In letzter Instanz traffen sich heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhr die Hartplatzhelden 2.0 und der Württembergische Fußball-Verband. Es ging um die Frage wer hat die Filmrechte an Amateurfußballspielen ? Die Verhandlung endete mit einem Sieg für die hartplatzhelden 2.0." Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat heute entschieden, daß ein Fussballverband es hinnehmen muß,wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden."
Ausgabe 22/2012
31.05.2012
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