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Vor Europa
von Mansoor Koshan
Wie die Europäische Union ihre eigenen Rechte missachtet
Der Zustand, in dem sich Flüchtlinge, die in Europa um Asyl ersuchen wollen, befinden, deutet auf einen Widerspruch: ihnen wird gerade das Recht verwehrt, das nur für sie geschaffen wurde. So lautet Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die nach einer der wohl finstersten Epochen in der Weltgeschichte 1948 Geltung erlangte: „ Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“ Ebenfalls haben alle europäischen Länder durch ihre jeweiligen Verfassungen die Verpflichtung, politisch verfolgten Flüchtlingen Asyl zu gewährleisten (siehe für Deutschland Art. 16 GG). Freilich muss dafür vorher durch ein Verfahren entschieden werden, ob der Asylersuchende tatsächlich auch dazu berechtigt ist. In der Regel kommt es aber soweit erst gar nicht, da die potentiell schutzbedürftigen Betroffenen das Zielland nicht erreichen können. Dafür sorgen zahlreiche Behörden, sowie die Kooperation mit sogenannten Drittstaaten, welche um Europa eine Pufferzone bilden und die Flüchtlinge, bevor sie noch in dem Kontinent einreisen können, abfangen. Die primäre Organisierung und Koordinierung dieses „Migrationsmanagements“ - Management, weil es nicht mehr um die bloße Verhinderung der Einreise nach Europa, sondern auch um die Kommunikation mit Nachbarstaaten, Einbeziehung ihrer ökonomischen und sozialen Aspekte, sowie den Einsatz von nicht-staatlichen und staatlichen Kapazitäten geht, sowohl europäischer als auch nordafrikanischer Staaten – regelt die im Jahre 2005 gegründete „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ kurz: Frontex (Der Name leitet sich aus dem französischen „frontièrs extérieurs“ ab). Ursprünglich war zwar die Konstituierung einer Europäischen Grenzschutztruppe („European Border Guard Corps“) vorgesehen, der Plan ist jedoch gescheitert, da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht bereit waren, die Hoheit über ihre Staatsgrenzen abzugeben. Frontex ist von daher keine Organisation der Europäischen Union, sondern lediglich eine neutrale Dienstleistungsagentur, welche für die jeweiligen Interessen der einzelnen Nationalstaaten bei Bedarf zum Einsatz kommt. Die Agentur hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen, was vor allem durch das von der EU gestellte Budget deutlich wird. So hat Frontex im Jahr 2005 sechs Million Euro zur Verfügung gestellt bekommen, 2007 waren es bereits 42 Million und im Jahr 2009 88 Million Euro (Es lässt sich vermuten, dass im letzten Jahr noch mehr ausgegeben wurde; um allerdings Spekulationen zu vermeiden, müssen wir uns bis zur Veröffentlichung des Jahresberichtes gedulden. Möglichkeiten sonst Auskunft darüber zu erhalten gib es keine. Überhaupt kann man nichts von der Tätigkeit der Agentur erfahren, da sie nicht informationspflichtig ist – nicht einmal gegenüber Mitgliedsstaaten der EU. Sie entzieht sich daher jeder direkter parlamentarischen Kontrolle.)
Die Arbeit der Agentur ist zwar sehr „effizient“ aber höchst fragwürdig. Im Jahr 2008 wurden knapp 6000 Bootflüchtlinge abgefangen und zurückeskortiert. Insgesamt meldeten die assoziierten Schengen-Staaten - gemeinsam mit den EU- Staaten - im Jahr 2009 106200 aufgedeckte illegale Grenzüberschritte, was einem Rückgang von 33% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gewiss hat Frontex dazu maßgeblich beigetragen, vor allem dank, wie die Agentur es selbst im Jahresbericht von 2009 formuliert: „bilateraler Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten mit Herkunftsdrittländern, wie beispielsweise mit Libyen bezüglich der Route über das zentrale Mittelmeer [...]“. Auch unterhält Frontex in den Grenzstaaten „Auffanglager“, wohi n Flüchtlinge, welche beispielsweise auf hoher See abgefangen werden, eskortiert und ohne ein Rechtsverfahren festgehalten werden. Eine Rückführung ist jedoch rechtswidrig, bevor eine gerichtliche Überprüfung der Schutzwürdigkeit der asylersuchenden Betroffenen nicht stattgefunden hat, und verstößt gegen sämtliche einschlägige internationale Abkommen, sowie gegen europäische Primärrechte.
Wir sollten uns aber hüten, die Schuld allein Frontex zu geben, sondern müssen auch die Rolle der Europäischen Union und ihrer Behörden, die so ein Vorgehen nicht nur billigen sondern es sogar wünschen und herbeiführen , uns vor Augen halten. So formuliert das sogenannte Stockholmer Programm der EU, welches die Richtlinien der Politik bis 2014 vorgibt: „Die Förderung der Solidarität innerhalb der Union ist äußerst wichtig, reicht allein jedoch nicht aus, um zu einer glaubwürdigen und nachhaltigen gemeinsamen Asylpolitik zu gelangen. Daher müssen Instrumente weiterentwickelt werde, mit denen Solidarität mit Drittländern zum Ausdruck gebracht wird, um diese dazu zu bewegen, Kapazitäten für die Bewältigung von Migrationsströmen und lang andauernden Flüchtlingssituationen aufzubauen und ihnen dabei behilflich zu sein,“ (unter dem kühn betitelten Punkt 6.2.3: „ Die externe Dimension von Asyl“ nachzulesen). Diese „Solidarität“ und „Hilfe“, welche die afrikanischen Länder dazu bewegt Auffanglager auf ihrem Territorium einzurichten, Grenzpatrouillen durchzuführen etc., ist keineswegs nur finanzieller Natur. Zu ihr gehört auch die Tolerierung von diktatorischen Regimen, die über lange Zeit systematisch die Menschenrechte mißachtet haben.
Bei genauer Betrachtung der europäischen Grenzpolitik muss man aber leider auch zugestehen, dass Europa sich genau so wenig um die Menschenrechte schert. Nicht nur dass die europäischen Länder potentiell schutzbedürftige Betroffene, ohne ein Rechtsverfahren, in Staaten wie Libyen oder die Ukraine zurückschicken, und sich somit der Verpflichtung zur Achtung von Grundrechten entziehen, sondern sie nehmen auch den Tod zahlreicher Flüchtlinge billigend in Kauf. Dafür gibt es zahlreiche Belege. So wurden im Jahre 2009 sieben tunesische Fischer wegen „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ bestraft, da sie zwei Jahre zuvor, am 8. August 2007, 44 Flüchtlinge aus einem sinkenden Boot gerettet und sie gemäß den Bestimmungen des internationalen Seerechts in den nächstgelegenen Hafen (Lampedusa) gebracht hatten. Ähnliches ereignete sich mit der Crew des „Cap Anamur“, welche 37 Bootsflüchtlinge im Juni 2004 rettete. Das Verfahren gegen sie dauerte knapp 3 Jahre, bis es schließlich zum Freispruch kam. Wegen solcher Maßnahmen, die einem Helfer oder Retter drohen, unterlassen es heute viele Schiffe, sinkenden oder fahruntüchtigen Flüchtlingsbooten, welche in Seenot geraten, die lebensnotwendige Hilfe zu leisten. Sie befürchten, dass auch ihnen lange Prozesse wegen „illegaler Beihilfe“ zur Einwanderung drohen. Tatsächlich sind solche Fälle verzeichnet worden. Die zuständigen Behörden erklären dabei, wie zum Beispiel das maltesische Innenministerium nach einem Vorfall im Jahre 2009, als einem Flüchtlingsboot, dem der Treibstoff ausgegangen war und es drei Wochen hilflos im Meer schwamm bis es gerettet wurde. Von 82 Passagieren hatten am Ende nur fünf überlebt, alle anderen waren an Hunger und Durst gestorben. Die unterlassene Hilfeleistung wurde damit begründet, dass es illegal sei, Bootsflüchtlinge in internationalen Gewässern gegen ihren ausdrücklichen Willen zu retten, solange sie sich nicht in Todesgefahr befänden. Hierbei und bei jeder Art von Einschaltung nichteuropäischer Behörden, damit sie in das Geschehen eingreifen und die Flüchtlinge in Transitländer zurück eskortieren, erfolgt ein Verstoß gegen menschenrechtliche,, flüchtlingsrechtliche, und seerechtliche Normen. Es ist sogar vorgekommen, dass die libysche Küstenwache auf Anweisung europäischer Stellen in Not geratene Flüchtlingsboote aus dem Seegebiet der EU-Mitgliedsstaaten retten, und nach Nordafrika zurückbringen mussten).
Was hier getrieben wird, ist eine politische Aufhebung, Suspension des Rechtes. Der Ausnahmezustand scheint tatsächlich, wie der Philosoph Giorgio Agamben es geschrieben hat, das Paradigma der europäischen Regierung zu werden. Ganz gleich was für die zunehmenden Flüchtlingsströme nach Europa verantwortlich ist (ob es nun die Subventionspolitik der Europäischen Staaten ist, welche es ermöglicht, dass auf afrikanischen Märkten aus Europa eingeführte Agrarprodukte günstiger angeboten werden als die einheimischen, die Fischbestände in den afrikanischen Gewässern aufgrund der Überfischung durch europäische Fischer sich ihrem Ende zuneigen und zahllosen Dörfern die Existenzgrundlage zerstört wird, oder dass die klimatischen Veränderungen auf dem Kontinent die Menschen nötigen, ihre Lebensräume zu verlassen), wir dürfen nicht die Menschen-, Flüchtlings- und Seerechte missachten! Wir dürfen nicht potentiell schutzbedürftigen Betroffenen ihre Rechte verweigern, sie somit weit unter Kriminellen einstufen und ihr Schicksal der Willkür Einzelner überlassen. Was gegenwärtig vor Europas Toren jedoch geschieht, lässt an eine Parabel von Franz Kafka denken. In „Vor dem Gesetz“ geht es um den Versuch eines Mannes vom Lande, in das „Gesetz“ zu gelangen. Dies wird ihm von einem Türhüter nicht erlaubt. Der Türhüter nimmt zwar all das Hab und Gut des Mannes vom Lande an, er muss aber dennoch „Tage und Jahre“, sein ganzes Leben lang, darauf warten, eingelassen zu werden - vergeblich. Kurz bevor der Mann vom Lande stirbt, fragt er den Türhüter, warum in all den Jahren niemand außer ihm Einlass verlangt hat. Der Türhüter antwortet, dieser Eingang sei nur für ihn bestimmt gewesen. Er werde ihn jetzt schließen.
Diese Tragödie ereignet sich tagtäglich tausendfach vor Europa!
PS.: Die italienische Küstenwache meldete, dass in der Nacht zum Mittwoch etwa 70 Kilometer südwestlich der Insel Lampedusa ein Flüchtlingsboot aus Libyen mit bis zu 300 Menschen an Bord gekentert sei. Bis zum Abend konnten nur 48 Menschen gerettet werden.
polemicon.wordpress.com
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Das Verhalten ist zutiefst unmenschlich. Traurig ist so ein Umgang mit lebenden Wesen(Menschen). Schlimm ist das alles! Sehr schlimm!!
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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