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Quod licet jovi, non licet bovi. Mit diesem Spruch legitimierten die alten Römer, dass sie ihre Rechtsprechung nach gesellschaftlichem Rang differenzierten. Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht gestattet. Blieb nur die auch heute noch schwer zu beantwortende Frage, wer ist wer?
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof den Spruch einfach umgedreht. Wenn der Hausmeister der Klosterschule sich eine neue Maitresse, zu deutsch Meisterin, sucht, ist mehr Nachsicht angebracht als wenn der Bischof sich eine Ersatzbischöfin sucht.
Im aktuellen Straßburger Urteil ging es um Kündigungen von Mitarbeitern der katholischen Kirche, die Ehebruch begangen hatten. Ein Delikt, das in Bischofskreisen angeblich nur relativ selten vorkommen soll. Dagegen gilt wiederholte Unzucht mit Minderjähärigen als reine Ordnungswidrigkeit, die deswegen keine Entlassung rechtfertigt. Dass im ersten Fall "EL`Amor per Anagramm" zu Moral wird, steht auf einem anderen Blatt.
Für die Definition von Moral ist der erfahrene Liebesexperte im Vatikan zuständig, nicht das Arbeitsgericht. In seiner Enzyclika „Liebe und Wahrheit“ hat der oberste Migrant in Rom der Enzycelosigkeit eine klare Absage erteilt. Zur Regelung des Straßen- und Wohnungsverkehrs hat der Vatikan nun eine Loyalitätspflichtverletzungssanktionierungsdoktrin erlassen. Allerdings sind alle Kündigungen von, Mitarbeitern zunächst ausgesetzt, da die Personaldecke der katholischen Kirche, insbesondere im Referat „Seelenrettung“ äußerst dünn ist. Künftig sollen jedoch bei der Stellenbesetzung Eunuchen bevozugt werden.
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Eunuchen als Seelenretter
Von Bronski am 24. September 2010 | Abgelegt unter: Gastbeiträge in www.frblog.de/eunuchen-als-seelenretter/ 0 Kommentare von Roland Bunzenthal Quod licet jovi, non licet bovi. Mit diesem Spruch legitimierten die alten Römer, dass sie ihre Rechtsprechung nach gesellschaftlichem Rang differenzierten. Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht gestattet. Blieb nur die auch heute noch schwer zu beantwortende Frage, wer ist wer? Jetzt hat der Europäische Gerichtshof den Spruch einfach umgedreht. Wenn der Hausmeister der Klosterschule sich eine neue Maitresse, zu deutsch Meisterin, sucht, ist mehr Nachsicht angebracht als wenn der Bischof sich eine Ersatzbischöfin sucht. Im aktuellen Straßburger Urteil ging es um Kündigungen von Mitarbeitern der katholischen Kirche, die Ehebruch begangen hatten. Ein Delikt, das in Bischofskreisen angeblich nur relativ selten vorkommen soll. Dagegen gilt wiederholte Unzucht mit Minderjähärigen als reine Ordnungswidrigkeit, die deswegen keine Entlassung rechtfertigt. Dass im ersten Fall L’Amor per Anagramm zu Moral“ wird, steht auf einem anderen Blatt. Für die Definition von Moral ist der erfahrene Liebesexperte im Vatikan zuständig, nicht das Arbeitsgericht. In seiner Enzyclika „Liebe und Wahrheit“ hat der oberste Migrant in Rom der Enzycelosigkeit eine klare Absage erteilt. Zur Regelung des Straßen- und Wohnungsverkehrs hat der Vatikan nun eine Loyalitätspflichtverletzungssanktionierungsdoktrin erlassen. Allerdings sind alle Kündigungen von Mitarbeitern zunächst ausgesetzt, da die Personaldecke der katholischen Kirche insbesondere im Referat „Seelenrettung“ äußerst dünn ist. Künftig sollen jedoch bei der Stellenbesetzung Eunuchen bevozugt werden. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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