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Ich würde gern eine Antwort auf die rhetorischen Fragen versuchen. Zumindest könnte ich erklären, warum ich bei ProReli unterschrieben habe. Ich spreche dabei weder für die Initiative, noch für die EKBO, auch wenn ich zu deren Mitarbeitern gehöre.
Seit Urzeiten gibt es die Ämtertrennung zwischen Häuptling und Schamane. Selbst im alten Israel war der König nicht gleichzeitig Hoher Priester, und im Mittelalter mögen Papst und Kaiser eng verbündet gewesen sein, aber nie lagen beide Ämter in einer Hand. Diese Trennung hatte und hat gute Gründe. Wenn dieselbe Instanz, die über mich äußere Gewalt hat, auch noch mein Inneres regieren will, bin ich ihr unentrinnbar ausgeliefert. Moderne Versuche, diese Trennung abzuschaffen, nennen wir deshalb "totalitär". Das ist der Grund, warum der Staat nach dem Grundgesetz zwar definieren und sanktionieren darf, wie ein gesetzeskonformes Verhalten seiner Bürger äußerlich aussehen soll, jedoch nicht, wie sie innerlich dazu stehen. Das wird in nicht-totalitären Systemen entweder als Privatsache angesehen oder aber der Definitionsmacht anderer Institutionen zugewiesen, auf deren Inhalte und Personal staatliche Verantwortungsträger keinen unmittelbaren Zugriff haben. Daraus folgt, dass jedenfalls einer keinen Ethik-Unterricht erteilen kann: Der Staat. Und schon gar nicht in alleiniger inhaltlicher Regie. Er muss vielmehr seinen Individuen - auch den nachwachsenden - die Freiheit lassen, Gewissensentscheidungen nach eigenem Belieben religiös oder nicht-religiös zu begründen - wie dies z.B. bei den früheren Anhörungen für Kriegsdienstverweigerer als gleichwertig anerkannt wurde, wenn es nur schlüssig war und die Ausführungen der Wehrpflichtigen sich nicht selbst widerlegten. Da der Staat also nicht bestimmen darf, wie eine religiöse Gewissensentscheidung begründet wird, muss er sich von den von religiösen Gemeinschaften seiner Individuen deren Sachkomptenz borgen, wenn er die ehtische Kompetenz religiös orientierter Individuen fördern will. Verzichtet er aber auf deren Beiziehung, verpflichtet er entweder seine Individuen zwangsweise, Gewissensentscheidungen ausschließlich nicht-religiös zu begründen (womit er ihnen die Freiheit nimmt), oder er gestattet ihnen die religiöse Begründung, bestimmt aber selbst, wie deren Maximen aussehen - definiert also als Staat die Inhalte des Glaubens. Beides wären totalitäre Übergriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte. Vielleicht hat die Kampagne für die Freiheit nicht ausreichend deutlich gemacht, dass es nicht nur um die formelle Wahlfreiheit, sondern um Glaubens- und Gewissensfreiheit geht und damit um Fragen von Verfassungsrang. |
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Der Argumentation kann ich durchaus folgen, und den daraus resultierenden Standpunkt akzeptieren.
Da der Ethikunterricht kein Religionsunterricht ist, und dies wird von allen Seiten übereinstimmend bestätigt, greift er aber nicht in die Glaubens-und Gewissensfreiheit ein. Gleichzeitig kann jeder an dem Religionsunterricht seiner Wahl zusätzlich teilnehmen, und wird in seinen Freiheiten nicht eingeschränkt, eher noch steht ihm ganz allein die Entscheidung offen ab wann und von wem er sich religiös Unterweisen läßt. Die zur Zeit in Berlin praktizierte Variante von Pflichtethik und freiwilligem Religionsunterricht schützt meiner Meinung nach nicht nur die Glaubens-und Gewissensfreiheit religiöser Menschen, sondern auch der atheistischen Mehr-oder Minderheit. Der Name Ethikunterricht ist sicherlich unglücklich gewählt, aber der Begriff Staatslehre ist leider schon negativ besetzt. Es schadet dem friedlichen Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft sicherlich nicht, wenn die allgemein gültigen Regeln, Normen, ethischen Werte und normalmenschlichen Verhaltensnormen an die nachfolgenden Generationen vermittelt werden. |
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Lieber nuntius,
danke für die wohlwollend-sachliche Replik. Ob der allgemeinverbindlicher Ethik-Unterricht die Verfassung verletzt, hängt von seiner Thematik und den Unterrichtszielen ab. Wenn in Ethik gar nicht „Ethik“ gelehrt wird, sondern der Aufbau unseres Staats- und Gemeinwesens und die Kompetenz zur konstruktiven Teilhabe daran ginge (was in einigen einigen Bundesländern z.B. Gemeinschafts- oder Sozialkunde heißt), wäre dies kein Eingriff in die Glaubens- und Gewissenfreiheit. Was Du beschreibst, wäre o.k. Um eine solche „Staatslehre“ geht es aber in Berlin schon in Sozialkunde, und zwar ebenfalls in Klassenstufe 7-10. [Zitat aus dem Lehrplan] Die politische Bildung im Unterrichtsfach Sozialkunde zielt in den Jahrgangsstufen 7-10 auf die Orientierung in der Demokratie vor dem Hintergrund anderer möglicher Herrschaftsformen ab. [...] Deshalb ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Handlungskompetenz entwickeln und sich mit den Grundwerten der Demokratie und dem sich stets ändernden politischen Prozess auseinandersetzen. Politische Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz wird verstanden als Bürgerqualifikation, an den verschiedenen demokratischen Prozessen bewusst teilzuhaben. Politische Bildung und soziales Lernen, Demokratie und Bürgerrolle sind daher eng miteinander verknüpft.[/Zitatende] Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/schulorganisation/lehrplaene/sek1_sozialkunde.pdf Dass es – anders als in Deiner Replik vorausgesetzt – im Fach Ethik tatsächlich um Ethik i. e. S. geht, steht eindeutig im Lehrplan: [Zitat] Im Mittelpunkt der Ethik steht das Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zur Mitwelt und zur Umwelt und damit die Frage: „Was ist ein gutes Leben und wie kann man es führen?“ Die Ethik geht davon aus, dass alle Menschen ein grundlegendes Interesse daran haben, dass ihr Leben gelingt, und dass sie das Recht haben, selbstständig und bewusst entscheiden zu können, was das eigene Leben zu einem guten, sinnvollen und wertvollen, kurz: zu einem gelingenden Leben macht. Da aber von Natur aus nicht für alle Menschen und alle Zeiten feststeht, wie man leben sollte, ist jeder Einzelne seit jeher auf kulturelle Interpretationen des guten Lebens angewiesen. Diese stehen im Kontext von Religion, Politik, Ökonomie und Recht, in dem sich die persönliche Identität jeweils in konkreten und historisch gewachsenen Traditionen bildet. Aus der Tatsache, dass Menschen verschiedene Interessen sowie unterschiedliche Pluralität und kulturelle Hintergründe haben, ergibt sich die Notwendigkeit, allgemein akzeptable Verbindlichkeit Handlungsnormen zu begründen. Die zentrale Aufgabe der Ethik ist daher die Rekonstruktion und kritische Prüfung vorgefundener Entwürfe für gelingendes Leben, der Leitbilder und Handlungsnormen (Ethos). [/Zitatende] Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/schulorganisation/lehrplaene/sek1_ethik.pdf |
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(Fortsetzung)
Jetzt müsste ich meine Argumentation wiederholen und dabei auf die Lehrplanvorgaben Bezug nehmen. Um es kurz zu machen: Der Fehler steckt in dem Satz „Ethik geht davon aus...“ Die dann folgende Prämisse ist im zweiten Teil falsch. Es obliegt keineswegs der Verfügungsmacht der eigenen Entscheidung, was das Leben zu einem „guten, sinnvollen und wertvollen“ macht - das unterstellt nur der Relativismus. Was sein Leben zu einem guten, sinnvollen und wertvollen macht, ist dem Menschen vielmehr durch seine Realität, über die er nicht selbst verfügen kann, vorgegeben. Er kann das, worauf es für an ankommt, finden oder verfehlen, aber er kann es nicht festlegen. Es legt ihn fest. Die Religion, die den neuzeitlich-relativistischen Mythos, wir seien Schöpfer und Designer unsererselbst als Wunschdenken entlarvt, ist laut Lehrplan zwar stofflich zu behandeln, steht aber als Verlierer fest. Denn eine Deutung, die uns die Freiheit grenzenloser Selbstdefinition von Glück und Sinn nimmt, indem sie einen uns vorgegebenen Lebenssinn unterstellt, kann Ethik zufolge nur eine Fehldeutung sein. (Denselben Trugschluss habe ich übrigens bereits in meinem Kommentar zu Martin Urbans Artikel „Glauben ist nicht Wissen“ im Freitag der vorigen Woche moniert.) Vgl. http://www.freitag.de/kultur/0907-glauben-ist-nicht-wissen Genau diese Entscheidung darf der Staat dem Individuum nicht abnehmen. Der Staat kann und darf nicht festlegen, ob der Sinn unseres Lebens uns vorgegeben ist oder von uns völlig frei bestimmt werden kann. Das tut er hier aber. Deshalb geht es in Ethik nicht nur um etwas anderes als in Sozialkunde, es geht um das Gegenteil. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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