Es ist wirklich gut, dass die Woche gerade erst angefangen hat. Ich muss nämlich dringend etwas im Internet nachsehen und letzte Woche habe ich meine Zuteilung von 10 Wochenseiten bereits erfüllt. Nun bin ich auf dem Weg zum Ministerium, um rasch eine Web-Recherche durchzuführen. Ich bin nämlich persönlicher Referent der Vorsitzenden der Kommunikationskammer. Sie wundern sich über die Internet-Nutzung? Ach ja, das können Sie als Privatanwender ja nicht wissen – die dürfen ja seit 2011 nicht mehr ins Internet. Damals hat sich das Ministerium zur „Kontrolle gesellschaftsgefährdender Begleitumstände“ aus ökologischen Gründen zu diesem Schritt entschlossen, weil die zunehmende Internetnutzung seit den späten 90er Jahren – wir Insidern nennen sie gern „das Zeitalter der Kommunikation“ – zu einem zunehmenden Raubbau an unseren Wäldern geführt hat. Böse Zungen behaupten allerdings, dass diese großflächige Abholzung zu großen Teilen auf das Konto der als „Internetausdrucker“ bekannten Politiker jener Tage ging. Zuvor hat man versucht, der umweltgefährdenden umfassenden Internetnutzung mit geeigneten Kontrollmaßnahmen zu begegnen. Sie erinnern sich vielleicht, das sind diese Zensurlisten, die den Bürgern damals als „Zugangserschwernisgesetz“ verkauft wurden. Dabei ging es natürlich auch um eine Zugangserschwernis – seit 2009 vor allem für nicht direkt kontrollierbare Meinungsäußerungen. Wissen Sie, bei Zeitungen und im Fernsehen war das ja schon lange kein Thema mehr – da wurden einfach Interviews so lange redigiert, bis die Texte schön auf Parteilinie glattgebügelt waren. Aber in diesem seltsamen Internet der damaligen Jahre, da war ja tatsächlich freie Meinungsäußerung möglich. Zum Glück konnten wir den Bürgern einreden, dass das Internet ein rechtfreier Raum sein, der eine eigene Polizei und viel Kontrolle brauche. Nach einer Weile war das „Zugangserschwernisgesetz“ nicht mehr ausreichend. Wir haben dann das vom späteren Kommissar für demokratische Angelegenheiten, Thomas Jurk, so benannte „fließende Grundrecht“ eingeführt. Damit ließ sich der massive Andrang freier Meinungen und damit die fortschreitende Umweltschädigung durch Internetausdrucken schon besser in den Griff bekommen. Allerdings gab es immer noch eine Menge Bürger, die einfach so beliebige Seiten im Internet anschauten – natürlich keine pornographischen oder politischen Inhalte, das wurde schon sorgfältig gefiltert. Aber trotzdem, wer konnte denn schon wissen, was so ein Bürger denkt? Sie verstehen, das war einfach ein Restrisiko. Deshalb wurden ja auch Drucker und Kopierer nur gegen Vorlage des Internetausweises verkauft. Ja, der Internetausweis – das war der erste Schritt, mit dem wir dieses Internet wirklich gebändigt haben. Jeder, der einen Computer mit Internetanschluss benutzen wollte, musste bei der Zentralstelle für Gedankenfreiheit einen biometrischen Ausweis und ein Lesegerät beantragen. Das gab es natürlich nur, wenn für die Antragsteller nach Abgabe seiner "Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung" bei der Durchleuchtung durch BKA und Verfassungsschutz eine positive Informationsprognose erstellt wurde. So konnte man gleich mögliche radikale Randgruppen, etwa Journalisten, die noch selbst recherchieren wollten, heraushalten. Wie das geht, hat man erstmals 2009 bei der Leichtathletik-WM in Berlin ausprobiert – und auch gleich bewiesen, dass solche Schnüffelaktionen durchaus unter der Decke gehalten werden können. Heute sind sie ja überall üblich. Mit der Ausweiskarte konnten dann die geübten Kräfte der zuständigen Behörden feststellen, wer wann und wo im Internet unterwegs war. Diese Daten und die dazugehörigen Webseiten wurden gesammelt, ausgedruckt und im Ministerium zur „Unterminierung radikaler sozialkrimineller Umtriebe und latenter Anarchie“ (kurz URSULA) ausgewertet. Nachdem der Bearbeitungsdruck im Laufe der Zeit immer noch recht hoch war, wurde endlich die heute praktizierte Methode eingeführt: Eine Internetnutzung vom heimischen PC ist nur noch in Sonderfällen möglich. Mitglieder der privilegierten Gruppe der Informationsberechtigten – das sind die, die über einen Internetausweis mit Webseitenbezugsrecht verfügen, stellen bei der Webseitenausgabestelle (kurz WAS) in Berlin einen Antrag auf Einsichtnahme einer bestimmten Webseite. Der Antrag wird geprüft und im Regelfall schon in wenigen Tagen genehmigt, sofern man sein Kontingent von maximal 10 Webseiten pro Woche noch nicht überschritten hat. Dann kann man die Webseite in der zentralen WAS oder in einem der WAS-Zentren in den Landeshauptstädten gegen eine geringe Gebühr und Vorlage des Internetausweises ausdrucken lassen und abholen. An dieser Stelle schreckte ich auf – ich muss beim Zeitungslesen eingeschlafen sein. Was für ein Albtraum. Und so lächerlich. Internetausweis – wer käme bloß auf eine solch absurde Idee?
Ausgabe 22/2012
31.05.2012
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