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12.12.2011 | 12:04

Leiharbeit (2)

Die staatlich geförderte Ausbeutungsmaschine

 

Von Florian Hauschild und Sebastian Müller

Leiharbeit – Die passende Antwort auf Flexibilitätsanforderungen in einer globalisierten Welt oder staatlich organisierte Unterwanderung des Arbeitnehmerschutzes? Das deutsche Beschäftigungsmodell befindet sich in einem massiven Umbruch, der tiefe Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft haben wird. Effizienzsteigerung und zweifelhafte Titel wie  "Exportweltmeister" sind die Ziele, die mit Hilfe einer sozialen und institutionellen Fragmentierung umgesetzt werden sollen.

Nachdem im ersten Teil der Serie die politischen und rechtlichen Grundlagen der Leiharbeit skizziert wurden, stellt sich nun die Frage nach den arbeitsmarktpolitischen und sozialen Folgen der Leiharbeit.

Das Sprichwort, dass im Krieg die Wahrheit immer zuerst stirbt, lässt sich auch auf die gegenwärtige Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik anwenden. Seit 2002 wird stets von „Reformen“ gesprochen, wenn eigentlich tiefe Einschnitte in Rechte und Privilegien gemeint sind. Verbunden wird die Reformrhetorik mit teils mehr, teils weniger glaubwürdigen Argumenten. Ein immer wieder zu beobachtendes Muster dabei: Ist die Politikmaßnahme erst einmal umgesetzt, interessieren die einstigen Argumente und deren Realitätsbezug kaum noch.

Auch mit dem staatlich geförderten, expansiven Ausbau der Leiharbeit wurden zunächst hehre Ziele verknüpft. Leiharbeit sollte Arbeitslosen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen helfen. Wie kaum ein anderes Instrument sei doch die Leiharbeit in der Lage, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte wieder in den regulären Arbeitsmarkt einzugliedern, so die quer durch alle politischen Lager reichende Überzeugung. Die Phase der Leiharbeit sei dabei als eine Phase des Übergangs zu verstehen, die im Regelfall in einer Festanstellung des Leiharbeiters münden solle.

Für Unternehmen ist diese Regelung zweifelsohne profitabel. Sie können, bei einer sich schnell verbessernden Marktlage, ohne Rücksicht auf den Kündigungsschutz Arbeitskräfte einstellen. In einer globalisierten Weltwirtschaft, in der Flexibilität einen entscheidenden Erfolgsfaktor darstellt, kann nach Ansicht der Wirtschaftsverbände diese Vergrößerung der Handlungsspielräume hiesiger Unternehmen nicht hoch genug eingeschätzt werden. „Just in time“ lautet das Credo nun also auch bei der Personalplanung, statt starrer Strukturen die letztendlich allen schaden.

Kritiker, die vor allem auf die Gefahr einer sozialen Schieflage hinweisen, konfrontieren die Befürworter der Leiharbeit mit dem im Gesetz verankerten Equal Pay/Equal Treatment –Prinzip, auch Gleichstellungsgrundsatz genannt. Dadurch soll sichergestellt sein, dass Zeitarbeiter in einem Unternehmen zu den gleichen Bedingungen tätig werden wie die dort fest angestellte Belegschaft. Soweit die Theorie.

Dass das Equal Pay/Equal Treatment-Prinzip allerdings faktisch gar nicht umsetzbar ist, wird klar, wenn man auf die organisatorischen Realitäten der Leiharbeit blickt. Allein die drei großen Verleiher Adecco, Randstad und Manpower erzielten in Deutschland im Jahr 2007 einen Gewinn von 260 Millionen Euro.[1]

Die entscheidende Frage ist jedoch, worauf dieser Gewinn fußt. Da Unternehmen letztendlich nicht mehr für Leiharbeiter als für ihre Stammbelegschaft ausgeben wollen, gibt es gar keine andere Möglichkeit als die Vermittlungskosten dem Arbeitnehmer in Rechnung zu stellen. Im Ergebnis erhalten Leiharbeiter 20 bis 40 Prozent weniger Lohn als Beschäftige mit Festanstellung.

Von den Verleihern wird nur ungern erwähnt, dass eine Aushebelung des Gleichstellungsgrundsatzes – wie in Teil 1 beschrieben -, über den Umweg gesonderter Tarifverträge für die Leiharbeitsbranche stattfindet. Auch ist es zulässig, zuvor arbeitslose Leiharbeitnehmer geringfügiger zu entlohnen, als dies nach dem Gleichstellungsgrundsatz angemessen wäre.[2] Oft erhalten diese Geringverdiener trotz einer Vollzeit-Anstellung so wenig Lohn, dass sie weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben. Die so genannte „working poor“ ist längst kein US-amerikanisches Phänomen mehr.

Zwar besteht der Niedriglohnsektor nicht nur aus Leiharbeitskräften, diese bilden aber eine wachsende Gruppe unter den Geringverdienern. Wie jüngst berechnet, wurden seit dem Jahr 2005 Niedriglöhne mit rund 50 Milliarden Euro – das sind über 20 Prozent der Gesamthöhe des ALG II-Etats – subventioniert.[3] Hartz IV verkommt damit zu einem Subventionsprogramm für lohndrückende Unternehmen, die dank Hartz I dafür gleich noch das passende Werkzeug mitgeliefert bekamen.

Allerdings werden mit dieser Subvention keineswegs bessere Chancen der Leiharbeitnehmer auf eine Festanstellung erkauft, wie es sich die Politik erhoffte. Denn in den meisten Fällen sind Unternehmen gar nicht an Festanstellungen interessiert. Lediglich 15 Prozent der Leiharbeitnehmer konnten sich im Anschluss an diese Tätigkeit über eine reguläre Beschäftigung freuen.[4]

Neben den individuellen Folgen für die beschäftigten Leiharbeiter und den sozialen Kosten durch strukturelles Lohndumping, beeinflusst der Ausbau der Zeitarbeit aber auch die Arbeitnehmerrechte regulär Beschäftigter. Zum einen werden Flächentarifverträge durch gesonderte Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche zunehmend unterwandert, zum anderen verschlechtert sich dadurch auch die Verhandlungsposition der Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen. Wo Zeitarbeit als mahnendes Menetekel prangert, werden Lohnkürzungen oder der Abbau von Arbeitnehmerrechten eher in Kauf genommen, als dies bei einem ausgeglichenen Kräfteverhältnis der Fall wäre.

Die IG-Metall konstatiert zudem eine zunehmende Verschlechterung der innerbetrieblichen Atmosphäre.[5] Leiharbeiter und Stammbelegschaft bilden demnach oft zwei gesonderte Gruppen, die sich misstrauisch beäugen und im jeweiligen Gegenpart eher einen Konkurrenten als einen Kollegen sehen. Ähnlich wie bei schlecht gemanagter Migration entstehen gegenseitige Ressentiments und Vorurteile zwischen den verschieden privilegierten Gruppen, wodurch langfristig auch die Innovationsfähigkeit des Gesamtunternehmens negativ beeinflusst werden kann.

Während der Durchsetzung der Agenda 2010-Reform wurde die Leiharbeit von den Medien und quer durch alle etablierten Parteien als notwendiger und segensreicher Schritt gepriesen. Mehr als fünf Jahre später bleibt das Ergebnis, dass die Leiharbeit hauptsächlich den Unternehmen genutzt hat. Die Institutionalisierung der Leiharbeit ist ein wesentlicher Grund dafür, dass das deutsche Wirtschaftsmodell seine angestammte Identität der Übertragung von wirtschaftlichem Erfolg in sozialen Erfolg verloren hat.

Mit kontinuierlichen Unternehmenssteuersenkungen, der Errichtung der Zeitarbeitsbranche, ferner der Subventionierung von Niedriglöhnen durch den Staat und dem damit verstärkten Druck auf die Löhne und die Gewerkschaften, wird auf der einen Seite ein immer größeres Heer von prekarisierten Arbeitnehmern geschaffen, auf der anderen Seite ein umfassender Sozialstaat für Unternehmer und Vermögende errichtet.

Dabei wird ein entscheidender Aspekt von den Apologeten flexibilisierter und deregulierter Arbeitsmärkte völlig aus den Augen gelassen: Dass Standards wie ausgebaute Arbeitnehmerrechte, soziale Sicherheit oder ein förderliches Betriebsklima – also solche sozialen Bedingungen und Institutionen, die dem spontanen und freien Wirken von Marktkräften im Wege stehen – die Produktivität auf nachhaltige Weise fördern könnten.[6]

Doch der aktuelle Ausblick ist düster. Mit der kontinuierlichen Ausweitung der Leiharbeit findet ein Generalangriff auf die sozial- und rentenversicherungspflichtigen regulären Beschäftigungsverhältnisse und damit auf das Fundament von Wohlstand und Gerechtigkeit statt.

1 www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/leiharbeit/studien/leiharbeitnehmer-als-tageloehner/dgb-stellungnahme-leiharbeitsbericht.pdf

 

2 www.zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/main/674.htm

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041229_1bvr228303.html?Suchbegriff=Arbeitnehmer%FCberlassungsgesetz

 

3 www.fr-online.de/politik/meinung/subventionen-fuer-die-lohndruecker/-/1472602/4551494/-/index.html

 

4 www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/leiharbeit/gegenargumente/

 

5 www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/leiharbeit/argumente/negative-auswirkungen-auf-betriebsklima/

6 Vgl. Lehndorff, Steffen (Hg.): Abriss, Umbau, Renovierung? Studien zum Wandel des deutschen Kapitalismusmodells, Hamburg 2009.

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf le-bohemien.net


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Kommentare
Matto schrieb am 12.12.2011 um 20:41
Hartz IV und Leiharbeit sind für mich als normal denkender Mensch Verbrechen. Millionen von Menschen werden unwürdig ins Abseits gedrängt. Was daraus entsteht, sehen wir gerade in unverantwortlichen Entwicklung des Rechtsradikalismus in der BRD.
Für mich ist das ein Fall für das Oberste Europäische Gericht für Menschenrechte.
Rosa Sconto schrieb am 13.12.2011 um 09:42
Auch Euer 2. Teil hier zeigt schön anschaulich wie diese De-Sozialisation seit über einem Jahrzehnt ganz offen für jeden durch die Gesellschaft schleicht. Wie viele resigniert haben, manche sogar Angst vor den "Sicherheits-Institutionen" haben als Störenfriede aufzufallen stelle ich mir besser gar nicht erst vor. Denn solange der Rest, die Leih-Sklaven, noch ein paar Cent für Bier und Zigaretten verdienen, wird diese Entwicklung auch so weitergehen. Am Ende werden wir wohl bald Wärmestuben für Millionäre einrichten.
Björn Eriksson schrieb am 13.12.2011 um 12:31
Die Geschichte belegt, dass Recht nur weniger klarer Sätze bedarf. Nur die Rechtlosigkeit bedarf eines Wusts schwer durchschaubarer Texte, eliminierender Regeln und abstruser Bedingungen, um sich als sichtbares Recht darzustellen.

Neben den Zeitarbeitsfirmen, deren Geschäftsmodell einzig und allein darin besteht, in trauter Kungelei mit den öffentlich-rechtlichen Job-Centern, nach bewährter Buchbinder-Wanninger-Methode, aus dem eklatantesten Mangel der ohnehin schon Besitzlosen noch ihren Honig zu saugen, bedienen sich immer mehr auch die großen „Gobalplayer“ aus dem Topf der Wehrlosen.

Man möchte glauben, dass es im Zeitalter der IT-Technik kein Problem mehr sein sollte, eine Lohnabrechnung auf Basis von elektronischen Zeiterfassungen in kürzester Zeit für seine Mitarbeiter zu erstellen. Selbst als ich vor vierzig Jahren als Zwölfjähriger in einem Ferienjob bei einer Baufirma den Wochenlohn mit einer Rechenmaschine auszurechnen hatte, die Lohnstreifen noch mit einem Kugelschreiber ausfüllte, erhielten die Bauarbeiter dennoch pünktlich vor dem Wochenende ihren Wochenlohn abgezählt in einer Lohntüte. Das war damals Ehrensache.

Da nimmt es doch Wunder, dass ausgerechnet z. B. der Globalplayer Amazon, ein höchst gewinnbringendes Unternehmen, ein Internet-Unternehmen sogar, mit High-Tech-Administration, es in seinem neuen Auslieferungswerk bei Augsburg einfach nicht gebacken bekommt, am Monatsende seinen Mitarbeitern – die keine Leiharbeiter sind – den ohnehin spärlichen Lohn auszubezahlen. Nicht einmal bis zum zugesagten Zahlungstermin in der Mitte des Folgemonats ist man in der Lage, wenigstens eine Lohnabrechnung auszuhändigen. Dass diejenigen, deren Einkommen aus Arbeit unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt, sich keineswegs in der Situation befinden, auf Rücklagen zurückzugreifen, damit Mietzahlung und sonstige Abbuchungen, die üblicherweise am Monatsanfang fällig sind, auf dem Girokonto auch abgedeckt sind, wen kümmerts. Das ist ja wohl deren Problem, und nicht das Problem von Job-Center und Arbeitgeber.

Die Geschichte der „Sozialschmarotzer“ ist neu zu schreiben. Denn sie tragen Nadelstreifenanzüge, oder erfinden in den Behörden ellenlange Fragebögen, die noch längere Anweisungen zum Ausfüllen erforderlich machen, damit diejenigen ihren Büroalltag aufrechterhalten können, deren Existenzberechtigung in der Streichung von Ansprüchen und Versendung von Bescheiden besteht.

Und die Sklaven in der Amazon-Galeere? Die können bei ausbleibender Lohnzahlung nicht einmal die Arbeit niederlegen, droht ihnen doch postwendend ein Fragebogen des Job-Centers, wegen Kürzung von Hartz-Dingsbums und so.
tlacuache schrieb am 13.12.2011 um 12:53
Björn Eriksson schrieb am 13.12.2011 um 12:31
Danke fuer die Infos, wenn ich 20 Jahre juenger waere, wuerde es in der Amazon-Galeere ganz schoen rummsen, so Hartz-Dingsbums und so.
Prophezeihe mal, bald rummst es auch schoen...
claudia schrieb am 14.12.2011 um 09:07
Ein wichtiges Thema, danke dafür, dass es wieder mal angesprochen wird.

Ich habe eigene Erfahrung mit der Leiharbeit, früher als Betriebsratsmitglied, später als Leiharbeiterin.

Leiharbeiter einer Zuhälterfirma werden in verschiedenen Betrieben eingesetzt. Ein Betriebt entleiht Arbeitskräfte von verschiedenen Zuhältern.
Das bedeutet: Die Leiharbeiter, die in einem Betrieb arbeiten, kennen sich zwar, sind aber nicht bei der gleichen Firma beschäftigt. Die Leiharbeiter einer Zuhälterfirma kennen sich nicht.
Deswegen ist es unmöglich, in einer Arbeitszuhälterfirma eine Betriebsratswahl zu organisieren.
Ebenso unmöglich ist es, in einer Leihfirma eine Gewerkschaftsorganisation aufzubauen. Tariffähigkeit hängt aber unmittelbar von der Streikfähigkeit ab: Im Interessengegensatz von Arbeitskraftverkäufern und Arbeitskraftkäufern („Lohnarbeit und Kapital“) kann man Vieles wollen, wenn dahinter keine Durchsetzungsmacht steht, ist das Wollen vergebens. Deswegen sind die IGZ- und AZB-Tarife keine Tarife im herkömmlichen Sinne: Sie sind einseitige Lohnverordnungen, an deren Zustandekommen die Betroffenen in keiner Weise beteiligt sind.

Vor der Agenda 2010 lagen die Leihlöhne zwar auch unter den Industrietarifen, waren aber kaufkraftbereinigt höher als heute. Arbeitsämter konnten Arbeitsuchenden einen Leihjob nur unverbindlich vorschlagen. Es war damals noch ein bekannter Fakt, dass Leiharbeit nicht tariffähig ist. Als zumutbar galten damals aber nur tariflich bezahlte Arbeitsverträge. Das bedeutete, dass Arbeitsuchende bei Leihfirmen selber ein unteres Entgeltlimit setzen konnten. Die Ablehnung einer Leihstelle wegen zu schlechter Bezahlung hatte keine negativen Folgen für den/die Arbeitsuchende/n.
Mit den Hartz-Gesetzen wurde auch dieses kleine Türchen zu einer halbwegs marktwirtschaftlichen Einregulierung des Arbeitskraftpreises zugehauen. Es gilt der Grundsatz: „Jede Arbeit ist zumutbar“.

Übrigens wurden die gesetzlich erlaubten Einsatzzeiten für den Arbeitskraftverleih schon in den 90er Jahren sukzessive erweitert: Von 6 auf 9 auf 12 Monate.
Die Sache wurde schon unter der CDU/FDP-Regierung auf die Agenda 2010 zu bewegt.
Und das zeigt wieder mal, dass wir grundsätzlich nicht ein Kohlproblem hatten später kein Schröderproblem und heute kein Merkelproblem: Wir haben ein Systemproblem.
tlacuache schrieb am 15.12.2011 um 07:06
..."dass wir grundsätzlich nicht ein Kohlproblem hatten später kein Schröderproblem und heute kein Merkelproblem: Wir haben ein Systemproblem"...

:-))))))))))))
the-babyshambler
...talking about a revolution
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