TorstenHass

Im Web-Stuhl

19.06.2009 | 08:15

Ein leistungs- und wirtschaftsförderndes Managergehalts-Modell

Leider sind Manager meist arme Hunde. Schon vor langem bekamen sie die Formulierung „Nieten in Nagelstreifen“ auf den Deckel. Zwischenzeitlich wird ihnen außerdem vorgeworfen, nicht nietenhaft genug zu sein. Denn Nieten sind zusammenhaltende Metallbolzen, und raffgierige Managerbezüge gefährden nach mancher Auffassung den Zusammenhalt der Gesellschaft.
In letzter Zeit war unter anderem im Gespräch, die unternehmenssteuerliche Absetzbarkeit hoher Gehälter zu begrenzen oder aber Managergehälter zu deckeln. Womit wir wieder beim Deckel sind. So ein Deckel, auf ein Monatsgehalt bezogen, ist natürlich unfair. Man stelle sich vor, ein solcher Deckel hätte für den Dauerlächler Thomas Middelhoff gegolten, der inzwischen vielleicht keinen Job mehr bekommt, weil er zum zweiten Mal medienwirksam und großstabsmäßig versagt hat. Arbeitslos geworden, muss Middelhoff womöglich bald seine Gehälter verfrühstücken. Wären sie gedeckelt gewesen, fiele er dem Steuerzahler frühzeitiger als „Hartzie“ zur Last. Das kann niemand wollen.

 

Weil so ein Monatsdeckel also unfair ist und Leistung sich wieder lohnen soll, schlage ich hiermit einen Lebenszeitdeckel vor. „Wer so gut ist, dass er pro Jahr mehrere Millionen verdient, hat doch Startkapital genug, um eine eigene Firma zu gründen“, bemerkt Hans-Jörg Bullinger, Chef der wirtschaftsnahen Innovationsschmiede Fraunhofer-Gesellschaft, im aktuellen „Bild der Wissenschaft“. Die Schlussfolgerung daraus muss lauten: Wer in seiner abhängigen Beschäftigung im Laufe der Zeit ein Einkommen von summa summarum, sagen wir, 25 Millionen Euro erhalten hat, ist entweder überbezahlt oder aber ein „guter Mann“.

 

Wenn er ein „guter Mann“ ist, ist er fähig, sich erfolgreich selbstständig zu machen. Da eine solche erfolgreiche Selbstständigkeit nicht nur im Interesse des guten Mannes, sondern auch der Gesellschaft ist, ist es berechtigt, nach Überschreiten der 25-Millionen-Lebensgehaltsgrenze einen sehr, sehr hohen Steuersatz auf weitergehende Einnahmen im Rahmen abhängiger Beschäftigung zu erheben: Vom Gängelband abhängiger Beschäftigung befreit, schafft der (zwangs-)verselbstständigte gute Mann  viele neue Arbeitsplätze und erhöht sein individuelles Freiheitsgefühl. Außerdem gibt er seinen bisherigen Managerposten (abhängige Beschäftigung) frei, so dass nachfolgende gute Leute ihre ersten Meriten und Millionen einheimsen können.

 

Rein hypothetisch ist es natürlich möglich, dass der vermeintlich gute Mann sich nicht erfolgreich selbstständig macht. Dann aber ist er kein „guter Mann“ gewesen, hat sein bisher aufgelaufenes Lebensgehalt von 25 Millionen nicht zu Recht bekommen, und es wurde wirklich Zeit, dass er freigesetzt wird, ehe er noch mehr Schaden im Rahmen seiner abhängigen Beschäftigung anrichten konnte. Die hohe Besteuerung auf Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung, die über die bisherigen 25 Millionen hinausgehen, sollte natürlich weiterhin bestehen bleiben. Schließlich heißt es „Leistung muss sich lohnen“ – nicht: „Hochbezahlte Nicht-Leistung muss sich lohnen.“ Hochbezahlte Nicht-Leistung sollte in einer Leistungsgesellschaft besteuert werden, dass es knallt – in diesem Fall sozusagen nachträglich.

 

Zusammenfassung: Dieser Essay fordert keine Deckelung von Monats-Managergehältern, sondern von „Lebensgehalt“, das im Rahmen abhängiger Beschäftigung gezahlt wird. Ein solches Verfahren bestraft Nicht-Leistung, ohne Leistung zu bestrafen, schafft neue Arbeitsplätze im mittelständischen Bereich und gibt außerdem der Managerjugend eine Chance!

 
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Kommentare
merdeister schrieb am 19.06.2009 um 09:16
Was passiert denn, wenn er die 25mio in den Sand setzt und hinterher pleite ist? Beginnt er dann von neuem? Oder bleibt es bei der hohen Steuer?
Das ist natürlich nur eine Detailfrage, prinzipiell finde ich die Idee gut*.

*Zumindest solange, bis jemand, der mehr Ahnung hat als ich, mir erklärt, welche katastrophalen Folgen soetwas hätte**.

** Sich keinen eigenen Privatjet leisten zu können fällt nicht unter katastrophal.
TorstenHass schrieb am 19.06.2009 um 09:40
Das Modell wäre so gedacht, dass es bei der hohen Steuer bleibt, wobei (wie bei allen anderen Steuerzahlern) das Existenzminimum natürlich steuerfrei bleiben würde. Man könnte es als nachträglichen Steueraufschlag für jemanden ansehen, der durch "Unfähigkeit bei Selbstständigkeit" im nachhinein einen Hinweis darauf gibt, dass er auch zum Zeitpunkt der abhängigen Beschäftigung zwar ein hohes Gehalt bezogen hat, aber kein Leistungserbringer i.e.S. war.
Offen gestanden war ich versucht, bei den tags noch "Satire?" / "Provokation" hinzuzufügen, weil ich mir selbst nicht ganz sicher bin, ob diese gegen 4 Uhr früh auftauchende Idee sinnvoll ist. Auch ich warte also auf "jemand[en], der mehr Ahnung hat als ich" ;-)
merdeister schrieb am 19.06.2009 um 10:07
Mal sehen, wer kommt. Solange finde ich die Idee hart aber fair. Satire hin oder her. Außerdem, was wäre Satire wert, würde man sie immer als solche kennzeichnen?
Lago schrieb am 19.06.2009 um 10:25
Großartige Idee!

Problematisch wäre allerdings die dann im Hochlohnsektor entstehende Scheinselbstständigkeit ...
TorstenHass schrieb am 19.06.2009 um 11:07
... für die es aber bereits vorhandene Regeln gibt. Allerdings kann ich auch hier nicht recht beurteilen, inwieweit diese Regeln übertragbar und/oder wirksam sind.
Lago schrieb am 19.06.2009 um 20:32
Das Problem wäre hier doch:

(a) Die Scheinselbstständigkeit im Niedriglohnsektor existiert trotz Regularien; so etwas lässt sich letztlich gar nicht verhindern, ohne der Selbstständigkeit per se massiv zu schaden

(b) Die Problematik im Hochlohnbereich wäre völlig anders: Hier wäre nicht die Abhängigkeit des Arbeitnehmers/Scheinselbstständigen vom "Auftraggeber" der entscheidende Hebel, sondern die umgekehrte Abhängigkeit! D.h. es wäre praktisch nicht zu verhindern, dass der ehemaliger Manager ein 1-Mann/Frau-Unternehmen gründet und sich selbst als Berater dem ehemaligen Arbeitgeber zur Verfügung stellt (und im Rahmen der Zusammenarbeit alle bisherigen Rechte und Begünstigungen einfach als Teil des "outsourcing"-Vertrags weitergeführt werden).

(c) Bisher werden Scheinselbstständigkeiten fast nur dann entdeckt, wenn der Arbeitnehmer dagegen klagt. Hier würde aber weder Leistungsgeber noch -nehmer einen Grund haben, zu klagen. D.h. der "Steuerbetrug" wäre nur durch massive Ermittlung möglich ... (unrealistisch, schade)
TorstenHass schrieb am 24.06.2009 um 10:28
Zu (a) kann ich, wie gesagt, eigentlich nichts sagen, bei (c) fällt mir sofort meine eigene Steuererklärung ein, wo man in Anlage S durchaus „genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit“ samt Gewinn angeben muss. Dort dürfte ab einem hohen sechsstelliger Betrag auch ein schnarchnasiger Finanzbeamter hellhörig werden. Und das sage ich, obwohl ich durchschnittlich alle zwei Jahre gegen die Behandlung meiner Anlage S Einspruch einlegen muss!

Hauptsächlich verlassen würde ich mich auf (b), den Arbeitgeber. Nicht unbedingt wegen (im Fall einer AG) kritischer Aktionäre oder Wirtschaftsprüfer. Sondern wegen des „psychologischen Hebels“: Wie steht ein Nachfolger da, der seinen Vorgänger noch als (hochdotierten) Berater hat? In hochdotierten Sphären dürfte die Eitelkeit und Überzeugtheit hinsichtlich eigener Ideen besonders ausgeprägt sein, „und alle meine Vorgänger waren eh Luschen“. Beispiel Daimler: Zetsche macht das meiste rückgängig, was Schrempp verbrochen hat. Schrempp machte das meiste rückgängig, was der Vorgänger Reuter verbrochen hatte, und Daimler zur shareholder-value-orientierten Welt AG. Und Reuter hatte zuvor die „Vision“, Daimler in einen integrierten Technologiekonzern mit mehr als Autos zu verwandeln. Zumindest in diesem Beispiel habe ich nicht den Eindruck, dass einer der drei sehr auf eine Beraterfunktion seines jeweiligen Vorgängers erpicht gewesen sein könnte. Und ich kenne auch privat keinen „leitenden Angestellten“, der besonders scharf darauf wäre, Ratschläge von seinem jeweiligen Vorgänger anzunehmen. Normalerweise sind die Ratschläge eher unerbeten und nervig ;-)
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