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Das Bürgerrechtsvakuum

17.09.2009 | 17:15 Stadler
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17.09.2009 | 21:00 jfenn
Weitgehende Zustimmung, was die Analyse der demokratischen Krise angeht, aber Kritik im übrigen: Solange die Piratenpartei meint, auf dem rechte Auge könne man durchaus auch mal blind sein (kann ja ...
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17.09.2009 | 22:17 Stadler
Diese Einschätzung teile ich nicht. Der Bundesvorsitzende der Piraten und sein Stellvertreter haben einer rechten Zeitung Interviews gegeben. Das halte ich nicht per se für verwerflich, sondern nur dann, wenn bedenkliche Thesen aufgestellt worden wären. Das Verhalten mag naiv sein, aber das ist ja auch das, was ich in meinem Beitrag bemängelt hatte.
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Mit einer Mission

Politik | 17.09.2009 | 18:30 Steffen Kraft
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17.09.2009 | 22:01 Stadler
Was für eine Aufregung, weil zwei Piraten der Jungen Freiheit Interviews gegeben haben. Haben sie dort etwa Positionen vertreten, die Sie verdächtig machen, rechtem Gedankengut anzuhängen? Wenn es so ist, wäre dies bedenklich. Mir ist das aber nicht aufgefallen. Es war vorhersehbar, dass die Moralisten, Ideologen und Gutmenschen jetzt wieder unter ihren Steinen hervorkriechen. Erstaunlich ist allenfalls, dass es nicht schon früher passiert ist. Aber was ist denn eigentlich der sachliche Kern dieser ganzen Kritik? Nicht mit den Schmuddelkindern zu spielen? Sollte ein Leser der Jungen Freiheit nach Lektüre eines solchen Interviews die Piraten wählen, dann wäre das immerhin ein Fortschritt.
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17.09.2009 | 17:07 Stadler
Wenn ein Polizeibeamter Demonstranten filmt, stellt dies einen Grundrechtseingriff dar, während das Filmen von Polizeiübergriffen durch einen Demonstranten eine (öffentliche) Kontrolle der Staatsgewalt durch den Bürger darstellt. Was also auf den ersten Blick vergleichbar erscheint, unterscheidet sich in Wahrheit fundamental. Der Unterschied erklärt sich aus der Funktion der Grundrechte. Die Grundrechte sind klassischerweise Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Polizeibeamte im Einsatz ist aber kein Grundrechtsträger, sondern er ist als Repräsentant der Staatsgewalt Grundrechtsverpflichteter. Es stehen sich als der Berechtigte und der Verpflichtete gegenüber. Angesichts dieses Gegensatzes stellt es auch keinen Widerspruch dar, wenn man sich einerseits gegen staatliche Überwachung ausspricht und zugleich Polizeigewalt filmt.
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Braune Hausierer

Alltag | 22.03.2009 | 13:00 Julian Heissler
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23.03.2009 | 17:06 Stadler
Die TAZ hat darüber vor einem Monat berichtet! Juristisch betrachtet ist das ohnehin eher heiße Luft. Siehe: http://www.internet-law.de/2009/02/hardcore.html
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05.03.2009 | 14:32 Stadler
Der Artikel erinnert mich in seinem Grundtenor an einen Beitrag von Konrad Lischka in SPON, den ich unlängst gelesen habe. Die Aussage, es gäbe keine ernsthaften (juristischen) Diskussionen über eine Neuausrichtung des Urheberrechts, ist schlicht falsch. Die Autorin verfolgt die Diskussion nur offenbar nicht. Dass ein Strafverfahren andererseits nicht der Ort ist, um rechtspolitische Diskussionen zu führen, sollte klar sein. Der Strafrichter darf nicht rechtspolitisch entscheiden, weshalb er auch der falsche Adressat eines solchen Vortrags wäre. Insoweit geht der Einwand, die "Piraten" würden ihre Kritik am geltenden Urheberrecht nicht im Prozess artikulieren, an der Sache vorbei. Die Erkenntnis, dass das schwedische Recht, ebenso wie das deutsche, eine Beihilfe zur Straftat eines anderen kennt, ist fast sensationell. Damit ist die entscheidende Frage, ob das was Pirate Bay macht, eine geignete Beihilfehandlung darstellt, aber nicht beantwortet.
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Keine Zukunft für Wahlcomputer?

03.03.2009 | 12:06 Stadler
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03.03.2009 | 19:23 mehmet.goldkorn
Die Entscheidung des BVerfG ist richtig. Nach dem Auskippen aus der Urne schaut die Öffentlichkeit zu, die auszählenden Wahlhelfer haben verschiedene Parteipräferenzen und kontrollieren sich dabei geg...
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04.03.2009 | 12:34 Stadler
Unabhängig von der Frage der Manipulierbarkeit, sollte man auch mal nach der Notwendigkeit von Wahlcomputern fragen. Ist die Erleichterung und Beschleunigung die Wahlcomputer versprechen tatsächlich so groß?
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02.03.2009 | 17:16 Stadler
Habe Milk noch nicht gesehen, aber die Einschätzung zu Malcolm X teile ich keineswegs. Das war ein irritierendes und verkrampftes Hollywood-Machwerk eines Regisseurs der ansonsten viele gute Filme gedreht hat.
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13.02.2009 | 11:11 Stadler
Nur, Zugangsprovider können nichts zumachen, weil sie gar keinen Zugriff auf die Inhalte haben. Die Inhalte bleiben im Netz! Die Access-Provider sollen diese Inhalte vor ihren Kunden verbergen. Selbst auf einer BKA-Veranstaltung wurde offenbar mal gesagt, dass man versucht, die Straße zum Täter zu sperren, anstatt zum Täter zu fahren. Viel dieser Inhalte liegen übrigens auf Servern in Staaten, in denen Kinderpornografie strafbar ist und vor Ort effektiv unterbunden werden könnte. Was die bundesregierung betreibt, ist blanke Augenwischerei. Denen, die sich nicht vertiefter mit dem Thema befasst haben. gaukelt man vor, etwas gegen Kinderponrografie zu unternehmen.
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Quo vadis, Freitag?

11.02.2009 | 21:37 Martina Kausch
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12.02.2009 | 10:36 Stadler
Wer sich hier anmeldet und sich dafür entscheidet zu bloggen, weiß doch von Anfang an, dass das nach dem sog. AAL-Prinzip läuft. Dass daneben 5 bezahlte "Netzwerker" rumturnen und für zusätzlichen Content sorgen, ändert daran nichts. Allerdings sollten diese Netzwerker als Redakteure auftreten. Ein getarnter User-Generated-Content wäre nämlich problematisch. Ansonsten sehe ich den neuen Ansatz des Freitag durchaus positiv. Was mich allerdings gestört hat, ist die etwas unfaire Urheberrechtsklausel in den AGB, an der aber angeblich gearbeitet wird.
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01:29
Malte Krøgergaard hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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weinsztein hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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Fro hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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Uwe Theel hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:15
weinsztein hat gerade einen Kommentar geschrieben.
Jürgen Roth Gazprom – das unheimliche Imperium Westend Verlag 2012

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Das Imperium Gazprom verfügt über eine eigene Armee und einen mächtigen Geheimdienst. An verantwortlichen Positionen arbeiten ehemalige KGB-Agenten, sein privater Besitz ist absolut geschützt, die Verantwortlichen sind unantastbar. Mit Hilfe williger deutscher und europäischer Industrieller versucht es, den Energiemarkt zu monopolisieren und die Verbraucher abzuzocken. Jürgen Roth enthüllt, wer hinter den Kulissen die Fäden zieht >> mehr
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