Rahab

eier? am liebsten im glas!

05.09.2010 | 20:28

diskurs über integration?

 

Klasse!

 

es gibt minister, die nicht mal mehr wissen, was für gesetze sie mitgemacht und –verabschiedet haben

Der hier z.b.

www.news-adhoc.com/innenminister-de-maiziere-will-kuerzungen-fuer-integrationsverweigerer-idna2010090599918/

ruft nach sanktionen, die es bereits gibt

 

§ 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 

(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die zuständige Behörde dies bei einem seiner Zweckbestimmung nach nur vorübergehenden Aufenthalt bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen hat.

(3) Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen

(4) Absatz 3 ist nicht anzuwenden auf die Verlängerung einer nach § 25 Abs. 1, 2, 3 oder Abs. 4a erteilten Aufenthaltserlaubnis.

 

Zum weiter einfuxen: www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html

 

Was will de Maizière? Abs.4 streichen? Flüchtlinge nach GFK und asylberechtigte ohne widerrufsverfahren wieder rausschmeißen können?

 

 
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Kommentare
Deaktivierter Nutzer schrieb am 05.09.2010 um 21:02
“Integrationsverweigerer” - schon dieser Blödsinn. Man sehe sich den Klecks DE auf der kontinentalen Karte an. Mich wunderts nicht mehr, wenn von Deutscher Großmannssucht die Rede ist. Es ist traurig, daß wir solchen Mist nochmal zu erleben scheinen. Es ist eine Frage der Zeit, wann woanders Integrationsbemühungen für Deutsche eingeführt werden und man darf gespannt sein, wieviele Nasen die kompliziertere Sprache dann beherrschen müssten, um Bratwurst verkaufen zu dürfen.
ed2murrow schrieb am 05.09.2010 um 21:15
Eine Verschärfung wäre z.B. schon dann gegeben, wenn das Wörtchen "soll" in Abs. III Satz 2 durch "ist abzulehnen" ersetzt würde.

Wie es in wirklicher Konsequenz funktioniert, wäre mitten auf dem Mittelmeer, an den Grenzen der territorialen Gewässer Italiens zu beobachten, wenn man sich nicht per Schiff dorthin begeben müßte und die Presse grundsätzlich nicht dabei ist. In den sog. Auffanglagern in Libyen übrigens auch nicht. Da sind die Außengrenzen der "Festung Europa", Deutschland hat solche im eigentlichen Sinne schon gar nicht mehr.
Rahab schrieb am 06.09.2010 um 10:14
zur illustration dessen, was integrationskurs ist/bedeutet

www.bamf.de/nn_443130/DE/Integration/Integrationskurse/integrationskurse-node.html?__nnn=true

www.zeit.de/2010/25/DOS-Deutschstunde?page=all

dass an den "Außengrenzen" die integration der anderen art stattfindet - während alle welt wie bekloppt nach einwanderungsregeln wie in Kanada oder so schreit ... und darüber mal wieder vergißt, dass es in der brd eine hochgradig geregelte zuwanderung gibt, nur halt ohne dass quote drüberstünde .... und die brd nun mal die ratifizierung der GFK nicht rückgängig machen kann, es sei denn über schengen/dublin...

wird gern vergessen.

nun aber geht es um die, welche doch hier angekommen sind. vor kurzem erst oder auch schon vor längerem

und denen soll es nun noch mehr an den kragen gehen?
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