Öwes

Blog von Öwes

13.02.2009 | 21:49

Manipulation der Demokratie oder: Die NRW-Landesregierung

In Nordrhein-Westfalen wird die Demokratie manipuliert!
"Unmöglich" sagen die einen, "erzähl mir was neues" die anderen.
Doch es ist tatsächlich so.

In Zeiten, in denen Schreckensmeldungen aus der Wirtschaft die Titel der Zeitungen füllen und Schreiberlinge und Politik beschäftigen, findet die Tatsache, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung der Koalitionsparteien CDU und FDP am Mittwoch sehr wahrscheinlich eine Niederlage  vor dem Landesverfassungsgericht in Münster einfahren wird, überraschend wenig mediale Beachtung. Dabei liegt ganz offensichtlich ein Fall von Demokratiemanipulation vor.

Worum geht es hier?
SPD und Grüne klagen gegen den Plan der Landesregierung, nach dem die Kommunalwahl (Wahlperiode endet am 21. Oktober 2009) bereits am 7. Juni 2009 zusammen mit der Europawahl stattfinden soll.
Zwischen dem Wahltermin und dem Ende der Wahlperiode liegen also weit mehr als 4 Monate. Die Opposition hat dagegen starke verfassungsrechtliche Bedenken und hat Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht.
Anders als in anderen Bundesländern gibt es in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung keine Regelung für den Wahltermin der Kommunalwahl.

Am 4. Februar verhandelten die obersten Richter NRW's in Münster mit Vertretern der Landesregierung und mit den Klägern.

Die dabei vorgebrachten Argumente der Landesregierung waren übersichtlich und schwach. Im wesentlichen gebe es drei Punkte, die u.a. von Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) vorgetragen wurden und die für den Wahltermin 7. Juni 2009 sprechen sollen.
Zum einen erhoffe man sich eine höhere Wahlbeteiligung für die abstimmungsarme Europawahl. Zum anderen würde ein eigener Wahltermin für die Kommunalwahl den Haushalt in zweistelliger Millionenhöhe belasten.
Eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der am 27. September stattfindenden Bundestagswahl sei ungünstig, da die Bundestagswahl die Kommunalwahl unverhältnismäßig überdecken würde.

Dagegen sind die Argumente der Kläger gewichtiger.
Die Landesvorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD, Hannelore Kraft, sieht eine große Gefahr in der Karenzzeit zwischen dem Wahltermin, 7. Juni, und dem Ende der Wahlperiode, 21.Oktober. Schon lange abgewählte Ratsfrauen und -männer, Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister könnten über einen über 4 Monate langen Zeitraum munter weiter entscheiden.
Dies ist ein Zeitraum von 2 - 3 Sitzungen, der den Mandatsträgern, die keine erneute Legitimation vom Volk erhalten haben, einen zu breiten Entscheidungsspielraum bietet. 

Da die nordrhein-westfälische Landesverfassung keine Bestimmungen zum Wahltermin für Kommunalwahlen enthält, verwies der Präsident des Landesverfassungsgerichtes, Michael Bertrams, auf die Frist für Landtagswahlen. Diese sieht vor, dass Landtagswahlen frühestens 3 Monate vor Ende der Wahlperiode stattfinden dürfen. Außerdem merkte Bertrams an, dass in allen anderen Bundesländern die Verfassung vorsieht, dass diese 3-Monatsfrist auch für die Kommunalwahlen gelte. Insofern gebe es einen "verfassungsrechtlichen Konsens der Bundesländer".

Ein weiteres Argument der Kläger von SPD und Grünen ist die Tatsache, das 50.000 Erstwähler bei dem verfrühten Wahltermin um ihr Wahlrecht gebracht werden würden. Weiterhin wiesen die Kläger darauf hin, dass Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt hätten, dass Wähler sehr wohl differenzieren, wenn 2 Wahlen gleichzeitig stattfinden. Dies gelte auch für den Fall, dass Bundestags- und Kommunalwahlen zusammengelegt würden.

Das erschreckenste am ganzen Prozess war jedoch ein Dokument, das dem Gericht vorgelegt wurde. Darauf zu lesen sind Vermerke der Generalsekretäre von CDU und FDP. Der Wahltermin müsse aus "politischen Erwägungen" am 7. Juni stattfinden.
Und dies scheint auch der einzige Grund zu sein, wieso die Landesregierung den Wahltermin der Europawahl favorisiert. Bei einer niedrigen Wahlbeteiligung haben die bürgerlichen, konservativen Parteien immer bessere Wahlergebnisse gehabt. CDU und FDP spekulieren auf eine niedrige Wahlbeteiligung, und hoffen, dass vermehrt konservative Wähler, die Ihrer bürgerlichen Pflicht nachkommen und zur Wahl gehen, am 7. Juni abstimmen werden.

Zum Glück wird das Landesverfassungsgericht der Landesregierung bei der Urteilsverkündung am Mittwoch nahe legen, dass ihre Pläne Manipulation an der Demokratie sind.
 


 
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Kommentare
Feilong schrieb am 15.02.2009 um 20:50
1. "Zum Glück wird das Landesverfassungsgericht der Landesregierung bei der Urteilsverkündung am Mittwoch nahe legen, dass ihre Pläne Manipulation an der Demokratie sind."

Was macht dich denn da so sicher?
Öwes schrieb am 18.02.2009 um 14:55
Mein Bauchgefühl ... Nein, im Ernst... ´Während der Verhandlung wurde es immer klarer wie die Richter entscheiden werden. Und so haben sie heute ja auch entschieden
Öwes
Student aus Krefeld berichtet uebr dies und das...in (un)regelmaeßigen Abstaenden
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Krefeld
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Logbuch
22:57
miauxx hat gerade einen Kommentar geschrieben.
22:53
Red Bavarian hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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h.yuren hat gerade einen Kommentar geschrieben.
22:45
NonOpportunist hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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hardob hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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