Steffen Kraft

Blog von Steffen Kraft

18.05.2010 | 11:27

Tauss vor Gericht: Kinderpornos nur zum Dienstgebrauch

Der Kinderporno-Prozess gegen den Ex-Abgeordneten Jörg Tauss hat begonnen. Für die Verteidiger einer freien Gesellschaft mag er unabhängig von seinem Ausgang eine Niederlage bedeuten (abgesehen von einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld vielleicht). Für Tauss selbst ist das Urteil etwas bedeutsamer. Jetzt haben seine Verteider erste Hinweise auf Ihre Prozessstrategie gegeben.

Demnach gibt Tauss den Besitz von Kinderpornos zu, beruft sich jedoch darauf, dass er dazu als Abgeordneter mit Tätigkeitsschwerpunkt "Neue Medien" berechtigt war.

In der Tat heißt es im fünften Absatz von §184b im Strafgesetzbuch: Sich Kinderpornos zu beschaffen bleibe dann straffrei, wenn diese Versuche "ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen". Der Absatz dient zum Beispiel dazu, dass Polizisten, die im Netz nach Kinderpornos fahnden, nicht von Kollegen hochgenommen werden. Auch verdeckt im Pädophilen-Milieu recherchierende Journalisten können sich auf den Paragraphen berufen (wie etwa hier).

Sollte das Landgericht Karlsruhe verneinen, dass Abgeordnete in bestimmten Fällen Pornos für ihre Arbeit benötigen, wollen die Verteidiger sich offenbar auf einen "Verbotsirrtum" berufen. Mit anderen Worten: Weil Tauss irrtümlich davon ausging, er dürfe sich als Abgeordneter ausnahmsweise Kinderpornos beschaffen, soll er straffrei bleiben.

Das Gesetz zieht für Verbotsirrtümer allerdings enge Grenzen. So muss der Irrtum für den Täter zum Beispiel "unvermeidbar" gewesen sein. Das aber ist er nicht, wenn der Verdächtige sich über die Auslegung des §184b vorher mit einem Rechtsanwalt oder den Behörden hätte beraten können. Dass Tauss dies getan hätte, ist bisher nicht bekannt.

Insofern wird es Tauss und seinen Verteidigern in den fünf angesetzten Prozesstagen hauptsächlich darum gehen müssen, die Richter davon zu überzeugen, dass er die Kinderpornos "nur zum Dienstgebrauch" heruntergeladen hat.

Das Urteil wird am 28. Mai 2010 erwartet.

 
Senden Bookmarken Drucken
Kommentare
Tessa schrieb am 18.05.2010 um 11:37
Als ergänzenden Lesehinweis: die Juristen Jan Mönikes und Dr. Gregor Wettberg haben über den medialen Umgang mit dem Fall einen ausführlichen Aufsatz geschrieben: Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung.
Steffen Kraft schrieb am 18.05.2010 um 11:41
Ja stimmt, aber beachten: das sind die Verteidiger von Tauss.
Tessa schrieb am 18.05.2010 um 11:48
Stimmt, das hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. Man kann es der Einleitung des Textes und der ersten Fußnote auch gleich entnehmen.
S.Heinel schrieb am 18.05.2010 um 12:50
"Insofern wird es Tauss und seinen Verteidigern in den fünf angesetzten Prozesstagen hauptsächlich darum gehen müssen, die Richter davon zu überzeugen, dass er die Kinderpornos "nur zum Dienstgebrauch" heruntergeladen hat."

Wie tiefgreifend der mediale Umgang mit dem Fall geprägt hat, sieht man auch an ihrer Sprachwahl Herr Kraft, denn "heruntergeladen" hat Herr Thauss laut dem von Tessa verlinkten Aufsatz nichts illegales:

"Tauss wurde nämlich auch von der Staatsanwaltschaft nie vorgeworfen, sich irgendetwas Illegales aus dem Internet geladen zu haben – auch wenn dies in Inter-netforen oder Zeitungsberichten bis heute immer wieder behauptet wird. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gründet sich ausschließlich auf den Besitz und den Tausch von Bilddateien via MMS sowie drei postalisch versandte DVDs. Gegenstand der Anklage sind dabei insgesamt 228 Bild- und Videodateien. Fast alle Bilddateien fanden sich dabei im Speicher und der Speicherkarte von Tauss Handy."
Steffen Kraft schrieb am 18.05.2010 um 13:55
Hm... steckt man MMS neuerdings in IPhone oder wie kommend die da drauf?
S.Heinel schrieb am 18.05.2010 um 14:10
MMS (Multimedia Messaging Service) ist nix anderes als ne SMS mit Bild oder anderem Multimedia-Krimskrams dran.
Hätte ich ihre Mobiltelefon-Nummer könnte ich Ihnen eine schicken.
Steffen Kraft schrieb am 18.05.2010 um 14:27
Eben. Dann würde mein Telefon ihre MMS nicht in sich selbst hineinzaubern, sondern sie von einem Computer meiner Telefongesellschaft herunterladen.
Hannelore Pietsch schrieb am 18.05.2010 um 15:36
Ich bin mir recht sicher, dass sie sich der Bedeutung bewusst sind.
Die benutzung des Begriffs "herunterladen" in diesem Zusammenhang zeigt entweder, dass sie nicht genau darauf geachtet haben (verzeihlich) oder aber absichtlich den Begriff verwenden wollen um beim lesen den falschen Eindruck zu verfestigen zwei _erwiesenermaßen_ unabhängige Themengebiete (das Internet und kinderpornographie) gehören in den selben Topf.
Ich kann sie nur bitten dies richtigzustellen und umzuvormulieren oder sie müssen sich diesen begründeten Vorwurf gefallen lassen.
Das ausweichen auf technische Details hilft vieleicht ihrem ego aber keinesfalls einem vermuteten Qualitätsanspruch an sie selbst.
Vielen Dank.
Steffen Kraft schrieb am 18.05.2010 um 16:15
Ich verstehe die Sorge der Gegner von Internetsperren, dass das Internet als Hauptverbreitungsgebiet von Kinderpornographie dargestellt wird (obwohl sich nach wie vor Kinderpornos im Netz finden). Auch Tauss sagt ja, er habe nachweisen wollen, "dass die Weitergabe des illegalen Materials nicht mehr über das Internet, sondern über Handy und Post erfolge". Das mag in der Diskussion über Internetsperren eine wichtige Rolle spielen.

Strafrechtlich gesehen ist es allerdings relativ egal, auf welchem Weg Tauss das Material bekommen hat. Insofern ist es auch weniger von Belang, von wo Tauss die Bilder heruntergeladen hat, sondern ob er glaubhaft darlegen kann dies nur zum Dienstgebrauch gemacht zu haben.

In einem Punkt muss ich mich allerdings korrigieren: Sein I-Phone hat Tauss erst später bekommen. Das Material fand sich auf seinem Sony Ericsson P900.
S.Heinel schrieb am 18.05.2010 um 16:38
Es geht mir ja auch nicht um die strafrechtliche Relevanz und ob man vor einem Gericht die Begriffe unterscheiden muss um zu einem rechtskräftigen Urteil zu gelangen.

Mir geht es um die Suggestivkraft von "Kinderpornos heruntergeladen". Und dabei denkt keiner an den Empfang einer MMS über das Mobiltelefon sondern triggert automatisch das Bild eines Menschen, der bei heruntergelassenen Jalousien und Hosen im Halbdunkel seiner schmuddeligen Wohnung einen kinderpornografischen Film nach dem anderen aus dem Internet saugt.
ebertus schrieb am 18.05.2010 um 13:45
Die Einzelheiten entsprechend zu würdigen ist sicher Sache des Gerichts, bei Jörg Tauss wie bei Christian Klar et al...

Natürlich inhaltlich nicht vergleichbar - medial schon eher.

Habe mir ebenfalls - und nicht zum ersten Mal, keinesfalls abschließend - meine eher unmaßgeblichen, mehr allgemeinen Gedanken gemacht; und verlinke hier einfach:

www.notina.net/?q=node/263
KalleWirsch schrieb am 18.05.2010 um 14:22
Im Focus läuft die Nachtricht vom Tauss Prozess unter Eilmeldung un der Schlagzeile:

EX POLITIKER WEGEN KINDERPORNO - BESITZ VOR GERICHT

Da stelle ich mir die Frage, ob die Piratenpartei keine politische Partei ist und wieso sie dann zu demokratischen Wahlen zugelassen werden?
Hermanitou schrieb am 18.05.2010 um 14:36
Der Fall Tauss erinnert an den Fall Kachelmann: Beide werden, egal, wie das jeweilige Verfahren ausgeht, für ihr ganzes Leben beschädigt dastehen.
Sie werden nie mehr - auch bei einem Freispruch - so weiter leben können wie bisher, sie haben ein Päckchen zu tragen, das die Medien entsprechend generiert haben.

Interessanterweise wird aber der Herr Schäuble Finanzminister, obwohl er mit einem Koffer voll Schwarzgeld erwischt wurde...irgendwie ungerecht und unlogisch.

Generell wird mal wieder ein Bauernopfer vorgeführt, während die Kinderpornos weiterhin im Web wuchern. An die Ursachen, nämlich die (meist männlichen) Kunden und die Anbieter des "Angebots" macht sich niemand wirklich.
Steffen Kraft
Redakteur Internetpolitik, Bürgerrechte, Datenschutz. Koordinator Wochenthema
Mitglied seit:
3 Jahre 16 Wochen
Zuletzt aktiv:
10.05.2012
Status:
Redakteur
Aktivität:
Beiträge: 168
Kommentare: 611
Mein Projekt:
Mein Web:
Logbuch
01:58
Hans Springstein hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:54
Hans Springstein hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:54
Hans Springstein hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:53
archinaut hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:52
weinsztein hat gerade einen Kommentar geschrieben.
Jürgen Roth Gazprom – das unheimliche Imperium Westend Verlag 2012

316 Seiten. Gebunden.

19,99
 
Das Imperium Gazprom verfügt über eine eigene Armee und einen mächtigen Geheimdienst. An verantwortlichen Positionen arbeiten ehemalige KGB-Agenten, sein privater Besitz ist absolut geschützt, die Verantwortlichen sind unantastbar. Mit Hilfe williger deutscher und europäischer Industrieller versucht es, den Energiemarkt zu monopolisieren und die Verbraucher abzuzocken. Jürgen Roth enthüllt, wer hinter den Kulissen die Fäden zieht >> mehr
Arte-Kooperation

portlet_ArabienArte.png

portlet-gaertnerbuch.png

wir müssen reden

Probe-Abo

probeabo260x120.jpg

Aktuelle Ausgabe bestellen
Der gefährlichste Mann Europas?

Ausgabe 21/2012
24.05.2012

keine Versandkosten
kein Aufpreis

Einzelpreis: 3.60 €

>> bestellen
der Freitag Kollektion

Freitag-Kollektion_Gaertner.jpg

Arte

portlet_arte+zeile.pngportlet_arte+zeile.png

Freitag-Buchshop.png

 
 
 
 
© der Freitag Mediengesellschaft mbH & Co. KG