19.06.2009 | 14:33

Erst handeln, dann denken

Dass unsere Volksvertreter manchmal recht eigenwillige Vorstellungen davon haben, wie denn eben dieses Volk zu vertreten sei, kann spätestens seit den diversen Überwachungsideen aus dem Hause Schäuble nur noch sehr schwer als übertriebene Bürgernähe interpretiert werden.

Gesteigert wurde dieses selbstaufgegebene Heinzelmännchen-Dasein der politischen Kümmerer noch einmal durch die Breitband-Stigmatisierung breiter Bevölkerungsteile als potentielle Pädokriminelle in der Diskussion um die Einführung einer Internet-Zensurarchitektur.

Wem an dieser Stelle die alte Scherzfrage „Was macht ein Staubsaugervertreter? Er verkauft Staubsauger. Und was macht ein Volksvertreter?“ einfällt, mag ein wenig über das Ziel hinausschießen, trifft aber den Kern der diversen öffentlichen Stellungnahmen der „von“ und „zus“ aus dem Bundestag, die in Bezug auf die Online-Petition „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ so freundlich oder, je nach Sichtweise, bar jeder Vernunft abgegeben wurden.

Entsprechend ist es nur wenig überraschend, dass dieses Zensur-Gesetz nur in wenigen Punkten überarbeitet wurde und man zur Sicherheit gleich einmal beschlossen hat, über die Willensäußerung der über 134.000 Mitzeichner der Petition erst nach der Bundestagswahl zu beraten.

Ebensowenig mag es noch überraschen, wenn die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die nicht erwünschte Bürgermeinung als Bestrebung wertet, das Internet zum rechtsfreien Raum machen zu wollen und

„Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.“

Interessant ist hier, dass über ein Gesetz gesprochen wird, dass doch vorgeblich auf Kinderpornographie eingeschränkt sein soll, während doch mit dieser Darstellung der Aufgabenbereich deutlich ausgeweitet wird.

Die Frage, die im Zusammenhang mit den umstrittenen Internetsperren häufig gestellt wird, ist, warum kinderpornographische Seiten nicht einfach gelöscht würden, was durchaus schnell und unaufwendig machbar ist. Der Arbeitskreis Zensur fasst dazu einige interessante Aussagen der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, zusammen:

„Krogmann zufolge können solche Seiten bei Hosting-Anbietern im Ausland nicht gelöscht werden, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, anstatt direkt die Provider zu benachrichtigen. Hiermit wolle das BKA Rücksicht auf die Befindlichkeiten ausländischer Behörden nehmen.

Wörtlich erklärte Krogmann in der Antwort bei Abgeordnetenwatch: Das BKA ‚informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist die Seite schon weitergewandert.’ Die Einhaltung des Dienstweges, so Krogmann weiter, rechtfertige das BKA mit der ‚Achtung vor der Souveränität der Staaten’.“

Der AK Zensur zeigt sich verwundert:

"Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder", erklärt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. "Löschen statt Sperren ist möglich, aber der 'Dienstweg' soll dem entgegen stehen?"

Wie wenig professionell dieses Gesetz angegangen wird, zeigt sich u.a. in der Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der zwar das Kontrollgremium für die BKA-Aktivitäten einberufen soll, sich nach eigenen Worten jedoch in dem Thema gar nicht auskennt. Weiter sagte Schaar am Montag der taz:

"Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee. (...) Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen".

Gehört hat auf ihn offenbar niemand.

 
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tok
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