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Schurke im Recht

05.09.2011 | 18:13

Blockadetraining: Die tun nix, die wollen nur spielen

Seit einiger Zeit werden bundesweit Blockadetrainings zu verschiedenen Anlässen durchgeführt, so z.B. anlässlich bevorstehender Naziaufmärsche. Eine verfassungsrechtl. Auseinandersetzung mit Probeblockaden hat es bisher noch nicht gegeben. Dies könnte sich nun ändern, denn am vergangenen Donnerstag ist beim BVerfG Verfassungsbeschwerde erhoben worden gegen das Verbot einer Probeblockade in Hannover.

Am vergangenen Samstag marschierten Neonazis durch Dortmund, im Vorfeld war dazu aufgerufen worden, sich den Nazis in den Weg zu stellen und den Aufmarsch zu blockieren. Der braune Aufmarsch konnte zwar nicht verhindert werden, aber einer größeren Gruppe von Gegendemonstrant_innen ist es gelungen, mit einer Sitzblockade eine Änderung der Route der Rechten zu erzwingen.

Seit einiger Zeit werden vor derartigen Ereignissen immer wieder Blockadetrainings angeboten. Dort können sich Aktivist_innen durch das Einüben von bestimmten Verhaltensweisen auf entsprechende Situationen vorbereiten. So wurde beispielsweise zur Vorbereitung auf den gestrigen Tag in Dortmund ein Blockadetraining in Duisburg abgehalten.

Derartige Blockadetrainings / Probeblockaden werden bundesweit zu verschiedenen Anlässen durchgeführt. Allerdings wird der Charakter von Blockadetrainings von den Behörden sehr unterschiedlich bewertet. Während einerseits Blockadetrainings von den Behörden geduldet werden, gibt es andererseits eine Reihe von Städten und Gemeinden, in denen die Versammlungsbehörden solche Veranstaltungen massiv behindern. In Göttingen wurde z.B. im vergangenen Jahr die Probeblockade, die die Grüne Jugend anläßlich des Naziaufmarsches in Bad Nenndorf angemeldet hatte, vom Ordnungsamt per Auflagenbescheid so stark eingeschränkt, dass dies faktisch ein Verbot der gesamten Veranstaltung bedeutete (siehe entsprechenden Artikel bei Monsters of Göttingen).

Teilweise haben sich bereits Gerichte mit Blockadetrainings auseinandergesetzt. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2000 beispielsweise hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Verbot einer Probeblockade anläßlich eines Castor-Transportes für rechtmäßig erklärt und damit die Auffassung der Vorinstanz sowie des Landratsamts Karlsruhe bestätigt. Ein weiteres Urteil stammt vom Verwaltungsgericht Aachen, dass über die Probeblockade anläßlich eines geplanten Naziaufmarsches in Stolberg zu befinden hatte. Auch hier bestätigte das Gericht die Verbotsverfügung der Behörde.

Eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit dem rechtlichen Charakter von Probeblockaden hat es bisher noch nicht gegeben. Dies könnte sich nun ändern, denn am vergangenen Donnerstag ist beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben worden gegen das Verbot einer geplanten Probeblockade in Hannover.

Wie sich das Bundesverfassungsgericht dazu verhalten wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin wird es wohl noch zahlreiche weitere Blockadetrainings geben. Und je nachdem, wo sie stattfinden, betrachten sie die Behörden als Gefahr für die öffentliche Sicherheit, oder man sieht sie eben ganz gelassen. So übrigens auch in Dortmund, wie zu lesen ist: »Die wollen doch nur üben«, pfiff die Staatsanwaltschaft Dortmund kürzlich die Polizei zurück.

 
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