas über ihn zu schreiben aber war mir noch nicht sicher ob ich auf türkisch oder Deutsch schreiben sollte. Vielleicht mache ich beides. Nun ja, wir werden sehen.. :)
Danke |
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da ich noch nicht weiß, wie link reparieren geht:
unter der überschrift "Sprachtests nach EU-Recht fragwürdig" finden sich unter anderem diese sätze "In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission im Mai vertreten, dass verbindliche Tests gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verstoßen. Danach kann ein EU-Staat nachziehende Ehegatten zwar zu "Integrationsmaßnahmen" verpflichten. Dabei gehe es aber um "positive Maßnahmen", die Integration erleichtern sollen, "nicht um ein Ausschlusskriterium oder eine Einreisebedingung"." wer lust hat, mehr zu lesen, kann ja einfach die taz lesen. und sich dann selbst weiterführende gedanken machen. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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