Twister

Twisters Tag- und Nachtgedanken

26.03.2009 | 22:15

Alter Telefonspam in neuen Gesetzseschläuchen

Der Bundestag hat den neuen Gesetzesentwurf zum besseren Schutz der Verbraucher gegen unerwünschte Werbeanrufe (Telefonspam) abgesegnet. Lediglich kleinere Änderungen wurden noch eingeflochten. Und wieder einmal gilt: was markig als Reform angekündigt wurde, ist nur ein halbherziges Zugeständnis an den Verbraucher. Ansonsten hat die Werbebranche weiterhin wenig zu befürchten, wenn sie dem "Verbraucher" (wie der belästigte Mensch euphemistisch bezeichnet wird) mit den zahlreichen Werbeanrufe auf die Nerven geht.

Die Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro sind ein schlechter Scherz - schließlich ist das Geschäft mit den per Telefon beworbenen Waren äußerst lukrativ. Gerade die fernmündlichen Drückerkolonnen in Form von Losverkäufern und Spendeneintreibern generieren (oft lediglich auf Provisionsbasis bezahlt) nicht zu unterschätzende Einnahmen. In diesen Fällen soll das Widerrufsrecht nun zwischen zwei Wochen und einem Monat betragen. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit der schriftlichen Mitteilung über das Widerrufsrecht. Was sich so vernünftig anhört, ist also eine klare Opt-Out-Regelung. Der oft mit allerlei psychologischen Tricks zu einem Vertragsabschluss genötigte Anschlussinhaber muss sich also weiterhin selbst darum kümmern, dass er den Vertrag noch rechtzeitig widerruft. Gerade auf Grund der Tatsache, dass diejenigen, die oft als "Enkeltrickser mit Headset" (auf den bekannten Trick anspielend, eine ältere Dame durch die Vorgabe, man sei der Enkel, um Geld zu erleichtern) bezeichnetwerden, bei älteren oder offensichtlich überforderten Menschen sämtliche in den "Leitfäden" verankerten Lügen, Halbwahrheiten oder Tricks anwenden, um zu einem Vertragsabschluss zu gelangen, wäre eine Opt-In-Regelung verbraucherfreundlicher gewesen.

Das Argument, so wäre eine Pizzabestellung per Telefon unmöglich, ist eine Nebelkerze, wie sie im Buche steht. Ohne weiteres hätten, so wie auch jetzt, gesonderte Bestimmungen für Einmalleistungen aufgegriffen werden können.

Ebenfalls wäre es möglich gewesen, zwischen Anrufen, die vom Kunden ausgehen, und Anrufen, die von den Unternehmen/Callcentern ausgehen, zu unterscheiden. Stattdessen aber darf weiterhin munter getrickst werden - die Mitteilung über das Widerrufsrecht wird gerade von denjenigen, die es zu bremsen galt, gerne vergessen. Da die Post und sämtliche Subunternehmen dafür sorgen, dass Briefzustellung ein Glückspiel ist und bleibt, wird im Zweifelsfalle behauptet werden, die Mitteilung sei verloren gegangen. Eine explizite Opt-In-Regelung hätte dafür Sorge getragen, dass ein Vertrag solange nicht wirksam ist, bis derjenige, der sich am Telefon hat überreden lassen, diese Entscheidung noch einmal schriftlich wiederholt. Für
seriöse Firmen dürften diese Centbeträge, die dadurch anfallen, kein größeres Problem darstellen.

Die Federführenden sehen ihren Vorstoß als gelungenen Spagat zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Verbraucher. Er wirkt allerdings eher wie ein Ausfallschritt nach einer Seite.
 
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