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Rat Racing Bets

24.12.2011 | 15:51

"ernsthafte Glaubensüberzeugung" und die Schulpflicht

Damals, im Deutschunterricht, habe ich die Pflichtlektüren oft nicht gelesen, sondern mir Zusammenfassungen besorgt. Zugegeben: Der hauptsächliche Grund dafür lag in Faulheit - gepaart mit dem Widerwillen, einen Roman zu lesen, der mir verordnet wird. Aber wie ich heute gelernt habe, hätte man das auch ganz anders begründen können.

Nehmen wir mal die Ilias als Beispiel. Ein ziemlich dickes Buch, nicht ganz einfache Sprache - ehrlich, ich hab's versucht, aber ich konnte die nötige Disziplin einfach nicht aufbringen. Hätte unser Lehrer mich darauf angesprochen, warum ich dieses Werk nicht gelesen habe, hätte ich allerdings am besten auf die Tatsache verwiesen, dass darin viele merkwürdige Gestalten vorkommen, die aller Wahrscheinlichkeit nach nicht existieren - Zeus, zum Beispiel; des Weiteren will das Handeln in dieser Geschichte oft nicht zu den Naturgesetzen passen und schließlich wird das Ganze dadurch verschlimmert, dass viele der Protagonisten sich nicht moralisch einwandfrei verhalten.

Moment, hätte mein Lehrer vielleicht eingewendet, das ist doch eine fiktive Geschichte, selbst die alten Griechen haben das nicht als Tatsachenbericht verstanden, und auch die Darstellung unmoralischen Verhaltens ist keine Aufforderung, ebenfalls unmoralisch zu handeln!

Aber nicht mit mir. Ich hätte mich aufs Oberverwaltungsgericht NRW berufen können, das nun beschlossen hat:

Der Schulleiter eines Gymnasiums musste einen Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien, den die 7. Klasse im Rahmen des Deutschunterrichts als verbindliche Schulveranstaltung durchführte.

Und zwar hätten die Eltern

nachvollziehbar und überzeugend ihre ernsthafte Glaubensüberzeugung dargestellt, nach der sie das im Buch beschriebene und im Film zur Anschauung gebrachte Praktizieren schwarzer Magie ablehnen.

Dieses Urteil, das ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts aufhebt, ist brisanter, als es auf den ersten Blick wirkt.

Keine Frage: Den staatlichen Bildungsauftrag in einem auf Schulpflicht basierenden System klar zu definieren, ist kompliziert. Und zu klären, wie weit Religionsfreiheit reichen soll, ist ein schwieriges Thema.

Nur bezieht sich das Urteil des OVG auf eine Situation, in der eine fiktive Geschichte als fiktive Geschichte (mit moralischer Aussage, aber das scheint für die Zeugen Jehovas keine Rolle gespielt zu haben) analysiert wurde; es ist zu vermuten, dass der Lehrer die Schwarze Magie in "Krabat" nicht als real dargestellt hat.

Schließlich: Selbst wenn sie als real dargestellt worden wäre, wird sie im Buch selbst als verwerflich dargestellt (wenngleich sie in jeder Hinsicht nur als Metapher dient). Damit wird die Auswahl dessen, woran man sein Kind in der Schule teilnehmen lässt, ziemlich willkürlich. Im Geschichtsunterricht wird der Zweite Weltkrieg behandelt? In Physik wird die Funktionsweise von Atombomben besprochen? In Biologie werden Viren erwähnt? Da sollte man seine Kinder lieber zuhause lassen. Das wäre sogar noch geringfügig eher verständlich als das Vermeiden von "Krabat", denn es ginge um Fakten und nicht um Fiktion - die Gefahr einer Atombombe ist real und mancher mag auf die Idee kommen, dass man sie seinen Kindern lieber verschweigen sollte.

Solche Argumente hätte mein Deutschlehrer gegen meine Ausrede vorbringen können. Aber natürlich hätte er sich statt dessen auch auf einen Standpunkt stellen können, der der Position des OVG näher gewesen wäre: "Dir fehlt doch völlig die 'ernsthafte Glaubensüberzeugung', die Ilias nicht lesen zu dürfen, und deshalb musst du am Unterricht teilnehmen." Das Unangenehme an diesem Argument ist nur, dass es Fanatismus belohnt. Je härter und unnachgiebiger ich eine bestimmte Überzeugung verinnerliche, desto mehr kann ich mich auf sie berufen.

Das wiederum hat eine gewisse Tradition. So ist in Deutschland strafbar, religiöse Bekenntnisse zu beschimpfen, wenn das den öffentlichen Frieden stört. Ein religiöses Bekenntnis, das darauf basieren würde, Beleidigungen zu ignorieren, stünde damit unter weniger starkem Schutz als eines, das dazu auffordert, sich gegen jede Kritik so lautstark wie möglich aufzuregen. Insofern sind die Pastafarians vermutlich einfach zu tolerant.

 

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