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Am Donnerstag hat der Bundestag nun also ein neues Wahlgesetz verabschiedet, bzw. ein Änderungsgesetz zum bestehenden. Man darf mutmaßen, dass dieser Nachfolger des bisherigen, vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 für verfassungswidrig erklärten Wahlgesetzes nicht lange Bestand haben wird: “Notfalls will die Opposition eine Regelung durch Karlsruhe erzwingen”, so konnte man bereits tags zuvor im Handelsblatt lesen. In der Parlamentsdebatte am Donnerstag wurde dieses Ansinnen von den Oppositionsfraktionen dann noch einmal bekräftigt.
Was mich im Zusammenhang mit dem neu zu regelnden Wahlrecht stört, ist nicht die nun angekündigte Organ- bzw. Normenkontrollklage – diese halte ich in der aktuellen Situation für unumgänglich. Die im Eingangszitat auch durchklingende nötige Neuregelung zur Beendigung des wahlrechtslosen Zustands sollte jedoch am Ende nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, sondern die Schuldigkeit der von der Bevölkerung ins Parlament berufenen Vertreter.
Dass es den im Bundestag vertretenen Parteien nicht gelungen ist, binnen der höchstrichterlich gesetzten Frist von drei Jahren einen Konsens zu erreichen, der als belastbares Fundament unseres parlamentarischen Legitimationsprozesses von einer breiten, fraktionsübergreifenden Mehrheit getragen wird, hinterlässt bei mir den faden Beigeschmack von falschen tagespolitischen Prioritäten und einer zunehmenden Arroganz im parlamentarischem Elfenbeinturm. Man muss das an dieser Stelle noch einmal so deutlich sagen: Inhaltliche Einzelfragen zu erörtern und Differenzen auszudiskutieren, dazu war drei Jahre lang ausgiebig Zeit. Erst Anfang Februar 2011 jedoch wurde ein erster Gesetzentwurf seitens einer der Fraktionen (den Grünen) vorgelegt. Dies, nachdem seit 2008 bekannt war, das die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Frist zur Neuregelung am 30. Juni 2011 auslaufen würde. Anstatt die reichliche bemessene Zeit von drei Jahren für allseitige Gesetzentwürfe, Vermittlungsausschüsse und eine öffentliche Debatte (sic!) zu nutzen, wurde am Donnerstag nun ein, so könnte man meinen, eiligst zusammengeschriebener Notbehelf mit Regierungsmehrheit durchgewunken.
An dem vorliegenden Dilemma tragen daher aus meiner Sicht auch alle im Parlament vertretenen Parteien in vergleichbarem Maße Schuld. Alle Beteiligten früher agieren müssen. Ein Jahr vorher. Besser zwei. Sicher, auch die Medien trifft eine Mitschuld, denen dieses Thema in drei Jahren nicht relevant genug erschien als dass es zum Gegenstand einer intensiven, medial-öffentlich Debatte gemacht worden wäre, die letztlich auch den Handlungsdruck auf die Politik hätte verstärken können. Wenn aber die gewählten Vertreterinnen und Vertreter (aller Fraktionen) sich nicht genötigt sehen, selbstinitiativ ihrem Mandat in einer Form gerecht zu werden, die die Bundesrepublik Deutschland anders als in einem wahlrechtsfreien Raum hinterlässt, mit einem Parlament, das keinen Respekt mehr zeigt vor verfassungsrichterlichen Urteilen (und eine Missachtung gesetzter Fristen ist ja nichts anderes), stellt sich in der Tat auch mir die Frage: wozu noch die etablierten Parteien wählen, in diesem System von Regularien und Gewohnheiten, die über der Rechtsprechung zu sehen scheinen?
In diesem Zusammenhang fällt mir Wilhelm II. ein. Seiner kaiserlichen Majestät fehlte es bekanntermaßen seiner Zeit an Verständnis für eine moderne, konstitutionelle Monarchie. Ich kann mich dieser Tage immer weniger des Eindrucks erwehren, dass den heutzutage gewählten Vertreter des (Volks-)Souveräns aus einer Art gefühltem Gewohnheitsrecht des Mandats heraus, bedingt durch parteiintern geregelte Erbfolge, in ähnlicher Weise die Ahnung zu fehlen scheint, dass zwar die Demokratie ihre Ignoranz überstehen mag, das parlamentarisch-repräsentative System für die Bevölkerung aber weiter an Nachvollziehbarkeit verlieren wird. Volksvertreter, die eher die Verfassungshüter missachten und den Souverän brüskieren als partei- und machtpolitisches Kalkül außen vor zu lassen – wenigstens oder gerade im Fall solch fundamentaler Gesetzgebungsprojekte – führen meines Erachtens das parlamentarische System am Knotenpunkt der repräsentativen Demokratie ad absurdum.
Was bleibt ist der Weg in Protest, Satire oder Apathie. Da möge dann jede(r) wieder selbst wählen.
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Diesen Frust teile ich. Deutschland ist in Sachen Demokratie das Schlusslicht in Europa, hier darf weder ein bundesweiter Bürgerentscheid, noch ein politischer Generalstreik stattfinden. Entmündigte Bürger dürfen alle 4Jahre entscheiden, welche Wahlkampflüge ihnen am besten gefällt – das war´s.
Das politische Management der Bürger darf 4 Jahre machen was es will, ohne sich einer wirksamen Kontrolle unterziehen zu müssen, und ohne dass der Souverän (der vom GG vorgesehene Chef im Lande!) intervenieren darf. Vollkommen irre, wenn diese Herrschaften von Demokratie reden. Hier ein Vorschlag von Mehr Demokratie zur Optimierung des Wahlrechts, der zeigt, dass auch anderes möglich wäre. „Mehr Demokratie“ setzt sich auch (und das schon seit 20 Jahren!) für die Möglichkeit von bundesweiten Bürgerentscheide ein. |
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hab ihr gerade wolfgang bosbach in der heute show gesehen ?
das war parlamentszersetzendes ÖR-TV in reinstform ... und ausgerechnet das ZDF, und ausgerechnet herr bosbach ! wer hätte das gedacht ? laubfrosch |
Ausgabe 22/2012
31.05.2012
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