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Anfang der Woche entschied das Gericht in Karlsruhe, dass die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sei und dass hier nachgebessert werden müsse.
Wie diese Nachbesserungen aussehen könnten, welche positiven oder negativen Auswirkungen das Urteil haben könnte, dies möchten wir gerne diskutieren. So lautet die aktuelle Frage in der Politikarena:
„Ist der Spruch aus Karlsruhe das Ende von Hartz IV?“
Bereits am Dienstagabend stellte Sebastian Thalheim erste Reaktionen aus dem Netz zusammen, in denen bereits deutlich wird, dass das Urteil keineswegs nur Fürsprecher hat und Tom Strohschneider kommentierte noch am gleichen Tag die aktuelle Situation.
Die Zeit definiert den Arbeitsauftrag für Schwarz-Gelb und legt außerdem ein Interview mit Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, nach, der eine Lohnuntergrenze fordert. Bloggerin Alien59, die regelmäßig aus Amman berichtet, freut sich über das Urteil, auch wenn seine Folgen noch nicht ganz klar sind und überlegt sich, ob sie sich so etwas wie Hartz IV in Jordanien wünschen würde. Der Autor des Blogs ad sinistram liest aus dem Urteil neben der Verfassungwidrigkeit auch die Mittelmäßigkeit derer heraus, die Gesetze ohne jede soziale Verantwortung vorantreiben und erlassen. Er ist dennoch pessimistisch bezüglich Veränderungen und geht davon aus, dass Hilfsbedürfte wohl kaum wesentliche finanzielle Erleichterung erfahren werden.
Die Nachdenkseiten bezeichnen den Beschluss als schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut und bewerten ganz ausführlich das Urteil.
Dass auch die regierenden Politiker ganz unterschiedlicher Auffassung sind, wie es bezüglich Hartz IV nun nachgebessert werden müsse, sieht man beispielsweise auf tagesschau.de und Guido Westerwelle attestiert der Diskussion laut SpOn gar "sozialistische Züge" und predigt das Leistungsprinzip, denn wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspreche, lade zu "spätrömischer Dekadenz" ein. Da mag man sich noch wärmer anziehen als ohnehin schon und auch der Öffinger Freidenker hat sich Gedanken dazu gemacht, wie es weitergehen könnte.
Und wie sieht es bei Ihnen aus?
Herzliche Grüße
Maike Hank
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Anmerkung:
Die sehr wichtige Bewertung des Urteils durch Prof. Dr. Christoph Butterwegge fehlt noch in der Auflistung siehe :http://www.nachdenkseiten.de/?p=4518#more-4518 |
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Den Link hatte ich gesetzt, aber nicht explizit darauf hingewiesen, dass Dr. Butterwege da bewertet. Danke für die Anmerkung.
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Dem "Jubel" mancher, über das aktuelle Gerichtsurteil, schließe ich mich derzeit noch nicht an. Ich weiß gern vorher worüber ich mich äußere und der Text ist einfach derart umfangreich, dass ich ihn schlicht noch nicht durchgearbeitet habe (das wird vor Aschermittwoch übrigens auch nichts mehr, hier im Rheinland herrscht bekanntlich spätestens seit heute "Ausnahmezustand" :-))
Für alle "Karnevalshasser" ;-), hier der Link mit dem Text, den ich mir zwar bereits ausgedruckt, aber noch nicht durchgelesen habe: www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Helau aus Düsseldorf und ... bis nach Karneval :-) SP |
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Ah, danke. Was für's Wochenende ; )
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Wichtig dazu auch die Sprecherin der HartzIV Plattform Brigitte Vallenthin
hier anklicken : www.hartz4-plattform.de/ Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz IV- Regelsätze für Kinder und Erwachsenen als Verfassungswidrig erklärt. *Das Hartz IV-Urteil *Die Presseerklärung zum Hartz IV-Urteil *Zwei Radio-Interviews dazu mit Brigitte Vallenthin. BR-Bayern2 Radio Dreyeckland |
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dadadada ist es!
danke tschüss JP |
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Viel Lesestoff.
Danke. Zur Frage: ich hätte heute fast noch einen Artikel geschrieben. Vielleicht tue ich das noch, wenn ich die Entscheidung des BVerG fertig gelesen habe. Ich musste nämlich, als ich las, dass das Gericht seine Entscheidung auch mit der Menschenwürde begründete, mich fragen, ob diese Würde dann für alle gleich ist. Asylbewerber bekommen ja nur einen verringerten Satz, zum großen Teil oft auch noch als Sachleistung. Wenn nun die Hartz IV Sätze nicht der Menschenwürde entsprechen .... ich bin noch am Denken, aber ich lasse da gerne mitmachen. |
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Nachdem Guido Weterwelle gerade von einer unbekannten Welle der dritten Art weggerissen, im Deutschen Bundestag ohne dessen Mandat, den Taliban als Teil der Bevölkerung Afghanistans den Krieg erklärt, der deutschen Polizei am Hindukusch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verwehrt, erklärt Guido Westerwelle nun ganz poströmische Frohnatur dem deutschen Arbeitsmarkt den Krieg, statt den Arbeitsfrieden an der Lohn- und Einkommensfront durch annähernde Vollbeschäftigung zu prediegen:
"Guido Westerwelle attestiert der Diskussion laut SpOn gar "sozialistische Züge" und predigt das Leistungsprinzip, denn wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspreche, lade zu "spätrömischer Dekadenz" ein". ansonsten wiederholeich mich gern auch hier: "Das BVG- Hartz IV Urteil ist eine Steilvorlage für Steuersenkungen im Einkommens-, Vermögens- , Kapitalertragsbereich bei gleichzeitiger Erhöhung der Mehrwertsteuer, um über die Hartz IV Gesetze den Kombilohn schwarzgelb durchzuregieren. Der Kern der Hartz IV Gesetze, soweit der in seinem pauschalen Leistungsbezugs- Anspruch, ohne Einzefall- Regelung, mit dem Bedingunglosen Grundeinkommen(BGE) deckungsgleich ist, wird, dem BVG-Hartz IV- Urteil folgend, entfernt. Danach sind die Hartz IV Gesetze, dank BVG- Urteil, da angelangt, wo diese, der Agenda 21010 den Weg weisend, schon immer hin wollten, aber bisher nicht durften, nämlich bei der flächendeckenden Lohnsubvention in allen gesellschaftlichen Bereichen Deutschlands." tschüss JP |
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Liebe Maike Hank,
zur weiteren Lektüre empfehle ich meinen Blog Beitrag: "http://www.freitag.de/community/blogs/joachim-petrick/bvg--hartz-iv--urteil-steilvorlage-fuer-steuersenkungen " tschüss JP |
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schrieb am
11.02.2010 um 20:19
@ Jope, der helle Kopf, dieser Guido, ist doch Jurist. DU weisst doch, Jura verdirbt den Charakter. Da sind gerade ein paar versicherungsrechtliche Problemchen zu klären. überleg' mal warum keine Polizei aus Deutschland nach Ost-Timor durfte.
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Keine „Wester-Welle“ - einen Tsunami !
Dem Bundesverfassungsgericht sei Dank : endlich wird auf breiter Front über die Untat diskutiert ! Sonderbar ist, dass ausgerechnet von denen, die Hartz IV verbrochen haben, die lautesten Töne zu vernehmen sind. Ich kann nur wünschen, dass aus der rot-grünen Schelte gegen die kleine „Westerwelle“ ein anständiger Tsunami wird, der diese soziale Schandtat hinwegfegt. Hartz IV gehört nicht reformiert, sondern in die politische Mottenkiste. Wie lange wollen wir denn noch so tun, als käme morgen die Vollbeschäftigung zurück ? Wir brauchen keine Regelung für Arbeitslosigkeit, sondern eine beschäftigungs-wirksame Entlastung des Faktors Arbeit und eine gerechte Neuverteilung der Lasten und des Volkseinkommens. Ein Mindestlohn macht heute fast nicht rentable Arbeit doch nicht überlebensfähiger, sondern verhilft ihr nur vollends zum Aussterben oder emigrieren in die Schwarzarbeit. Nur wenn wir Lohnsteuer und Sozialversicherung vom Faktor Arbeit wegnehmen, kann er im globalen Wettstreit in Deutschland bestehen und wieder ausgebaut werden. Ein gangbarer Weg dazu wäre, über eine Mehrwertsteuer-Erhöhung ein auskömmliches Grundeinkommen einzuführen, mit dem wir die Lohnkosten im selben Umfang senken können. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer die hierzulande anfällt und nicht den für uns lebenswichtigen Export belastet. SO könnte tatsächlich „auf die geachtet werden, die dies alles erarbeiten“. Aber die kleine „Westerwelle“ der Entrüstung verebbt in bloßer Rhetorik. Ans „Eingemachte“ will scheinbar in diesem politischen Gruselkabinett niemand heran. Dabei wären 6,5 Millionen Hartz IV-Bezieher, die wir unverschuldet zu Menschen II. Klasse degradieren, doch wahrlich Grund genug, die Grundfesten unserer Gesellschaft NEU zu justieren. Erst wenn 1000 Arbeitssuchenden wieder 1334 sinnvolle Mitwirkungsangebote gegenüberstehen, darf von Drückebergerei die Rede sein. Natürlich können wir auch wieder warten, bis das Fass überläuft und die erniedrigten Massen einem neuen „Rattenfänger“ hinter laufen. Aber hatten wir das nicht schon ? |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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