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Die weiße Weste von Guttenberg hat nach Auffassung der Sozialdemokraten ein paar Flecken bekommen. Viele dachten schon der Wirtschaftsminister müsste ein Rehkitz überfahren, um überhaupt etwas falsch zu machen. Und nun sehen die Genossen den Skandal. Das Wirtschaftsministerium hat eine Anwaltskanzlei zur Beratung für ein Gesetzesvorhaben eingeschaltet. Es geht um einen Gesetzentwurf zur Zwangsverwaltung angeschlagener Banken. Hierbei hat die Kanzlei Linklaters das Wirtschaftsministerium beraten. Justizministerin Zypries (SPD) wirft deshalb Guttenberg die “Verschwendung von Steuergeldern” vor. Das Finanzmisterium von Peer Steinbrück (SPD) arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Verstaatlichung von Banken. Guttenberg hatte bereits im Februar das Justizministerium gebeten, in dieser Sache ein marktwirtschaftliches Gesetz vorzulegen. Beziehungsweise bei dessen Erarbeitung zu unterstützen. Doch scheint Frau Zypries nicht gewillt gewesen zu sein, die marktwirtschaftlichen Grunzüge einer Lösung – die das Wirtschaftsministerium erarbeitet hat – umzusetzen. Es ist für die SPD die Chance den allseits beliebten Wirtschaftsminister eins auszuwischen. So ist es nicht verwunderlich, dass Zypries weiter poltert und erklärt, es sei “unverantwortlich eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen.” Die Verweigerungshaltung ihres Ministerium in der Sache verschweigt sie natürlich. Die SPD und Frau Zypries wittern Oberwasser gegen den Senkrechtstarter. Natürlich muss man sich dann auch gehörig aufregen. CDU-Haushaltsexperte Steffen Kampeter weißt jedoch zu recht die Kritik aus den Reihen der SPD zurück: “Es geht darum, ein sehr kompliziertes Verfahren in Gang zu setzen, um die Verstaatlichung von Banken zu verhindern” Aber ist es nicht gängige Praxis sich externen Sachverstand zu holen? Das Finanzministerium von Steinbrück (SPD) ist dabei sogar einsamer Spitzenreiter. Im vergangenen Jahr hat das Ministerium insgesamt 14,28 Millionen Euro für Sachverständige ausgegeben. Und damit das vorgesehene Budget mit 9,2 Millionen Euro überzogen. Ob in anderen Ressorts noch versteckte Ausgaben für externe Berater verbucht wurden, kann nicht geklärt werden – gilt aber als wahrscheinlich. Das Außenministerium von SPD-Kanzlerkandidat Frank Steinmeier hat 1,3 Millionen für Berater und Sachverständige ausgegeben (200.000 mehr als vorgesehen). Auch andere Ministerien haben externe Beratungsleistungen eingekauft: Das Innenministerium (CDU) für 1,26 Millionen Euro, das Verkehrsministerium für 380.700€ und das Arbeitsministerium (SPD) immerhin noch für 250.000€. Und hinzu kommt, dass Peer Steinbrücks (SPD) seine Gesetze zur Rettung des Bankensektors von der Wirtschaftskanzlei Freshfield Bruckhaus Deringer ausarbeiten ließ. Nun kann man diese Praxis insgesamt befürworten oder ablehnen. Der Vorsitzende des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden, Hans-Ulrich Benra, sieht mir Sorge auf die Entwicklung und befürchtet, dass die Kanzleien eigene Interessen in den Vorlagen vertreten würden. Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim kritisiert diese Praxis ebenso: “Es besteht die Gefahr, dass der Gesetzgeber immer mehr zum Gesetznehmer wird” Doch sind Ministerien die Gesetzgeber? Mitnichten. Das ist immernoch das Parlament. Die Ministerien bereiten die Gesetzesvorlagen und Anträge lediglich vor. Sowohl die der Regierung, als auch der Opposition! Der Knackpunkt ist doch am Ende der Inhalt, der im Gesetz steht und nicht wer es erarbeitet hat. Jan schreibt dazu im Filterblog sehr treffend: “Wenn die Ergebnisse okay sind, dann können ja teure Methoden durchaus kostengünstige Lösungen nach sich ziehen.” Aber was soll man von der Aussage vom grünen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wieland halten: “Eine Kanzlei zu beauftragen, die ansonsten mit maroden Banken ihr Geld verdient, ist ungefähr so, als ob man zum Trockenlegen des Sumpfes die Frösche beauftragt.” Sagt sie doch viel über die Arbeitsauffassung des Herrn Wieland aus. Es ist doch schließlich der Job von Parlamentariern sich mit den Vorlagen zu beschäftigen, über den Inhalt zu diskutieren und diesen auf Richtigkeit zu prüfen. Dabei ist es doch egal, aus wessen Feder der Entwurf stammt. Parlamentarier sollten dazu in der Lage sein. Nein, sie müssen dazu in der Lage sein, den Inhalt eines Gesetzentwurfs bewerten zu können. Aber anscheinend traut Wieland das weder sich, noch den Parlamentskollegen zu. Im Filterblog schreibt Jan dazu sehr treffend: “Ich wähle doch nicht, damit die Herrschaften einfach blind abnicken, was ihnen vorgesetzt wird. Wäre dass der Sinn eines Parlamentes, dann könnten wir sämtliche Abgeordneten auch durch dressierte Schimpansen ersetzen – die sind wenigstens in den meisten Fällen lustiger anzuschauen.” Am Ende entscheiden über den Inhalt von Gesetzen keine Kanzleien, keine Beamten, keine Lobbygruppen und auch keine Ministerien oder auch nur die Bundesregierung, sondern das Parlament. Die Abgeordneten, die nicht in der Lage sind Gesetze auf inhaltliche Richtigkeit hin zu untersuchen, haben womöglich ihren Job verfehlt.
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Lieber SimonZeimle,
es steht doch nicht das Heranziehen von externem Sachverstand zur Debatte, sondern die themenbezogene Unterforderung des Sachverstands im eigenen Ministerium “Was nicht genutzt wird an Sachverstand, verblödet, verödet, stirbt ab“, samt dreister Präsentation des Gesetzentwurfes mit Unterschrift und Stempel der Anwaltskanzlei Linklaters, um damit angeblich unanfechtbares Expertentum aus dem Ausland zu dokumentieren, gegenüber dem alles versammelte Expertenwissen im Wirtschafts- Ministerium, dem Deutschen Bundestag, den Parteien, Verbänden, Gewerkschaften und nahe stehenden Instituten verblasst. Wer das Expertenwissen in den demokratisch vorgesehenen Gremien, multiprofessionellen Arbeitsgruppen, Ausschüssen, Instituten, austrocknen will, erteilt diesen unterfordernd keine Order mehr. Das Problem von zu Guttenberg ist nicht seine "befleckte" Weste, sondern dass er demonstrativ keine demokratisch legitimierte Weste trägt, noch tragen will. JP |
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Aber, aber ... in Deutschland werden Gesetze doch längst von Interessenverbänden (Ärzteschaft, Pharmaindustrie, Bertelsmann-Stiftung, INSM, BDI, BDA etc.) geschrieben und (immer wieder beliebt, kurz vor den Parlamentsferien) den im Vor-Urlaubsstreß befindlichen Volksvertretern zum Abnicken gereicht.
"Wer soll denn das alles noch vorher lesen?" So z.B. geschehen beim ALG II-Gesetz ("Hartz IV"): Am Abend vor der Abstimmung erst in den Postfächern der Abgeordneten gelandet und dann am nächsten Tag (direkt danach begannen die Paralamentsferien) durchgepeitscht. Petra Pau (DIE LINKE.) später: "Auf den Gängen des Bundestages sprachen mich nach der Sommerpause und den bundesweiten Protesten ("Montags-Demos gegen Hartz IV") verunsicherte Abgeordnete anderer Parteien an und flüsterten: 'Das haben wir doch nicht wirklich beschlossen oder?' Darauf Petra Pau: "DOCH DAS HABEN SIE" Eines der Ergebnisse dieser "Abstimmung" ist bekannt: Die SPD (Kanzlerkandidat Steinmeier war "geistiger Vater", neben Peter Hartz, der INSM und der Bertelsmann-Stiftung) kommt in jüngsten Umfragen, kurz vor der Bundestagswahl auf knapp 22 % !!! SexPower |
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Lieber SexPower,
gut gebrüllt ist sprühend gekotzt, nach deiner Denke, könnte ja man/frau zu jedem Balg, wie dem Deutschen Bundestag, der kackfrech beschleunigt artig in die Windeln scheißt, kommentarlos denken, mache weiter so mit deinem Schiss in die Windeln bis zum Ende deiner beschleunigten Lebenszeit!, oder? Früher ging es ministeriell um Beschleunigung von Gesetzesvorhaben durch das Heranziehen von externem Rat als scheinbar neutral „unanfechtbarem Verfahren“.. Inzwischen sind diese Gesetzesvorhaben, Umwelt vergiftend, auf das beschleunigte Niveau von Hartz IV Raketen geraten. Es kann folglich jetzt nur noch um Entschleunigung der Gesetzesvorhaben gehen, damit die MdBs, wie in jedem ordentlichen Gerichtsverfahren als Verfahrensbeteiligte genug Zeit zum Aktenstudium haben, bevor sie ihr Plädoyer abgeben. JP |
Ausgabe 07/12
16.02.2012
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