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Blog von tribble

27.07.2009 | 22:31

1.8. Hanfparade 2009 in Berlin - Für eine freie Wahl

Hanfparade 2009 – Für eine freie Wahl!

 

Am 1. August 2009 werden zum 13. Mal im Rahmen der Hanfparade Menschen in Berlin auf die Straße gehen, um für den längst überfälligen Kurswechsel in der Cannabispolitik zu demonstrieren. Denen, die für die Bundestagswahl kandidieren, soll gezeigt werden, daß auch nach der Bundestagswahl eine Politik nicht hingenommen wird, die Menschen um ihren Arbeitsplatz, ihr Ansehen, ihre Gesundheit und ihre Freiheit beraubt. Die Gebraucher von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten wollen sich von doppelmoralischen Gesundheitsaposteln und verlogenen Politikern ihre Selbstbestimmung nicht nehmen lassen und fordern von den Verantwortlichen gerechtes Handeln:

Das Recht eines jeden, eine heimische Pflanze für seine persönlichen Bedürfnisse zu kultivieren.

Einen geregelten Verkauf für Cannabisprodukte, um das Gesundheitsrisiko für jeden Konsumenten kalkulierbar zu machen –  bisher ein Privileg der Alkohol- und Nikotinfreunde.

Objektive, und vor allem, glaubwürdige Aufklärung, die Mündigkeit vermittelt, kurz: Eine freie Wahl!

Mit der Hanfparade 2009 wird in der Öffentlichkeit eine Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genußmittel thematisiert – mit Musik, Redebeiträgen, Diskussionen und Kreativität!

Die Auftaktkundgebung zur Hanfparade 2009 beginnt um 13:00 Uhr am Berliner Fernsehturm.


Webseite der Hanfparade: www.hanfparade.de

Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 103 KB, 6 Seiten):
www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse09-07-20.pdf


Für eine freie Wahl! Die freie Wahl von politischen Parteien und Parlamentariern ist in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften eine Selbstverständlichkeit – ein allgemein anerkanntes Bürgerrecht. Die freie Wahl von Genußmitteln wird in diesen Gesellschaften den Menschen jedoch verwehrt – ein allgemein verweigertes Menschenrecht.

 

Die Wahlfreiheit darf sich jedoch nicht lediglich auf das Ankreuzen von Personen- und Parteinamen auf Wahlzetteln beschränken, sondern vielmehr muß die freie Wahl der Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung, des Lebensstils und des Genusses gewährleistet sein. Dazu gehört auch die freie Wahl des individuellen Umgangs mit Drogen als private und persönliche Art der Lebensgestaltung. Drogengebrauch gehört zum intimen Bereich der Lebensgestaltung – wie die Ernährung oder die Familienplanung. Jeder Eingriff in diesen Bereich [der nicht der Unversehrtheit von Dritten dient] stellt eine unzulässige Einschränkung der individuellen Freiheit dar und verletzt das Menschenrecht auf Schutz des Privatlebens [Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art.12].

 

Die einzige »Wahlfreiheit«, die die aktuelle Drogengesetzgebung zuläßt, ist die zwischen Koffein, Nikotin, Alkohol, Abstinenz oder Strafe. Die fehlenden strafrechtlichen Folgen des Konsums oder die Verfahrenseinstellungen bei »Geringen Mengen« ändern daran herzlich wenig. In diesem Bereich dienen das Führerscheinrecht, das Arbeitsrecht oder die Psychiatrisierung längst als »Ersatzstrafe«.

 

Solange alle Vorbereitungshandlungen zum Konsum [Erwerb, Besitz, Anbau] kriminalisiert sind, ist die scheinbare Wahlfreiheit beim Konsum eine dreiste Mogelpackung. Unter dem Deckmantel der gesundheitlichen Fürsorge wird sich in die Tasche gelogen, eine die Menschenrechte wahrende Gesellschaft zu sein. Diese »gesundheitliche Fürsorge« steht ohnehin im Zwielicht in Anbetracht der Tatsache, daß schwer kranke Menschen ihr zum Trotz der freien Wahl ihrer Heilmittel beraubt werden. Die »gesundheitliche Fürsorge« scheint zudem völlig aus dem Fokus zu rücken, wenn diese Menschen ihre Leiden auf milde Art mit Cannabis zu stoppen versuchen und dabei körperliche Schäden durch andere Medikamente vermeiden wollen – dafür werden sie strafrechtlich verfolgt und eingesperrt, auf Kosten der Allgemeinheit. Die Betroffenen stehen also vor der »freien« Wahl zwischen schweren Nebenwirkungen von zugelassenen Medikamenten oder nachweislich geringerer Belastung von Cannabis, jedoch mit dem Risiko, die schweren Nebenwirkungen des Betäubungsmittelrechts zu spüren zu bekommen: Bruch mit dem Gesetz, Kriminalisierung, Strafverfolgung. Diese Art der »freien« Wahl ist menschenverachtend.

 

Eine freie Wahl – worum es dabei auch immer geht – setzt Sachkenntnisse über das zur Wahl Stehende voraus. Nur gut Informierte sind fähig, mögliche erwünschte und unerwünschte Folgen der Entscheidung realistisch zu erfassen und abzuwägen [Risikomanagement]. Im Bezug auf Cannabis wird eine freie Wahl nicht nur durch Repression, sondern auch durch Desinformation verhindert. Durch Propaganda seitens des Staates und populistischer Medien werden bewußte Unwahrheiten wie die Legende von der Einstiegsdroge oder dem Gen-Gras oder tendenziöse Analysen kolportiert. Diese Propaganda ist zum Erhalt des Verbotes notwendig und deswegen wird es ihr – im Gegensatz zu sachlicher Aufklärung – nie an finanziellen Ressourcen oder Verbreitungswegen mangeln. In ihrer Unglaubwürdigkeit provoziert die Desinformation eine riskante Verharmlosung von Cannabis und anderen psychotrop wirkenden Substanzen bei der Konsumenten.

 

Bleiben die Horrorszenarien, die sie zu vermitteln versucht, in der erlebten Realität junger Menschen, die Cannabis konsumieren oder es probieren wollen, aus, so werden sie mißtrauisch und somit schwerer erreichbar, auch, wenn es um durchaus realistische Risiken des Konsums geht. Verteufelung von einer sachlichen Information zu unterscheiden wird erschwert. Das verleitet nicht selten dazu, nur an das zu glauben, an was man glauben will. Infolge dessen werden tatsächliche Folgen des Cannabiskonsums unterschätzt oder gar nicht erst beachtet – wahrlich kein gesundes Fundament für ein effektives Risikomanagement zum Gesundheitsschutz. So generiert sich das Cannabisproblem aus politischer Propaganda.

 

Jeder muß in seiner Art genießen können, jedoch so, daß keiner auf Unkosten eines andern genießen oder ihn in seinem eigentümlichen Genuß stören darf.

 

Zur Gefährlichkeit von Haschisch und Gras Als die Universität Bristol im März 2007 die Studie von David Nutt und seinem Forscherteam veröffentlichte, in der festgestellt wurde, daß Alkohol wesentlich gefährlicher sei als Cannabis, vermeldeten die meisten Medien diese Erkenntnis als neu. Das Forscherteam umfaßte 40 Drogenexperten, darunter Chemiker, Pharmazeuten, Psychiater, andere Ärzte und Polizisten, und stufte 20 gängige Drogen nach ihrer Gefährlichkeit ein. Als im Frühjahr 1998 in einem Kommissionsbericht zur Bewertung des Gefahrenpotentials von Drogen unter Leitung von Professor Bernard Roques (Abteilungsdirektor des Nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung) an den Französischen Staatssekretär für Gesundheit das Gefahrenpotential von Alkohol höher eingeschätzt wurde als das von Cannabis, zeigten sich die meisten Medien von dieser Tatsache überrascht, obwohl diese Tatsache seit langem bekannt ist.

 

Bereits am 29. August 1991 stellte der Kassationshof des Schweizer Bundesgerichtes in einem Verfahren gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde BGE 117 IV 314 S. 321) fest, daß es eindeutig widerlegt sei, daß Haschisch eine Einstiegsdroge sei und daß das Abhängigkeitspotential und die Fähigkeit, soziale und psychische Folgen zu verursachen, bei Haschisch deutlich schwächer sei als bei andern Drogen wie Morphin, Heroin, Amphetamin, Kokain und Alkohol. Dabei bezog das Gericht auf Studien von Prof. Hans Kind, Direktor der psychiatrischen Poliklinik Zürich, der 1985 entsprechende Untersuchungsergebnisse veröffentlichte sowie aus Studien der Professoren Kielholz, Ladewig und Uchtenhagen, die in ihrem Gutachten zuhanden des Obergerichts des Kantons Zürich vom 26. September 1978 (veröffentlicht in Schweiz. Rundschau für Medizin 68/1979, S. 1687 ff.) entsprechende Feststellungen machten.

 

Es gibt jedoch noch weit ältere Untersuchungen, in denen festgestellt wurde, daß Haschisch signifikant weniger gefährlich ist als Alkohol, so der Indische Hanfdrogen-Report (Bericht der Indischen Hanfdrogen-Kommission) von 1893/94. Weder die Auftraggeber noch die den Auftrag erfüllenden Forscher waren Haschisch-Freunde. Gerade deswegen erscheint jedes Mißtrauen in die Ergebnisse dieser Untersuchung unangebracht. Die Ergebnisse können nämlich für sich in Anspruch nehmen, so etwas wie der Konsensus der Wissenschaft zum Thema Haschisch zu sein. So heißt es im Abschnitt 490 des Indischen Hanfdrogen-Reports, daß Oberst Hutchinson, der oberste britische Kolonialbeamte von Lahore, erklärte: »Soweit ich die Sache beurteilen kann, sind die Auswirkungen des Alkohols viel schlimmer«. Der höchste Verwaltungsbeamte von Allahabad, J. B. Thomson, erklärte: »Ich kann nicht sagen, daß die Hanfdrogen in ähnlichem Ausmaß mit der Kriminalität zusammenhängen wie der Alkohol, wobei ich nicht nur an die Verhältnisse in Europa denke, denn auch unter den Eingeborenen hier bei uns führt der Alkohol weit eher zu Verbrechen als die Hanfdroge«. Und Oberst Bowie erklärte beispielsweise, daß er bei zahlreichen Prozessen Recht gesprochen habe, wo schwere Vergehen bis hin zum Mord auf Alkoholeinfluß zurückzuführen waren, daß ihm aber in seiner langen Praxis kein Fall vorgekommen sei, bei dem ähnliche schwere Delike auf Bhang oder Ganja zurückzuführen gewesen wären.

 

Für die Indischen Hanfdrogen-Kommission waren diese Ergebnisse nicht im Sinne ihres Vorhabens, ein Hanfverbot zu begründen und durchzusetzen. So heißt es im Abschnitt 497: »Diese Sachlage ist natürlich für die Kommission recht unbefriedigend, aber doch insofern aufschlußreich, als daraus gefolgert werden darf, daß gewohnheitsmäßiger maßvoller Genuß von Hanfdrogen keine schädlichen Folgen, was psychische und moralische Schäden anbetrifft, zeitigt.« Kurzum kann heute festgestellt werden, daß bereits vor mehr als 100 Jahren Untersuchungen gezeitigt haben, daß der Genuß von Haschisch und/oder Gras, weniger Schäden verursacht als Alkohol, eine Erkenntnis, die die Bundesregierung Anfang der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht publiziert wissen wollte, wie im nächsten Abschnitt dargestellt wird.

 
THE LANCET (23.03.07): Ein vernünftiger Maßstab zur Bewertung der Gefahren von Drogen
www.wissenschaft-online.de/artikel/869099
 

B. Roques: Probleme durch das Gefahrenpotential von Drogen, Bericht der Kommission unter Leitung von Professor Bernard Roques für den Französischen Staatssekretär für Gesundheit (Übersetzung aus dem Französischen: Bundessprachenamt – Referat SM II 2), Paris 1998; Vgl.: H. Schuh: Alkohol – Opium fürs Volk. Wie französische Wissenschaftler die Gefährlichkeit der gängigsten Suchtmittel bewerten, in: Die Zeit Nr. 28 vom 2. Juli 1998, S.31

 
Schweizer Bundesgericht
www.bger.ch BGE 117 IV 314 S. 314 ff.
 
Hans Kind: Die Gefährlichkeit der Drogen und die heutige Drogenpolitik, NZZ Nr. 142 vom 22./23. Juni 1985, S. 39
 

Bericht der Indischen Hanfdrogen-Kommission 1893/94, zitiert nach: Rudolf Walter Leonhardt: Haschisch-Report – Dokumente und Fakten zur Beurteilung eines sogenannten Rauschgiftes, München 1970 (ISBN: 3-492-01818-1)

 

 

Weiter auf der Hanfparaden-Webseite oder dem oben genannten Link zur Pressemitteilung



Webseite der Hanfparade: www.hanfparade.de

Berlin, den 20. Juli 2009
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

 
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