lina natanel

das letzte Wort?

03.09.2010 | 16:20

Eine Ehe zweiter Klasse?

 

Im Moment üben sich die Beiden noch in Hundeerziehung. Aniek und Fabea heißen ihre beiden „Mädels“, reinrassige Whippets. Aber in ein paar Jahren, wenn sie ihr Studium abgeschlossen haben, dann wollen sie ein Kind adoptieren. Davon träumen Marcel und Philipp schon heute. Und daran, dass das rechtlich möglich sein wird, glaubt das schwule Paar fest, spätestens seit Mitte August diesen Jahres.

Denn das Bundesverfassungsgericht stärkte erneut die Rechte homosexueller Lebenspartnerschaften und entschied, dass eine Benachteiligung eingetragener Lebenspartner gegenüber Eheleuten beim Erbschaftssteuerrecht verfassungswidrig sei. Auch im Oktober letzten Jahres gaben die Karlsruher Richter Homosexuellen Anlass zur Hoffnung was rechtliche Gleichstellung betrifft. Nach diesem Urteil sollten Partner von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung haben.  „Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Grundsatzurteile gesprochen“ sagt Philipp, „Veränderungen in Adoptions- und Steuerrecht werden folgen“, da ist er sich sicher.  Marcel ist skeptischer, das „Urteil war auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, aber zur völligen Gleichstellung fehlen noch viele Puzzlesteine. Auch wenn immerhin im neuen Duden erstmals das schwul-lesbische Wort "Regenbogenfamilie" enthalten ist“, sagt er lachend. 

Das Bemerkenswerte an dem Karlsruher Beschluss ist die Begründung. Die Verfassungsrichter halten zwar an dem besonderen Schutz der Ehe fest, betonen aber gleichzeitig, dass sich daraus keine Ungleichbehandlung anderer Lebensgemeinschaften ableiten darf. Spricht man Lebenspartnerschaften ohne besonderen Grund weniger Rechte zu, dann handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung, so der Erste Senat. Damit kann der „grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie jetzt nicht mehr als Vorwand für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen herhalten“ feiert der Heidelberger Bürgermeister für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste Wolfgang Erichson – selbst bekennender Schwuler - die Entscheidung. Das Urteil ist eine "klare Niederlage für die konservativen Ideologen der CDU besonders auch in Baden – Württemberg“. Viele Aktivisten der Schwulen und Lesbenszene sind sich sicher, dass auf dieses Grundsatzurteil berufend noch viele Entscheidungen folgen werden. Und dann wird die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mehr länger das sein, was sie jetzt ist: eine Ehe zweiter Klasse.

Auch Julia und Susanne haben Grund sich über die Karlsruher Entscheidung zu freuen. Die beiden jungen Frauen sind frisch „verpartnert“, Julia hat gerade eine Stelle als Lehrerin bekommen und wurde verbeamtet. „Ich bin schon erleichtert zu wissen, dass meine Frau, wenn ich früher sterben sollte, auch versorgt ist und eine Hinterbliebenenrente beziehen kann“, sagt Julia und erinnert sich: „Es ist schon ganz schön viel passiert in den letzten Jahren in Deutschland. Gerade was die öffentliche Akzeptanz angeht, auch wenn es immernoch viele gewalttätige Übergriffe gegen Homosexuelle gibt. Ich kann mich noch an den ersten Kuss zwischen zwei Schwulen in der Lindenstrasse erinnern. Heute schockt das keinen mehr, damals schon.“

Besagter Kuss zwischen Carsten Flöter und Robert Engel erhitzte 1990 die Gemüter. Heute ist eine solche Szene im Fernsehen keine Meldung mehr wert. Die Gesellschaft scheint toleranter und auch die Politik reagiert auf bestehende Benachteiligungen. So sieht der gerade von CDU/CSU und FDP unterzeichnete Koalitionsvertrag Verbesserungen für Lesben und Schwule vor, indem er verspricht „die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften“ zu verbessern. 

„Lieber wäre mir, sie würden homosexuelle Partnerschaften gleich ins Grundgesetz mit aufnehmen“, sagt Marcel. „Aber auch so wird unsere Hochzeit bestimmt die beste Party der Stadt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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Kommentare
barshai schrieb am 04.09.2010 um 15:13
Ich hab's gern gelesen und freue mich über Fortschritte.
Allerdings, von 'nichts' kommt nichts, soll heißen - es ist weiterhin erforderlich für unsere Rechte einzutreten - weil uns niemand etwas (ge-) schenkt (hat). Wir haben es uns in Jahrzehnten erkämpft, und dieser Kampf für gleiche Rechte ist noch lange nicht vorbei.
lina natanel
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Logbuch
21:20
fahrwax hat gerade einen Kommentar geschrieben.
21:19
fahrwax hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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sandruhm hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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hardob hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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