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Twisters Tag- und Nachtgedanken

27.10.2009 | 17:03

ALG II auf Null absenken: Modulare Küchen, weniger Oberflächlichkeit

Bekleidung und Schuhe – Trennung von Privatem und Beruf

 

Bekleidung wie auch Schuhe sind heutzutage nicht nur ein finanzielles Problem. Oft wird minderwertige Ware erlangt, die nach kurzer Zeit bereits wieder entsorgt wird. Zwar wird reger Gebrauch von Altkleidercontainern usw. gemacht, doch werden in den seltensten Fällen Bekleidung oder Schuhe noch repariert. Hinzu kommt, dass anders als früher, oftmals keine strikte Trennung von Arbeits- und Privatkleidung mehr erfolgt. Außer bei den beruflichen Tätigkeiten, die einer vorgeschriebenen Arbeitskleidung bedürfen, werden Hosen, Röcke, Kleider usw. gerne beruflich und privat gleichermaßen genutzt, was die Abnutzungserscheinungen früher auftreten lässt. Hinzu kommt, dass, ähnlich wie in Schulen, bei gleichzeitiger Arbeit durch länger bereits arbeitende Personen und Arbeitssuchende die Arbeitssuchenden ggf. durch ihre minderwertige oder ältere Kleidung Probleme hinsichtlich des Auftretens erfahren. Dies wäre zu vermeiden, wenn zum einen Berufs- und Privatkleidung strikt getrennt werden, zum anderen Arbeitssuchende und länger bereits arbeitende Personen nicht gemeinsam tätig werden, sondern nach Bereichen getrennt werden. Bei gleichzeitiger Ausstattung der Arbeitssuchenden mit einer einheitlichen Arbeitskleidung (inclusive Schuhen) wäre gewährleistet, dass die Bekleidung zum einen geschont wird, zum anderen auch psychische Probleme auf Grund Verschiedenartigkeit der Bekleidung vermieden werden (Modellbeispiel Schuluniformen). Der Druck, ggf schon äußerlich mit den Anderen "mithalten" zu müssen, würde sich so erheblich verringern und die Solidarität untereinander würde gestärkt.

 

Um sicherzustellen, dass die Berufsbekleidung sorgfältig aufbewahrt und regelmäßig gereinigt wird, empfiehlt sich eine zentral gesteuerte Ausgabe und Einholung der Bekleidung. Auch würden sich auf diese Weise die Wasch-/Reinigungskosten reduzieren lassen.

 

Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände – gemeinsam sind wir stark

 

Ein Punkt, der bei der Rüge des Regelsatzes stets eine Rolle spielt, ist die Tatsache, dass für Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände, deren Reparatur sowie Neuanschaffung nur ein sehr geringer Betrag zur Verfügung steht. Hier würde eine Sammelunterkunft für alle Arbeitssuchenden, die dort leben, von Vorteil sein. Zum einen entstünde so ein geringerer Platzbedarf pro Arbeitssuchendem, zum anderen würden sich durch die Zusammenführung der Gegenstände eine weitgehend attraktive wie auch praktische Wohnkultur ergeben.

 

Durch die zentral geregelte Ernährungsplattform und die gemeinsamen Essen wären private Kühlschränke, Herde oder Mikrowellen, die oftmals auch auf Grund ihres Alters viel Strom verbrauchen, obsolet. Das Einzelzimmer des Arbeitssuchenden würde sich in Wohn-, Arbeits- und Schlafbereich aufteilen, Bad und Küche wären, wie dargestellt, zentral geregelt. Eine Gemeinschaftsküche könnte, so abseits der gemeinsamen Essen eine Kochmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, möglich. Diese könnte durch die einzelnen Haushaltsgeräte der Arbeitssuchenden quasi modular eingerichtet werden.

 

Für den Arbeitssuchenden ergäbe sich bei einem Platzbedarf von geschätzten 25 qm ein Appartment, das ähnlich denen in einem Studentenwohnheim, mit Bett, Kleiderschrank, einem Regal, Schreibtisch, Stuhl, ggf. einem Teetisch für geselliges Beisammensein samt zwei bis vier kleineren (Klapp)stühlen, evtl einem Sofa, einem Teppich, Gardinen, Bettwäsche und Geschirr sowie ggf. einem Wasserkocher ausgestattet wäre. Der Platzbedarf verringert sich hier, da auf Küche und Bad sowie auf allzu große Ansammlungen von diversen Gegenständen verzichtet wird.

 

 
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