Für immer mehr Menschen rücken die Freiheitsrechte wieder stärker in den Vordergrund, weil nicht länger zu übersehen ist, dass der Staat die Grundrechte Stück für Stück beschneidet und abbaut. Hiergegen entwickelt sich a...>> mehr
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
17.4.09
Internet-Provider lassen sich vor den Wahlkampfkarren spannen
Die Süddeutsche Zeitung titelt heute "Internet-Anbieter blockieren Kinderpornos". Das Thema wird es heute auch in die Hauptnachrichten in...>> mehr
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass der Einsatz von Wahlcomputern zwar nicht per se unzulässig ist, aber die Bundeswahlgeräteverordnung in ihrer derzeitigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil sie keine...>> mehr
Weitgehende Zustimmung, was die Analyse der demokratischen Krise angeht, aber Kritik im übrigen: Solange die Piratenpartei meint, auf dem rechte Auge könne man durchaus auch mal blind sein (kann ja ...
Diese Einschätzung teile ich nicht. Der Bundesvorsitzende der Piraten und sein Stellvertreter haben einer rechten Zeitung Interviews gegeben. Das halte ich nicht per se für verwerflich, sondern nur dann, wenn bedenkliche Thesen aufgestellt worden wären. Das Verhalten mag naiv sein, aber das ist ja auch das, was ich in meinem Beitrag bemängelt hatte.
Was für eine Aufregung, weil zwei Piraten der Jungen Freiheit Interviews gegeben haben. Haben sie dort etwa Positionen vertreten, die Sie verdächtig machen, rechtem Gedankengut anzuhängen? Wenn es so ist, wäre dies bedenklich. Mir ist das aber nicht aufgefallen. Es war vorhersehbar, dass die Moralisten, Ideologen und Gutmenschen jetzt wieder unter ihren Steinen hervorkriechen. Erstaunlich ist allenfalls, dass es nicht schon früher passiert ist. Aber was ist denn eigentlich der sachliche Kern dieser ganzen Kritik? Nicht mit den Schmuddelkindern zu spielen? Sollte ein Leser der Jungen Freiheit nach Lektüre eines solchen Interviews die Piraten wählen, dann wäre das immerhin ein Fortschritt.
Wenn ein Polizeibeamter Demonstranten filmt, stellt dies einen Grundrechtseingriff dar, während das Filmen von Polizeiübergriffen durch einen Demonstranten eine (öffentliche) Kontrolle der Staatsgewalt durch den Bürger darstellt. Was also auf den ersten Blick vergleichbar erscheint, unterscheidet sich in Wahrheit fundamental. Der Unterschied erklärt sich aus der Funktion der Grundrechte. Die Grundrechte sind klassischerweise Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Polizeibeamte im Einsatz ist aber kein Grundrechtsträger, sondern er ist als Repräsentant der Staatsgewalt Grundrechtsverpflichteter. Es stehen sich als der Berechtigte und der Verpflichtete gegenüber. Angesichts dieses Gegensatzes stellt es auch keinen Widerspruch dar, wenn man sich einerseits gegen staatliche Überwachung ausspricht und zugleich Polizeigewalt filmt.
Die TAZ hat darüber vor einem Monat berichtet! Juristisch betrachtet ist das ohnehin eher heiße Luft. Siehe: http://www.internet-law.de/2009/02/hardcore.html
Warum sie an Barack Obama hassen, was wir lieben. 2012 steht in den USA im Zeichen des Präsidentschaftswahlkampfs und auch Europa schaut gespannt zu. Christoph von Marschall erklärt die unterschiedlichen politischen Kulturen dies- und jenseits des Atlantiks und entlarvt typische Vorurteile auf beiden Seiten
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