Peter Nowak

Blog von Peter Nowak

08.03.2011 | 14:08

Die Republik vor Gericht

Der nigerianische Student Obi  Ifeobu wurde am 20.Februar 1967 von der Polizei im Hamburger Studentenwohnheim verhaftet,  sofort  zum Flughafen gefahren und in seine Heimat abgeschoben, weil er sich an studentischen Demonstrationen, unter anderem gegen den Besuch von afrikanischen Potentaten, beteiligt hatte.   Über sein weiteres Schicksal  ist nichts bekannt. An sein Schicksal erinnerte der Anwalt Heinrich Hannover. In seinen jüngsten Buch „Reden vor Gericht“  ist  sein Plädoyer im Fall  Ifeobu abgedruckt. Insgesamt 17 Fälle sind dort aufgenommen. Das Buch beginnt  mit dem Fall des NS-Widerstandskämpfer Willy Meyer-Buer,  der wegen der Fortsetzung der  Aktivitäten der verbotenen KPD angeklagt wurde, weil er 1961 als Parteiloser zur Bundestagswahl  kandierte.  Dafür wurde deswegen zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Verteidiger des Antimilitaristen Lorenz Knorr, der Hitler-Generäle Massenmörder genannt hatte, ging Hannover durch mehrere Instanzen.  1964  war Knorr verurteilt worden, 1972 wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Mittlerweile hatte sich durch die außerparlamentarische Bewegung   auch  in der Justiz manches verändert. Doch in den siebziger Jahren standen nicht mehr alte Kommunisten sondern die neue Linke vor Gericht.  Der deutsche Herbst begann schon sehr früh in den 70er  Jahren. Hannover verteidigte den Hamburger Arzt Karl-Heinz Roth, der am 9. Mai 1975 auf einen Kölner Parkplatz bei einer  Polizeikontrolle schwer verletzt und als Terrorist vorverurteilt worden. Schließlich musste er freigesprochen werden.   Auch die RAF-Aussteiger Astrid Proll und Peter-Jürgen Boock wurden von Hannover verteidigt. Über dessen Lügen  war  der Anwalt so enttäuscht,  dass er das vorbereitete Plädoyer nicht verlas sondern zu den Akten legte. Angeklagte aus dem Umfeld der RAF hatte Hannover  nicht mehr verteidigt. “Nicht nur wegen der psychischen und psychischen Belastung durch die Umstände des Verfahrens sowie die öffentlichen Reaktionen,     sondern auch wegen unvereinbarer Vorstellungen einer sinnvolle, auch politisch zu verantwortende Verteidigung“, so seine Begründung.  

     Hannover betonte, wie sehr er an der durch die Bundesanwaltschaft verbreitete Feinderklärung litt,  die neben den linken Angeklagten auch die Anwälte einschloss. Denn als linker Anwalt hatte er immer noch die Vorstellung, dass alle Verfahrensbeteiligten nach Ende des Prozesses die Hand geben sollen. Seine prominentesten Fälle waren die Nebenklage  im Prozess gegen den Mörder des KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann und die Verteidigung  von  Hans Modrow  im Verfahren wegen Beteiligung an Wahlmanipulationen in der DDR. Auch einige Plädoyers in unpolitischen Fällen sind in dem Buch aufgeführt. Dabei vertrat   er einen Angeklagten, der von einer Frau der  versuchten Vergewaltigung beschuldigt wurde.  Hannover betont, er habe den Unschuldsbeteuerungen des Beschuldigten vertraut. Dass er bei der  Frau „auf  Beeidigung  ihrer Aussage bestanden und sie damit der Bestrafung wegen fahrlässiger uneidlicher Falschaussage ausgesetzt hatte“, ist nicht wie er schrieb, reichlich kühn und nicht unbedingt zur Wiederholung empfohlen“, sondern für einen  politisch engagierten Anwalt ein Armutszeugnis.            

Insgesamt bieten die Plädoyers einen guten  Einblick in die politische Verfasstheit dieser Gesellschaft jenseits der Sonntagsreden.    Der größte Teil der Plädoyers kann auch einer   dem Buch beigelegten  Audio-CD abgehört werden.

    Peter Nowak

 

Heinrich Hannover, Reden vor Gericht, Plädoyers in Text und Ton, 2., unveränderte Auflage, Hardcover mit einer Audio-CD, Papyrosa-Verlag, 2010, 276 Seiten, 14 s/w-Abb., EUR 22,00, ISBN 978-3-89438-438-8

 

 
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