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Blog von nuntius

14.02.2009 | 18:48

Gedanken zu "Pro Reli" in Berlin

"Es geht um die Freiheit" , so der Slogan der Initiative "Pro Reli" in Berlin.
Worum geht es dabei eigentlich?
In der Sache geht es um die Einführung des verbindlichen Pflichtwahlfaches Ethik/Religion ab der 1. Klasse an staatlichen Schulen. Nicht mehr und nicht weniger. Oder doch mehr?
Historisch gesehen geht es um die Beendigung eines Berliner Sonderweges, der aus den Lehren des gerade zusammengebrochenen Nationalsozialismus entstsanden war. Bischoff Otto Bibelius wollte 1945 den Religionsunterricht dem staatlichen Einfluß entziehen, um zukünftig den Missbrauch des Religionsunterrichtes durch den Staat zu verhindern. Besteht denn diese Gefahr heute nicht mehr? Oder ist der verpflichtende Ethikunterricht ab der 7. Klasse ein neuer Anfang des staatlichen Missbrauchs? Wozu zusätzlichen Religions/Ethikunterricht ab der Klasse 1? Ist die Stundentafel der Schüler nicht heute schon übervoll? Was sollte dafür gestrichen werden? Deutsch? Biologie? Mathematik?
Klarer wird es wenn man den Befürwortern von "Pro Reli" genauer zuhört. Komikerin Desiree Nick, in einem Radiointerview zum Beispiel: "Glauben wächst nicht von alleine, er muß von Kleinauf gelehrt werden." Cristoph Lehmann, Begründer der Iniative, und Andere verlangen die frühzeitige Aufteilung der Kinder nach Religionszugehörigkeit, also zwangsweise ab der 1. Klasse, nach dem Willen der Eltern und des Staates geformte Gläubige und Staatsbürger. Das hatten wir schon einige Male in der deutschen Geschichte, und es nahm kein gutes Ende.
Wozu überhaupt verbindlichen Religionsunterricht an staatlichen Schulen in Berlin? Dafür habe ich überhaupt noch kein Argument gehört. Freiwillig , vom Staat finanziert, findet dieser doch schon immer statt. Die Zahlen des Schulamtes belegen dies. Fast jeder vierte Schüler besucht zurzeit den Religionsunterricht an den staatlichen Schulen. Allerdings mit einem stark abfallenden Anteil bei steigender Jahrgangsstufe. Ob, das an dem verbindlichen Ethikunterricht, an der Qualität des Religionsunterrichts oder am Herauswachsen aus den Zwängen des sozialen und familiären Umfeldes liegt, kann niemand genau sagen oder wissen.
Will man hier ein familiäres oder religiöses Problem mit Hilfe von staatlichen Zwang lösen?
Nicht statistisch erfasst sind die Schüler, die außerschulisch religiöse Unterweisungen erhalten, da ihren Glaubensgemeinschaften freiwillig oder unfreiwillig der Zugang zu staatlichen Schulen und Mitteln erspart ist.
Im Modell von "Pro Reli" haben sie alle automatisch Anspruch auf staatlich organisierten Religionsunterricht in ihrer Glaubensauslegung, sowie sie das Fach Ethik abwählen. Eine einfache juristische Frage der Gleichbehandlung, die sich aus dem Begriff verbindliche Wahlpflicht ergeben. Logistisch praktisch unlösbar. Die einzige realisierbare Lösung wäre dann die Abschaffung des Ethikunterrichts, und die Einführung des Zwangsreligionsunterrichtes wie in den anderen Bundesländern üblich. Diese Konsequenz, in meinen Augen das eigentliche Ziel, dürfte dem ausgebildeten Juristen und Begründer der Initiative, Christoph Lehmann, klar sein. Warum er sie verschweigt wohl auch.

Was spricht aus der Sicht von "Pro Reli" gegen den verbindlichen Ethikunterricht an Klasse 7?
Er beginnt erst in der 7. Klasse.
Nur 20% des Lehrplanes beschäftigen sich mit den vier Weltreligionen.
Er ist bekenntnisfreier Unterricht.
Er entzieht dem Religionsunterricht der Kirchen die Schüler.
Er vermittelt die falschen Inhalte.
Oh, wie bin ich Stolz auf die Berliner Schulverwaltung, was wirklich selten passiert. Es ist ihr gelungen einen Ethikunterricht zu organisieren, der kein verkappter Religionsunterricht ist.
Es gibt viele Argumente Pro Reli oder Pro Ethik. Viele sind sinnvoll, viele sind sinnfrei. Das Thema geht eben weit über ein normales Schulfach hinaus. Es ist brisant und belanglos, emotional und gleichgültig, es polarisiert und vereint, denn, und da stimme ich "Pro Reli" vorbehaltlos zu:
"Es geht um die Freiheit"
Das klingt hochtrabend, aber schon die vergangenen Monate mit Unterschriftensammlung und Diskussionen, haben gezeigt, inwieweit dieses so einfach erscheinende Thema in das öffentliche Leben der Stadt und Einzelner eingreift, wie die Glaubens-und Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Kirchenmitglieder und-mitarbeiter, die sich nicht der Kampange anschliessen, werden von der Kirche massiv unter Druck gesetzt. Wer sich ansonsten gegn "Pro Reli" stellt wird sofort in die Rot-Rote Ecke gestellt. Schulleiter und Schulverwaltung müssen machtlos zusehen, wie Kirche und "Pro Reli" rechtswidrig an den Schulen politische Tätigkeiten entfaltet, oder Schüler-und Elternvertretungen rechtswidrig für politische Zwecke missbraucht werden.
In einer so multikulturellen, multireligiösen und atheistischen Stadt wie Berlin, ist das Zusammenleben der Kulturen und Religionen ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Gegenseitiges Kennen und Verstehen sind die Grundlage dafür. Der Ethikunterricht soll dabei helfen. Christoph Lehmann dazu in der Berliner Zeitung "...er will Kinder in der Schule einteilen, in Atheisten und Evangelen, Katholiken und Muslime, so früh wie möglich. ..." 
Die Trennung nach dem Glaubensbekenntnis und dessen zwangsweise Veröffentlichung durch ein Wahlpflichtfach verletzt direkt die Persönlichkeits-und Glaubensfreiheiten. Gleichzeitig erfolgt eine Stigmatisierung der Menschen, dessen Ende niemand voraussehen kann, wie wäre es noch nach sexuellen Neigungen, Gesundheitszustand, Hautfarbe usw., es gibt da eine Vielfalt an Möglichkeiten. Verbindliches Wahlpflichtfach ab Klasse 1 unterdrückt die Glaubens-und Meinungsfreiheit endgültig, denn die Unterscheidung erfolgt nicht nach Kenntnissen, Fähigkeiten oder ähnlichem, sondern nach dem Glaubensbekenntnis der Eltern, nicht der Schüler. Genau wie in diesem Volksbegehren nur diejenigen stimmberechtigt sind, die nie wieder an einem solchen Unterricht teilnehmen müssen. Kein Schüler, der von dieser Entscheidung betroffen ist, hat Stimmrecht, noch wurde seine Meinung erfragt.

Denn auch wenn vieles in der Auseinandersetzung noch völlig unklar ist und niemand den Ausgang vorherehen kann, die wahren Verlierer stehen schon jetzt fest. Es sind unsere Kinder, über deren Köpfe hinweg entschieden wird, wie sich das zukünftige Verhältnis zu ihren Mitschülern gestaltet, und wer, wann und wie über ihr persönliches Glaubensbekenntnis verfügt.
 
 
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Kommentare
ChristianBerlin schrieb am 16.02.2009 um 01:14
Ich würde gern eine Antwort auf die rhetorischen Fragen versuchen. Zumindest könnte ich erklären, warum ich bei ProReli unterschrieben habe. Ich spreche dabei weder für die Initiative, noch für die EKBO, auch wenn ich zu deren Mitarbeitern gehöre.
Seit Urzeiten gibt es die Ämtertrennung zwischen Häuptling und Schamane. Selbst im alten Israel war der König nicht gleichzeitig Hoher Priester, und im Mittelalter mögen Papst und Kaiser eng verbündet gewesen sein, aber nie lagen beide Ämter in einer Hand.

Diese Trennung hatte und hat gute Gründe. Wenn dieselbe Instanz, die über mich äußere Gewalt hat, auch noch mein Inneres regieren will, bin ich ihr unentrinnbar ausgeliefert. Moderne Versuche, diese Trennung abzuschaffen, nennen wir deshalb "totalitär".
Das ist der Grund, warum der Staat nach dem Grundgesetz zwar definieren und sanktionieren darf, wie ein gesetzeskonformes Verhalten seiner Bürger äußerlich aussehen soll, jedoch nicht, wie sie innerlich dazu stehen. Das wird in nicht-totalitären Systemen entweder als Privatsache angesehen oder aber der Definitionsmacht anderer Institutionen zugewiesen, auf deren Inhalte und Personal staatliche Verantwortungsträger keinen unmittelbaren Zugriff haben.

Daraus folgt, dass jedenfalls einer keinen Ethik-Unterricht erteilen kann: Der Staat. Und schon gar nicht in alleiniger inhaltlicher Regie.

Er muss vielmehr seinen Individuen - auch den nachwachsenden - die Freiheit lassen, Gewissensentscheidungen nach eigenem Belieben religiös oder nicht-religiös zu begründen - wie dies z.B. bei den früheren Anhörungen für Kriegsdienstverweigerer als gleichwertig anerkannt wurde, wenn es nur schlüssig war und die Ausführungen der Wehrpflichtigen sich nicht selbst widerlegten.

Da der Staat also nicht bestimmen darf, wie eine religiöse Gewissensentscheidung begründet wird, muss er sich von den von religiösen Gemeinschaften seiner Individuen deren Sachkomptenz borgen, wenn er die ehtische Kompetenz religiös orientierter Individuen fördern will.
Verzichtet er aber auf deren Beiziehung, verpflichtet er entweder seine Individuen zwangsweise, Gewissensentscheidungen ausschließlich nicht-religiös zu begründen (womit er ihnen die Freiheit nimmt), oder er gestattet ihnen die religiöse Begründung, bestimmt aber selbst, wie deren Maximen aussehen - definiert also als Staat die Inhalte des Glaubens.

Beides wären totalitäre Übergriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte.

Vielleicht hat die Kampagne für die Freiheit nicht ausreichend deutlich gemacht, dass es nicht nur um die formelle Wahlfreiheit, sondern um Glaubens- und Gewissensfreiheit geht und damit um Fragen von Verfassungsrang.
nuntius schrieb am 16.02.2009 um 17:14
Der Argumentation kann ich durchaus folgen, und den daraus resultierenden Standpunkt akzeptieren.
Da der Ethikunterricht kein Religionsunterricht ist, und dies wird von allen Seiten übereinstimmend bestätigt, greift er aber nicht in die Glaubens-und Gewissensfreiheit ein. Gleichzeitig kann jeder an dem Religionsunterricht seiner Wahl zusätzlich teilnehmen, und wird in seinen Freiheiten nicht eingeschränkt, eher noch steht ihm ganz allein die Entscheidung offen ab wann und von wem er sich religiös Unterweisen läßt. Die zur Zeit in Berlin praktizierte Variante von Pflichtethik und freiwilligem Religionsunterricht schützt meiner Meinung nach nicht nur die Glaubens-und Gewissensfreiheit religiöser Menschen, sondern auch der atheistischen Mehr-oder Minderheit.
Der Name Ethikunterricht ist sicherlich unglücklich gewählt, aber der Begriff Staatslehre ist leider schon negativ besetzt. Es schadet dem friedlichen Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft sicherlich nicht, wenn die allgemein gültigen Regeln, Normen, ethischen Werte und normalmenschlichen Verhaltensnormen an die nachfolgenden Generationen vermittelt werden.
ChristianBerlin schrieb am 20.02.2009 um 23:03
Lieber nuntius,
danke für die wohlwollend-sachliche Replik. Ob der allgemeinverbindlicher Ethik-Unterricht die Verfassung verletzt,
hängt von seiner Thematik und den Unterrichtszielen ab.

Wenn in Ethik gar nicht „Ethik“ gelehrt wird, sondern der Aufbau unseres Staats- und Gemeinwesens und die Kompetenz zur konstruktiven Teilhabe daran ginge (was in einigen einigen Bundesländern z.B. Gemeinschafts- oder Sozialkunde heißt), wäre dies kein Eingriff in die Glaubens- und Gewissenfreiheit. Was Du beschreibst, wäre o.k.

Um eine solche „Staatslehre“ geht es aber in Berlin schon in Sozialkunde, und zwar ebenfalls in Klassenstufe 7-10.

[Zitat aus dem Lehrplan] Die politische Bildung im Unterrichtsfach Sozialkunde zielt in den Jahrgangsstufen 7-10 auf die Orientierung in der Demokratie vor dem Hintergrund anderer möglicher Herrschaftsformen ab. [...] Deshalb ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Handlungskompetenz entwickeln und sich mit den
Grundwerten der Demokratie und dem sich stets ändernden politischen Prozess auseinandersetzen. Politische Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz wird verstanden als Bürgerqualifikation, an den verschiedenen demokratischen Prozessen bewusst teilzuhaben. Politische Bildung und soziales Lernen, Demokratie und Bürgerrolle sind daher eng miteinander verknüpft.[/Zitatende]

Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/schulorganisation/lehrplaene/sek1_sozialkunde.pdf

Dass es – anders als in Deiner Replik vorausgesetzt – im Fach Ethik tatsächlich um Ethik i. e. S. geht, steht eindeutig im Lehrplan:

[Zitat] Im Mittelpunkt der Ethik steht das Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zur Mitwelt und zur Umwelt und damit die Frage: „Was ist ein gutes Leben und wie kann man es führen?“ Die Ethik geht davon aus, dass alle Menschen ein grundlegendes Interesse daran haben, dass ihr Leben gelingt, und dass sie das Recht haben, selbstständig und bewusst entscheiden zu können, was das eigene Leben zu einem guten, sinnvollen und wertvollen, kurz: zu einem gelingenden Leben macht. Da aber von Natur aus nicht für alle Menschen und alle Zeiten feststeht, wie man leben sollte, ist jeder Einzelne seit jeher auf kulturelle Interpretationen des guten Lebens angewiesen. Diese stehen im Kontext von Religion, Politik, Ökonomie und Recht, in dem sich die persönliche Identität jeweils in konkreten und historisch gewachsenen Traditionen bildet. Aus der Tatsache, dass Menschen verschiedene Interessen sowie unterschiedliche Pluralität und kulturelle Hintergründe haben, ergibt sich die Notwendigkeit, allgemein akzeptable Verbindlichkeit Handlungsnormen zu begründen. Die zentrale Aufgabe der Ethik ist daher die Rekonstruktion und kritische Prüfung vorgefundener Entwürfe für gelingendes Leben, der Leitbilder und Handlungsnormen (Ethos). [/Zitatende]

Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/schulorganisation/lehrplaene/sek1_ethik.pdf
ChristianBerlin schrieb am 20.02.2009 um 23:23
(Fortsetzung)

Jetzt müsste ich meine Argumentation wiederholen und dabei auf die Lehrplanvorgaben Bezug nehmen.

Um es kurz zu machen: Der Fehler steckt in dem Satz „Ethik geht davon aus...“ Die dann folgende Prämisse ist im zweiten Teil falsch. Es obliegt keineswegs der Verfügungsmacht der eigenen Entscheidung, was das Leben zu einem „guten, sinnvollen und wertvollen“ macht - das unterstellt nur der Relativismus. Was sein Leben zu einem guten, sinnvollen und wertvollen macht, ist dem Menschen vielmehr durch seine Realität, über die er nicht selbst verfügen kann, vorgegeben. Er kann das, worauf es für an ankommt, finden oder verfehlen, aber er kann es nicht festlegen. Es legt ihn fest.

Die Religion, die den neuzeitlich-relativistischen Mythos, wir seien Schöpfer und Designer unsererselbst als Wunschdenken entlarvt, ist laut Lehrplan zwar stofflich zu behandeln, steht aber als Verlierer fest. Denn eine Deutung, die uns die Freiheit grenzenloser Selbstdefinition von Glück und Sinn nimmt, indem sie einen uns vorgegebenen Lebenssinn unterstellt, kann Ethik zufolge nur eine Fehldeutung sein. (Denselben Trugschluss habe ich übrigens bereits in meinem Kommentar zu Martin Urbans Artikel „Glauben ist nicht Wissen“ im Freitag der vorigen Woche moniert.)

Vgl. http://www.freitag.de/kultur/0907-glauben-ist-nicht-wissen

Genau diese Entscheidung darf der Staat dem Individuum nicht abnehmen. Der Staat kann und darf nicht festlegen, ob der Sinn unseres Lebens uns vorgegeben ist oder von uns völlig frei bestimmt werden kann. Das tut er hier aber. Deshalb geht es in Ethik nicht nur um etwas anderes als in Sozialkunde, es geht um das Gegenteil.
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